Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der 2018-09-11 SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nr. 303/2018 „Gute Straßenbauverwaltung und planbare Investitionsmittel“ von Thomas Jurk und Kirsten Lühmann (Link: https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/gute-strassenbauverwaltung-planbare-investitionsmittel) heißt es: Im nächsten Schritt wird eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und Bundesfernstraßen errichtet. Diese soll Erhaltung sowie Neu- und Ausbau unserer Bundesfernstraßen effektiver machen. Damit die Reform am Ende erfolgreich ist, müssen die vorhandenen Kompetenzen der Fachkräfte in den Auftragsverwaltungen der Länder weiter genutzt werden. Dafür muss der Reformprozess gemeinsam mit den Beschäftigten in den Auftragsverwaltungen der Länder und ihren Interessensvertretern gestaltet werden, nur dann kann er gelingen. Deshalb sind wir sehr froh, dass sowohl der Verkehrs- als auch der Haushaltsausschuss heute früh in Sondersitzungen einer Änderung des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der Infrastrukturgesellschaft zugestimmt haben. Mit den nun beschlossenen Änderungen werden die Gewerkschaften von Beginn an in den Aufbau der Infrastrukturgesellschaft mit einbezogen. Außerdem werden der maßgebliche Einfluss von Bund und Parlament bei der Steuerung und Kontrolle der bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft sichergestellt.“

Ich beantrage mir gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz den September 2018 Entwurf zum Gesellschaftsvertrags der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und die an diesem am 11.09.2018 durch den Verkehrs- als auch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Änderungen als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) zu übersenden.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.

Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2018
  • Frist
    19. Oktober 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, in der 2018-09-11 SPD-Bundestagsfrakt…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen [#33498]
Datum
15. September 2018 16:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, in der 2018-09-11 SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nr. 303/2018 „Gute Straßenbauverwaltung und planbare Investitionsmittel“ von Thomas Jurk und Kirsten Lühmann (Link: https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/gute-strassenbauverwaltung-planbare-investitionsmittel) heißt es: Im nächsten Schritt wird eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und Bundesfernstraßen errichtet. Diese soll Erhaltung sowie Neu- und Ausbau unserer Bundesfernstraßen effektiver machen. Damit die Reform am Ende erfolgreich ist, müssen die vorhandenen Kompetenzen der Fachkräfte in den Auftragsverwaltungen der Länder weiter genutzt werden. Dafür muss der Reformprozess gemeinsam mit den Beschäftigten in den Auftragsverwaltungen der Länder und ihren Interessensvertretern gestaltet werden, nur dann kann er gelingen. Deshalb sind wir sehr froh, dass sowohl der Verkehrs- als auch der Haushaltsausschuss heute früh in Sondersitzungen einer Änderung des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der Infrastrukturgesellschaft zugestimmt haben. Mit den nun beschlossenen Änderungen werden die Gewerkschaften von Beginn an in den Aufbau der Infrastrukturgesellschaft mit einbezogen. Außerdem werden der maßgebliche Einfluss von Bund und Parlament bei der Steuerung und Kontrolle der bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft sichergestellt.“ Ich beantrage mir gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz den September 2018 Entwurf zum Gesellschaftsvertrags der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und die an diesem am 11.09.2018 durch den Verkehrs- als auch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Änderungen als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) zu übersenden. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen [#33498]: Ihr Schr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen [#33498]: Ihr Schreiben vom 15.09.2018
Datum
24. September 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], vielen Dank für ihre Anfrage. Beiliegend erhalten Sie den Entwurf zum Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und die dazu beschlossenen Änderungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Am Dienstag, 02. Oktober 2018 um 07:55 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Dien…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
2. Oktober 2018
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Dienstag, 02. Oktober 2018 um 07:55 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Dienstag, 02. Oktober 2018 um 07:55 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...]) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 24.09.2018, das bei mir am 27.09.2018 einging, übersandten Sie mir den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 21.06.2018 und den Gesellschaftsvertragd er Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018 in Papierform. Vielen Dank dafür. Mit meinem Antrag vonm 15.09.2018 beantragte ich jedoch die beantragten Dokumente als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz zu übersenden. Das erfolgte jedoch nicht. Hiermit beantrage ich gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz das nachzuholen. Auf Basis von § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz beantrage ich ergänzend als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) die Übersendung von An- und Vorlagen zu den beiden übersandten GesellschaftsverträgenVerkehrsinfrastrukturgesellschaft, in den die genannten Verträge und die dazu beschlossenen Änderungen beschrieben und/oder erläutert werden. Danke im Voraus. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Am Sonntag, 07. Oktober 2018 um 17:51 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Sonnt…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
7. Oktober 2018
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Sonntag, 07. Oktober 2018 um 17:51 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Sonntag, 07. Oktober 2018 um 17:51 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...]) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 24.09.2018, das bei mir am 27.09.2018 einging, übersandten Sie mir den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 21.06.2018 und den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018 in Papierform. Vielen Dank dafür. Auf Basis von § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz beantrage ich ergänzend als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) die elektronische Übersendung von 1. die vom Aufsichtsrat mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung erlassene Geschäftsordnung für die Geschäftsführung gemäß § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018, 2. die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018, und 3. der Anstellungsvertrag zwischen der Infrakstrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen GmbH und den Geschäftsführern der genannten Gesellschaft gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018, ein entsprechendes Muster wird in Anlage 5 zu „Teil B - Hinweise für gute Beteiligungsführung bei Bundesunternehmen“ der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (vgl. S. 83-93 unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/grundsaetze-guter-unternehmensfuehrung-anlage-de.pdf?__blob=publicationFile&v=5) ausgwiesen. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Beste Grüße
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Ihr Antrag auf Informationszugang vom 02.10 und 07.10.2018, hier ein…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Ihr Antrag auf Informationszugang vom 02.10 und 07.10.2018, hier eingegangen am 18.10.2018
Datum
7. November 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit E-mail vom 02.10.2018 und 07.10.2018 bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) um Übersendung 1. der vom Aufsichtsrat mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung erlassenen Geschäftsordnung gemäß § 5 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrakstrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018, 2. der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates gemäß § 11 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrakstrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018, und 3. des Anstellungsvertrages zwischen der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen GmbH und den Geschäftsführern gemäß § 7 Abs. 1 Nr .10 des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsinfrakstrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018. Ihr Antrag hat das Aktenzeichen Z 13/2681.6/2-401 IFG erhalten. Bei künftigen Schriftwechseln bitte ich um Angabe dieses Aktenzeichens. Ihren Antrag habe ich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Ich weise bereits jetzt daraufhin, dass vorliegend Ausschussgründe nach den §§ 3 bis 6 IFG einschlägig sein können und zwischenzeitlich ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeleitet wurde. Aus diesem verlängert sich die Frist zur Gewährung des Informationszugangs entsprechend (vgl. § 7 Abs. 5 Satz 3 IFG). Der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden. Einfache Auskünfte seind gebührenfrei. Grund und Höhe der Kosten richten sich nach der Informationsgebührenordnung (IFGGebV). Diese Vorschriften sind im Internet unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Am Sonntag, 18. November 2018 um 17:39 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Son…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen:[...])
Datum
18. November 2018
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Sonntag, 18. November 2018 um 17:39 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Sonntag, 18. November 2018 um 17:39 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...]) Diese E-Mail bitte an Frau Esther Miesen vom Referat Z13 weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme bezug auf ihr Schreiben vom 07.11.2018, das bei mir am 09.11.2018. Die Übersendung der im genannten Schreiben ist jedoch unvollständig, so dass die nachfolgende Ausführungen der Vollständingkeit halber notwendig sind. In der E-Mail vom 02.10.2018, auf Sie bezug nehmen, schrieb ich mit Blick auf die Mitarbeitenden des Bürgerservices im Bundesverkehrsministerium: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 24.09.2018, das bei mir am 27.09.2018 einging, übersandten Sie mir den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 21.06.2018 und den Gesellschaftsvertragd er Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018 in Papierform. Vielen Dank dafür. Mit meinem Antrag vom 15.09.2018 beantragte ich jedoch die beantragten Dokumente als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz zu übersenden. Das erfolgte jedoch nicht. Hiermit beantrage ich gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz das nachzuholen. Auf Basis von § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz beantrage ich ergänzend als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) die Übersendung von An- und Vorlagen zu den beiden übersandten GesellschaftsverträgenVerkehrsinfrastrukturgesellschaft, in den die genannten Verträge und die dazu beschlossenen Änderungen beschrieben und/oder erläutert werden.“ Dieser Antrag vom 15.09.2018 wurde bisher nicht bearbeitet, so dass ich dessen Bescheidung hiermit gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz verlange und dies in Form eines inhaltich bestimmten, begründeten und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsaktes gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 37 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG beantrage. In Ergänzung dazu erkläre ich folgendes: Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antrag nach IFG / Ihre E-Mail vom 07.10.2018 Am Freitag, 21. Dezember 2018 um 14:46 Uhr folgende E-Mail über priva…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Briefpost
Betreff
Antrag nach IFG / Ihre E-Mail vom 07.10.2018
Datum
21. Dezember 2018
Status
Warte auf Antwort
Am Freitag, 21. Dezember 2018 um 14:46 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten. Gesendet: Freitag, 21. Dezember 2018 um 14:46 Uhr Von: IGA-AG2 <<Name und E-Mail-Adresse>> An: [...] Cc: [...] Betreff: Antrag nach IFG / Ihre E-Mail vom 07.10.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 07.11.2018 übersende ich das beigefügte Schreiben einschließlich Anlagen. Ich wünsche Ihnen erholsame Weihnachtsfeiertage und alles Gute für 2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Am Freitag, 21. Dezember 2018 um 14:46 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Mitt…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
2. Januar 2019
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Freitag, 21. Dezember 2018 um 14:46 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Mittwoch, 02. Januar 2019 um 17:31 Uhr Von: [...] An: IGA-AG2 <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...]) Diese E-Mail bitte an Frau Heike Melcher von der Stabsstelle Infrastrukturgesellschaft Autobahnen/Fernstraßen-Bundesamt (Stab IGA/FBA) im Referat IGA/FBA 12 – Organisation, Recht weiterleiten. Danke im Voraus. Guten Abend Frau Melcher, für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit. Ich nehme bezug auf Ihre E-Mail vom 21.12.2018 und dem mit dieser E-Mail übermittelten 2018-12-21 Bescheid des Bundesverkehrsministeriums. Im Nachgang zur genannten E-Mail und deren Anlagen gibt es bei mir Bedarf nach zusätzlichen amtlichen Informationen im Kontext Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen sowie eine offene Angelegenheit zum meinem Ersantrag vom 15.09.2018. Im Nachgang zu ihrer 2018-12-21 E-Mail beantrage ich hiermit mir als elektronische Dokumente (z.B. als PDF-Dokument) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz zu folgendes per E-Mail zu übersenden: - Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung in der aktuellesten Fassung gemäß § 1 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Verwaltungsvorschrift Sponsoring der Bundesregierung) in der aktuellesten Fassung gemäß § 1 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen - Organisations- und Geschäftverteilungsplan in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen - Geschäftsordnung Gesellschaftsversammlung der Infrastrukturgesellschaft Autobahnen in der aktuellesten Fassung Mit Schreiben vom 24.09.2018, das bei mir am 27.09.2018 einging, erhielt ich den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 21.06.2018 und den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018 in Papierform. Mit meinem Antrag vom 15.09.2018 beantragte ich jedoch die beantragten Dokumente als elektronische Dokumente (z.B. als PDF-Dokumente) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz zu übersenden. Das erfolgte jedoch nicht. Hiermit beantrage ich gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz das nachzuholen. Auf Basis von § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz beantrage ich ergänzend als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) die Übersendung von An- und Vorlagen zu den beiden übersandten GesellschaftsverträgenVerkehrsinfrastrukturgesellschaft, in den die genannten Verträge und die dazu beschlossenen Änderungen beschrieben und/oder erläutert werden. Danke im Voraus. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Am Montag, 11. März 2019 um 17:03 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Montag, 1…
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Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
11. März 2019
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Montag, 11. März 2019 um 17:03 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Montag, 11. März 2019 um 17:03 Uhr Von: [...] An: IGA-AG2 <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...]) Guten Abend meine Damen und Herren, auf meinte untenstehende E-Mail vom 02. Januar 2019 und dem damit verbundenen IFG-Antrag erhielt ich bisher keine Rückmeldung. Damit ist die Ein-Monatsfrist des § 7 Abs. 5 IFG bereits seit einem Monat überschritten worden, ohne dass hierfür ein Grund mitgeteilt worden ist. Daher bitte ich den Antrag umgehend zu bescheiden oder alternativ unter Benennung eines Grundes mitzuteilen, wann die Antragsbescheidung voraussichtlich erfolgen wird. Danke im Voraus. Beste Grüße
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Am Montag, 11. März 2019 um 17:24 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten. Gesendet: Montag, 11…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
11. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Am Montag, 11. März 2019 um 17:24 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten. Gesendet: Montag, 11. März 2019 um 17:24 Uhr Von: "ref-iga-fba-12" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: AW: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...]) Sehr geehrter [...], vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bitte um Nachsicht für die bisher nicht erfolgte Rückmeldung und bitte dies zu entschuldigen. Sie erhalten eine Rückmeldung bis Ende dieser Woche (11. Kalenderwoche 2019). Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Am Mittwoch, 20. März 2019 folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten: Gesendet: Mittwoch, 20. März 2…
Von
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Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
20. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Am Mittwoch, 20. März 2019 folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten: Gesendet: Mittwoch, 20. März 2019 um 10:31 Uhr Von: "ref-iga-fba-12" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: << Antragsteller:in >> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...]) Sehr [...], unter Bezugnahme auf Ihre E-Mails vom 02. Januar 2019 und 11. März 2019 übersende ich das beigefügte Schreiben einschließlich Anlagen. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Am Sonntag, 07. April 2019 um 19:27 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten: Gesendet: Sonntag,…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
7. April 2019
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Sonntag, 07. April 2019 um 19:27 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten: Gesendet: Sonntag, 07. April 2019 um 19:27 Uhr Von: [...] An: ref-iga-fba-12 <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: Z 13/2618.6/2-401 IFG) Guten Abend Frau Gruner, vielen Dank für die Übersendung der 2019-03-20 E-Mail und ihrer Anlagen. Im Nachgang zu dieser E-Mail habe ich zwei Anliegen. Anliegen 1: Mit Schreiben vom 24.09.2018, das bei mir am 27.09.2018 einging, erhielt ich den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 21.06.2018 und den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018 in Papierform. Mit meinem Antrag vom 15.09.2018 beantragte ich jedoch die beantragten Dokumente als elektronische Dokumente (z.B. als PDF-Dokumente) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz zu übersenden. Das erfolgte jedoch nicht. Hiermit beantrage ich gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz das nachzuholen. Auf Basis von § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz beantrage ich ergänzend als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) die Übersendung von An- und Vorlagen zu den beiden übersandten GesellschaftsverträgenVerkehrsinfrastrukturgesellschaft, in den die genannten Verträge und die dazu beschlossenen Änderungen beschrieben und/oder erläutert werden. Anliegen 2: Sie teilten mir folgende Adresse für die Autobahn GmbH des Bundes mit: Die Autobahn GmbH des Bundes Leipziger Platz 16 10117 Berlin Bitte teilen Sie mir auch die Telefon- und Faxnummer sowie die E-Mail Adresse der Autobahn GmbH des Bundes mit, damit ich mir dort den Organisations- und Geschäftverteilungsplan in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen besorgen kann. Danke im Voraus. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Am Sonntag, 06. Oktober 2019 um 08:48 Uhr Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet: Gesendet: S…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
6. Oktober 2019
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Sonntag, 06. Oktober 2019 um 08:48 Uhr Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet: Gesendet: Sonntag, 06. Oktober 2019 um 08:48 Uhr Von: Antragsteller/in An: ref-iga-fba-12 <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: Z 13/2618.6/2-401 IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in mit der untenstehenden E-Mail vom 7. April 2019 bat ich um die Erledigung zweier Anliegen. Dies geschah nicht. Mein zweites Anliegen werde ich nach Anlage aller relevanten Adress- und Kommunikationsdaten Daten beim Portal FragdenStaat.de über das genannte Portal weiterverfolgen. Ich bitte daher nur um Erledigung des nachfolgenden Anliegens 1 vom vom 7. April 2019. Anliegen 1: Mit Schreiben vom 24.09.2018, das bei mir am 27.09.2018 einging, erhielt ich den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 21.06.2018 und den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft mit Stand 11.09.2018 in Papierform. Mit meinem Antrag vom 15.09.2018 beantragte ich jedoch die beantragten Dokumente als elektronische Dokumente (z.B. als PDF-Dokumente) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz zu übersenden. Das erfolgte jedoch nicht. Hiermit beantrage ich gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz das nachzuholen. Auf Basis von § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz beantrage ich ergänzend als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) die Übersendung von An- und Vorlagen zu den beiden übersandten GesellschaftsverträgenVerkehrsinfrastrukturgesellschaft, in den die genannten Verträge und die dazu beschlossenen Änderungen beschrieben und/oder erläutert werden. Danke im Voraus. Beste Grüße
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Am Mittwoch, 16. Oktober 2019 um 10:33 Uhr Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten: Gesendet: M…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
16. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Am Mittwoch, 16. Oktober 2019 um 10:33 Uhr Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten: Gesendet: Mittwoch, 16. Oktober 2019 um 10:33 Uhr Von: Antragsteller/in An: [...] Betreff: AW: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: Z 13/2618.6/2-401 IFG) Sehr [...], unter Bezugnahme auf Ihre E-Mails vom 07. April 2019 und 06. Oktober 2019 übersende ich das beigefügte Schreiben einschließlich Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Am Mittwoch, 16. Oktober 2019 um 16:23 Uhr Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet: Gesendet:…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
16. Oktober 2019
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Mittwoch, 16. Oktober 2019 um 16:23 Uhr Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet: Gesendet: Mittwoch, 16. Oktober 2019 um 16:23 Uhr Von: Antragsteller/in An: REF-BAB-FBA-R <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: Z 13/2618.6/2-401 IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Dokumente, die ihrer E-Mail vom 16. Oktober 2019 um 10:33 Uhr beigefügt waren. Ich bitte um erneute Zusendung der Datei "Anlage_4-Gesellschaftsvertrag 14 Dez 2018", denn diese enthält ab S. 6 keinen Text, da die Datei anscheinend beschädigt war und ist. Auf Basis von § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz beantrage ich ergänzend als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) die Übersendung von Dokumenten, in den der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 21. Juni 2018 analog zur Datei "Anlage 3-Formulierungshilfe für BMVI Ausschuss" beschrieben und/oder erläutert werden. Danke im Voraus. Beste Grüße
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Am Dienstag, 29. Oktober 2019 um 18:15 Uhr Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten: Gesendet: …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
29. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
859,0 KB
Am Dienstag, 29. Oktober 2019 um 18:15 Uhr Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account erhalten: Gesendet: Dienstag, 29. Oktober 2019 um 18:15 Uhr Von: Antragsteller/in An: [...] Betreff: AW: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen [...] Sehr [...], unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 16. Oktober 2019 übersende ich das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Am Sonntag, 10. November 2019 um 03:05 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet: Gesendet: Son…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: [...])
Datum
10. November 2019
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Am Sonntag, 10. November 2019 um 03:05 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet: Gesendet: Sonntag, 10. November 2019 um 03:05 Uhr Von: Antragsteller/in An: REF-BAB-FBA-R <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesverkehrsministerium: September 2018 Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und dazu beschlossene Änderungen (Aktenzeichen: Z 13/2618.6/2-401 IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung des Schreibens, das der E-Mail vom 29. Oktober 2019 um 18:15 Uhr beigefügt war und die darin gemachten Angaben. Nach einem Wechsel des Programms ließ sich die Datei "Anlage_4-Gesellschaftsvertrag 14 Dez 2018", die ihrer E-Mail vom 16. Oktober 2019 um 10:33 Uhr beigefügt war, problemlos öffnen und der komplette Inhalt der Datei lesen. Mein IFG Antrag vom 15.09.2018 und die nachfolgende Korrespondenz ist mit Stand 10.11.2019 damit abgeschlossen. Ich bedanke mich bei Ihne sowie allen Mitarbeitenden vom Referat BAB/FBA R und der Stabsstelle Autobahnen/Fernstraßen-Bundesamt (Stab BAB/FBA) sehr herzlich für ihre Arbeit, Auskünfte und Hilfestellungen rund um meinen IFG Antrag vom 15.09.2018. Beste Grüße