Brandschutz in Bäumhäusern
Anfrage an:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Dokument, in dem Hergeleitet wird, wie der Brandschutz für Baumhäuser gilt.
Anfrage erfolgreich
-
Datum16. September 2018
-
19. Oktober 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie m…
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Details
- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- Brandschutz in Bäumhäusern [#33505]
- Datum
- 16. September 2018 06:27
- An
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument, in dem Hergeleitet wird, wie der Brandschutz für Baumhäuser gilt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
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Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutz in Bäumhäusern“ vom 16.09.2018 (#3…
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Details
- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- AW: Brandschutz in Bäumhäusern [#33505]
- Datum
- 19. Oktober 2018 07:35
- An
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutz in Bäumhäusern“ vom 16.09.2018 (#33505) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Anfragenr: 33505
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Oktober 201…
- Von
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2018
- Datum
- 24. Oktober 2018 07:00
- Status
- Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2018, die mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde. Sie verweisen auf Ihre Anfrage vom 16. September, die mir allerdings bis heute leider nicht vorliegt. Ich bitte Sie daher, mir Ihre Frage erneut zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
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Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2018 [#33505] Sehr geehrt<< Anrede >>
meine Informationsfreiheitsanf…
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Details
- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2018 [#33505]
- Datum
- 24. Oktober 2018 17:56
- An
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >>
meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutz in Bäumhäusern“ vom 16.09.2018 (#33505) findet sich hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/brandschutz-in-baumhausern/#nachricht-104220
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Anfragenr: 33505
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mails vom 19. und 24. Oktober 2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mails vom 19. un…
- Von
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre E-Mails vom 19. und 24. Oktober 2018
- Datum
- 26. Oktober 2018 08:51
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mails vom 19. und 24. Oktober 2018. Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz habe ich zwischenzeitlich dem Internet entnommen. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Bauliche Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 1 der Landesbauordnung (BauO NRW) müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Hierzu gehören auch brandschutztechnische Vorschriften. Ein etwaiges Dokument, "in dem hergeleitet wird, wie der Brandschutz für Baumhäuser gilt", gibt es nicht. Ich interpretiere Ihre Frage in der Weise, dass sie im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forstes gestellt ist. Der Erlass meines Hauses vom 12. September 2018 an die nachgeordneten Bauaufsichtsbehörden enthält ausführliche Erläuterungen, weshalb die in Rede stehenden Baumhäuser bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung sind. Den Erlass finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung unter folgendem Link:
https://www.mhkbg.nrw/startseitenmeldungen/startseitenmeldungsarchiv/Archiv_2018/am20180914a/Hambacher_Forst_O.pdf
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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13. Oktober 2019 19:05
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