Übersicht über Kommunikation mit RWE Hambacher Forst

- Übersicht (eine Liste) über Kommunikation (E-Mail, Gesprächsvermerke, Treffen, Telefonate etc.) mit RWE, in denen es um den Hambacher Forst und dessen Räumung ging

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2018
  • Frist
    19. Oktober 2018
  • 4 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Übersicht über Kommunikation mit RWE Hambacher Forst [#33501]
Datum
15. September 2018 23:03
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Übersicht (eine Liste) über Kommunikation (E-Mail, Gesprächsvermerke, Treffen, Telefonate etc.) mit RWE, in denen es um den Hambacher Forst und dessen Räumung ging
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 15.09.2018 - Johannes Filter - 402-30.01 Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag nach § 4 Informatio…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 15.09.2018 - Johannes Filter - 402-30.01
Datum
11. Oktober 2018 13:55
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Da zumindest eine Ablehnung Ihres Antrages in Betracht kommt, bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann. Freundliche Grüße
Johannes Filter
AW: IFG-Antrag vom 15.09.2018 - Johannes Filter - 402-30.01 [#33501] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine A…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 15.09.2018 - Johannes Filter - 402-30.01 [#33501]
Datum
24. Oktober 2018 11:43
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. November 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht über Kommunikation mit RWE Hambacher Forst“ [#33501] [#33501]
Datum
4. September 2019 18:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33501 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Herbert Reul mittlerweile zugegeben hat, dass es Treffen zwischen dem IM und RWE gab. Somit liegen sehr wahrscheinlich amtliche Informationen vor. Kann es sein, dass die Behörde die Unwahrheit gesagt hat? https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hambacher-forst-nrw-innenminister-herbert-reul-raeumt-gespraeche-mit-rwe-ein-a-1285189.html Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anhänge: - 33501.pdf - 2018-10-11_1-image001.png - 2018-11-05_1-ablehnng.pdf Anfragenr: 33501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Übersicht über Kommunikation mit RWE Hambacher Forst“ [#33501] [#33501]
Datum
5. September 2019 09:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 15.9.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 15.9.2018
Datum
10. September 2019 12:39
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Johannes Filters auf Zusendung einer Kommunikationsübersicht über die zwischen RWE und dem MIK NRW geführte Kommunikation zum Hambacher Forst vom 15.9.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-9048/19 Ihr Aktenzeichen: 402 - 30.01 ________________________________ Sehr geehrter Herr Wewer, Herr Filter hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben (https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-kommunikation-mit-rwe-hambacher-forst/). Mit Bescheid vom 5.11.2018, welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag mit der Begründung, die beantragte Information sei nicht vorhanden, abgelehnt. Der Antragsteller ist der Meinung, "die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Herbert Reul mittlerweile zugegeben hat, dass es Treffen zwischen dem IM und RWE gab. Somit liegen sehr wahrscheinlich amtliche Informationen vor." Bitte teilen Sie mir mit, ob es bei Ihrer ursprünglichen Bescheidung bleibt. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Johannes Filters auf Zusendung e…
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Johannes Filters auf Zusendung einer Kommunikationsübersicht über die zwischen RWE und dem MIK NRW geführte Kommunikation zum Hambacher Forst vom 15.9.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-9048/19 Ihr Aktenzeichen: 402 - 30.01 Erinnerung ________________________________ Sehr geehrter Herr Wewer, ich erinnere an mein Auskunftsersuchen vom 10.9.2019, auf welches ich von Ihnen bislang noch keine Rückmeldung erhalten habe. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: [#33501] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Kommunikatio…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: [#33501]
Datum
10. Dezember 2019 18:50
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Kommunikation mit RWE Hambacher Forst“ vom 15.09.2018 (#33501) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 418 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33501
Johannes Filter
AW: [#33501] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Kommunikatio…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: [#33501]
Datum
16. Januar 2020 19:32
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Kommunikation mit RWE Hambacher Forst“ vom 15.09.2018 (#33501) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 455 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33501

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW zu 2020-01-16- KOM Abt. 4 - Filter, Johannes - AW: [#33501] Sehr geehrter Herr Filter, mit Bezug auf Ihre u. …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW zu 2020-01-16- KOM Abt. 4 - Filter, Johannes - AW: [#33501]
Datum
24. Januar 2020 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
24,1 KB


Sehr geehrter Herr Filter, mit Bezug auf Ihre u. a. E-Mail v. 16.1.2020 teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bereits mit Bescheid vom 5. November 2018 beantwortet wurde. Mit Bescheid v. 28.10.2019 (zugestellt lt. Zustellungsurkunde am 31.10.2019) zu der Anfragenummer #161926, das ebenfalls unter der Anfragenummer #33501 auf der Seite FragdenStaat veröffentlicht ist, habe ich Sie darauf hingewiesen, dass die in der Anfrage #33501 angefragte Liste seinerzeit nicht existierte. Mit der Antwort auf die Anfrage #161926 habe ich Ihnen zudem die Inhalte der Kommunikation mit RWE übermittelt. Ich betrachte also die Anfrage #33501 als beantwortet. Andere als die bisher übermittelten Informationen liegen zu den gestellten Fragen nicht vor. Freundliche Grüße