Aktenplan - neuer Rentnerausweis

den aktuellen Aktenplan.

Teilen Sie mir auch bitte konkret mit, in welchen Bereichen Dokumente zum neuen Rentnerausweis abgelegt sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuellen Ak…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan - neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
12. September 2018 20:07
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Aktenplan. Teilen Sie mir auch bitte konkret mit, in welchen Bereichen Dokumente zum neuen Rentnerausweis abgelegt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
12. September 2018 20:07
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#33452] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#33452]
Datum
30. September 2018 12:07
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter dem Link ist https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/downloads_drv_bund/aktenplan_drv_bund.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ist Ihr Aktenplan im Internet verfügbar. Dieser ist allerdings vom Stand 01.04.2007. Ich bitte um die Bereitstellung des aktuellen Aktenplans. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan - neuer Rentnerausweis“ [#33452] [#33452]
Datum
16. Oktober 2018 12:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33452 Die Anfrage wurde NICHT bearbeitet. Die Eingangsbestätigung vom 12.09.2018 enthält die Aussage "Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten." Ich bitte zudem um Ihre aufsichtsbehördliche Stellungnahme zu vorgenannter Aussage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 12. September 2018 bei der DRV-Bund # 15-720/005 II#0240 Die Bundesbeauftragte für den Datensch…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 12. September 2018 bei der DRV-Bund # 15-720/005 II#0240
Datum
14. November 2018 13:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
838,8 KB
102,9 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720/005 II#0240   Sehr geehrtAntragsteller/in   anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.   Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Aktenplan vom 01.04.2007 der Deutsche Rentenversicherung
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Via
Briefpost
Betreff
Aktenplan vom 01.04.2007 der Deutsche Rentenversicherung
Datum
19. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Deutsche Rentenversicherung Bund
neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452] Unser Az. 3070-333-7/1.0-21/2018 (Bitte st…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
1. Februar 2019 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-7/1.0-21/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) trat mit Schreiben vom 14.11.2018 an uns heran und wies darauf hin, dass Sie auf Ihre an die Deutsche Rentenversicherung Bund gerichteten Anträge vom 23.08. bzw. 12.09.2018 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hin bislang noch keine Antwort erhalten haben. Aufgrund eines bedauerlichen Büroversehens konnten wir in Ihrem Fall dem Anspruch des Gesetzgebers sowie unserem Anspruch nicht gerecht werden, Vorgänge möglichst zeitnah zu bearbeiten und unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften zu beantworten. Für die dadurch entstandenen Irritationen möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen. Ihr Antrag auf Informationszugang umfasst: 1. Projektantrag zur Einführung des neuen Rentnerausweises, 2. Beschluss des zuständigen Gremiums über die Einführung des neuen Rentnerausweises sowie 3. Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Angaben über die Bereiche, in denen sich Dokumente zur Einführung des neuen Rentnerausweises befinden. Zu 1. Das IFG sieht einen Anspruch auf Informationszugang nur für solche Unterlagen und Informationen vor, die bei den betreffenden Behörden auch tatsächlich vorhanden sind. Eine Erstellungs- oder Beschaffungspflicht besteht diesbezüglich nicht. Da ein Projektantrag zur Einführung des neuen Rentnerausweises nicht existiert, können wir Ihrem diesbezüglichen Begehren nicht entsprechen. Zu 2. Im Rahmen von §§ 1 und 7 IFG beabsichtigen wir, Ihnen den Zugang zu ermöglichen und Ihnen die gewünschten Informationen in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Dabei sind wir bestrebt, weitere Verzögerungen zu vermeiden. Dies lässt sich jedoch nicht ohne weiteres realisieren. Insofern beabsichtigen wir, in diesem Ausnahmefall von der von Ihnen gewünschten Art des Informationszugangs abzuweichen. Die Optimierung des Rentnerausweises und eine damit verbundene modernere Gestaltung dieses Dokuments sind insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Rentnerinnen und Rentner von zentraler und trägerübergreifender Bedeutung gewesen. Aus diesem Grund ist die Thematik nicht nur in einem einzelnen Gremium, sondern von unterschiedlichen Gremien auf verschiedenen Ebenen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten worden. Um Ihrem Anliegen gerecht werden zu können, halten wir es daher den Intentionen des IFG folgend für sachgerecht, Ihnen zunächst durch eine Einsichtnahme Vorort einen Überblick über die Beschlusslage der verschiedenen Gremien der Deutschen Rentenversicherung zu ermöglichen und Ihnen die Gelegenheit zu geben, auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse Ihr diesbezügliches Anliegen ggf. zu konkretisieren. Anschließend würden wir Ihr Begehren erneut prüfen und Ihnen die betreffenden Informationen unter Beachtung der Vorschriften zum IFG im gesetzlich zulässigen Rahmen zugänglich machen. Zu 3. Soweit Ihr Begehren auf den Zugang zum Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgerichtet ist, möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in den verschiedenen Abteilungen bzw. Bereichen eigene Aktenpläne in unterschiedlichster Ausprägung geführt werden. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sind wir daher der uns obliegenden Verpflichtung, den Aktenplan nach Maßgabe des IFG - auch in elektronischer Form - allgemein zugänglich zu machen (§ 11 Abs. 2 und 3 IFG), nachgekommen, in dem wir eine zusammenfassende und einheitlich dargestellte Fassung der einzelnen teilweise äußerst umfangreichen Aktenpläne im Internet veröffentlicht haben. Sie haben daher zunächst die Möglichkeit, ihn unter folgendem Link aus unserem Internetangebot abzurufen: https://www.deutsche-rentenversicheru... Grundsätzlich wären wir in der Lage und auch bereit, Ihnen auf Wunsch eine umfassendere Übersicht einzelner Arbeitsbereiche zur Verfügung zu stellen. Eine Auswertung dieser Unterlagen würde aufgrund der zu unbestimmten Formulierung Ihres Anliegens wahrscheinlich nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Als Folge dessen wäre nicht auszuschließen, dass Unterlagen und Informationen unberücksichtigt bleiben, die von Ihrem Zugangsbegehren umfasst werden. Wir bitten Sie daher, Ihr Anliegen ggf. zu präzisieren, damit wir eine zielführende Betrachtung und Auswertung des Aktenplans vornehmen können. Anschließend würden wir Ihnen die mit Ihrem Begehren erneut prüfen und Ihnen die betreffenden Informationen unter Beachtung der Vorschriften zum IFG im gesetzlich zulässigen Rahmen zugänglich machen. Der von Ihnen eingeschaltete BfDI erhält eine Mehrausfertigung dieser Nachricht zur Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung Bund
neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452] Unser Az. 3070-333-7/1.0-21/2018 (Bitte st…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
1. Februar 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-21/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) trat mit Schreiben vom 14.11.2018 an uns heran und wies darauf hin, dass Sie auf Ihre an die Deutsche Rentenversicherung Bund gerichteten Anträge vom 23.08. bzw. 12.09.2018 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hin bislang noch keine Antwort erhalten haben. Aufgrund eines bedauerlichen Büroversehens konnten wir in Ihrem Fall dem Anspruch des Gesetzgebers sowie unserem Anspruch nicht gerecht werden, Vorgänge möglichst zeitnah zu bearbeiten und unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften zu beantworten. Für die dadurch entstandenen Irritationen möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen. Ihr Antrag auf Informationszugang umfasst: 1. Projektantrag zur Einführung des neuen Rentnerausweises, 2. Beschluss des zuständigen Gremiums über die Einführung des neuen Rentnerausweises sowie 3. Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Angaben über die Bereiche, in denen sich Dokumente zur Einführung des neuen Rentnerausweises befinden. Zu 1. Das IFG sieht einen Anspruch auf Informationszugang nur für solche Unterlagen und Informationen vor, die bei den betreffenden Behörden auch tatsächlich vorhanden sind. Eine Erstellungs- oder Beschaffungspflicht besteht diesbezüglich nicht. Da ein Projektantrag zur Einführung des neuen Rentnerausweises nicht existiert, können wir Ihrem diesbezüglichen Begehren nicht entsprechen. Zu 2. Im Rahmen von §§ 1 und 7 IFG beabsichtigen wir, Ihnen den Zugang zu ermöglichen und Ihnen die gewünschten Informationen in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Dabei sind wir bestrebt, weitere Verzögerungen zu vermeiden. Dies lässt sich jedoch nicht ohne weiteres realisieren. Insofern beabsichtigen wir, in diesem Ausnahmefall von der von Ihnen gewünschten Art des Informationszugangs abzuweichen. Die Optimierung des Rentnerausweises und eine damit verbundene modernere Gestaltung dieses Dokuments sind insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Rentnerinnen und Rentner von zentraler und trägerübergreifender Bedeutung gewesen. Aus diesem Grund ist die Thematik nicht nur in einem einzelnen Gremium, sondern von unterschiedlichen Gremien auf verschiedenen Ebenen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten worden. Um Ihrem Anliegen gerecht werden zu können, halten wir es daher den Intentionen des IFG folgend für sachgerecht, Ihnen zunächst durch eine Einsichtnahme Vorort einen Überblick über die Beschlusslage der verschiedenen Gremien der Deutschen Rentenversicherung zu ermöglichen und Ihnen die Gelegenheit zu geben, auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse Ihr diesbezügliches Anliegen ggf. zu konkretisieren. Anschließend würden wir Ihr Begehren erneut prüfen und Ihnen die betreffenden Informationen unter Beachtung der Vorschriften zum IFG im gesetzlich zulässigen Rahmen zugänglich machen. Zu 3. Soweit Ihr Begehren auf den Zugang zum Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgerichtet ist, möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in den verschiedenen Abteilungen bzw. Bereichen eigene Aktenpläne in unterschiedlichster Ausprägung geführt werden. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sind wir daher der uns obliegenden Verpflichtung, den Aktenplan nach Maßgabe des IFG - auch in elektronischer Form - allgemein zugänglich zu machen (§ 11 Abs. 2 und 3 IFG), nachgekommen, in dem wir eine zusammenfassende und einheitlich dargestellte Fassung der einzelnen teilweise äußerst umfangreichen Aktenpläne im Internet veröffentlicht haben. Sie haben daher zunächst die Möglichkeit, ihn unter folgendem Link aus unserem Internetangebot abzurufen: https://www.deutsche-rentenversicheru... Grundsätzlich wären wir in der Lage und auch bereit, Ihnen auf Wunsch eine umfassendere Übersicht einzelner Arbeitsbereiche zur Verfügung zu stellen. Eine Auswertung dieser Unterlagen würde aufgrund der zu unbestimmten Formulierung Ihres Anliegens wahrscheinlich nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Als Folge dessen wäre nicht auszuschließen, dass Unterlagen und Informationen unberücksichtigt bleiben, die von Ihrem Zugangsbegehren umfasst werden. Wir bitten Sie daher, Ihr Anliegen ggf. zu präzisieren, damit wir eine zielführende Betrachtung und Auswertung des Aktenplans vornehmen können. Anschließend würden wir Ihnen die mit Ihrem Begehren erneut prüfen und Ihnen die betreffenden Informationen unter Beachtung der Vorschriften zum IFG im gesetzlich zulässigen Rahmen zugänglich machen. Der von Ihnen eingeschaltete BfDI erhält eine Mehrausfertigung dieser Nachricht zur Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452] Sehr geehrteAntragsteller/in die Them…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
16. Januar 2020 14:23
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Thematik nochmals aufgreifend führt in Ihrer Antwort der Klick auf den Link https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/downloads_drv_bund/aktenplan_drv_bund.html leider zum Fehlermeldung HTTP Status 404 (Seite nicht gefunden). 1) Ich bitte um Zusendung eines aktuellen Links zu Ihrem/Ihren aktuellen Aktenplänen. Der aktuell mittels Suche nach Ihrem Aktenplan bringt als Ergebnis einen Plan vm 01.04.2007 (!). 2) Senden Sie mir bitte die Aktenpläne aus den Bereichen, in denen die Thematik Rentnerausweis dokumentiert ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33452
Deutsche Rentenversicherung Bund
Neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452] Unser Az. 3070-333-007-2/2020 (Bitte stets…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
5. Februar 2020 12:36
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-007-2/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre über das Portal "fragdenstaat.de" versandter Antrag auf Informationszugang vom 16.01.2020 wurde zur Bearbeitung dem Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Derzeit ist es uns leider nicht möglich, Ihrem Begehren zu entsprechen und Ihnen eine aktualisierte Fassung des Aktenplans der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung zu stellen. Dies liegt darin begründet, dass der Aktenplan unter Berücksichtigung vorangegangener gesetzgeberischer Aktivitäten sowie struktureller und organisatorischer Veränderungen anzupassen ist. Die hierfür notwendigen Arbeiten haben zwar schon begonnen, jedoch ist derzeit noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt diese abgeschlossen sein werden. Unabhängig davon werden wir uns mit den für das Thema neuer Rentenausweis hausintern zuständigen Arbeitsbereichen in Verbindung setzen, um Ihnen zumindest die erbetenen Informationen über die Bereiche des Aktenplans zur Verfügung stellen zu können, die sich thematisch mit dem neuen Rentnerausweis befassen. Wir bitten Sie insofern um Verständnis dafür, dass wir auf diesen Aspekt erst dann eingehen möchten, wenn uns die notwendigen Informationen vorliegen. Wir werden dann auch prüfen, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann und in welcher Höhe ggf. Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452] Sehr geehrteAntragsteller/in senden S…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
5. Februar 2020 14:03
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in senden Sie mir bitte zwischenzeitlich den als letztes fertiggestellten und vorliegenden Aktenplan. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33452

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452] Unser Az. 3070-333-007-2/2020 (Bitte stets…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
17. Februar 2020 08:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Unser Az. 3070-333-007-2/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 05.02.2020 teilen wir Ihnen mit, dass folgende Aktenzeichen aus dem Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bezug zum neuen Rentnerausweis aufweisen: - 00-30-42-30-00 "Rentenbescheidtexte", soweit ein Bezug zum Rentenausweis im Rentenbescheid besteht - 00-30-29-00-00 "Rentnerausweis", soweit ein Bezug zum Versand des Rentenausweises durch den Renten Service besteht. Zusätzlich erlauben wir uns den erneuten Hinweis, dass sich der Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund gerade in der Anpassungs- bzw. Aktualisierungsphase befindet. Die aktuellste, nicht mehr zutreffende Fassung des Aktenplans haben wir in unserem Internet-Angebot eingestellt ( https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/Bund/Wir_ueber_uns_und_Presse/aktenplan_drv_bund.html ). Sobald die endgültigen Anpassungsschritte vorgenommen wurden, werden wir eine zeitnahe Aktualisierung der im Internet veröffentlichten Informationen vornehmen. Kosten und Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen