Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?

In der ARD-Sendung Hart aber fair am 10.09.2018 vertrat die Ministerin die Meinung, dass moderne Medien (Smartphones, Tablets o.ä.) schon frühzeitig in der Schule zum Einsatz kommen sollen.
Mutmaßlich vorübergehend sollen sogar private Geräte für den schulischen Einsatz genutzt werden.

https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/sendungen/schulverweisfuerhandys-100.html

1) Senden Sie mir bitte die Dokumente, die Ihrer Meinung nach belegen, dass ein stärkerer Einsatz von IT im normalen Unterricht zu einer Verbesserung der Schülerleistungen führt.

2) Nach welchem Zeitraum sollen die Ergebnisse von wem evaluiert werden?

3) Existieren für dieses Vorhaben bereits Kooperationen mit außerschulischen Partnern bzw. sind solche geplant?

4) Senden Sie mir bitte die datenschutzrechtliche Stellungnahme zu dem Einsatz privater Geräte für den schulischen Einsatz.

Hinweis:
Zu diesem Thema ist bis zum 13.11.2018 eine sehenswerte Sendung (Teil 1/2) verfügbar unter
https://www.arte.tv/de/videos/075778-002-A/die-schule-von-morgen-1-2/

zum Download unter
https://www.mediathekdirekt.de/
Suchbegriff schule von morgen oder direkt
https://arteptweb-a.akamaihd.net/am/ptweb/075000/075700/075778-002-A_EQ_0_VA-STA_03856809_MP4-1500_AMM-PTWEB_11De6zrBpA.mp4

Ein zweiter Teil folgt noch.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. September 2018
  • Frist
    19. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll? [#33517]
Datum
17. September 2018 00:20
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der ARD-Sendung Hart aber fair am 10.09.2018 vertrat die Ministerin die Meinung, dass moderne Medien (Smartphones, Tablets o.ä.) schon frühzeitig in der Schule zum Einsatz kommen sollen. Mutmaßlich vorübergehend sollen sogar private Geräte für den schulischen Einsatz genutzt werden. https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/sendungen/schulverweisfuerhandys-100.html 1) Senden Sie mir bitte die Dokumente, die Ihrer Meinung nach belegen, dass ein stärkerer Einsatz von IT im normalen Unterricht zu einer Verbesserung der Schülerleistungen führt. 2) Nach welchem Zeitraum sollen die Ergebnisse von wem evaluiert werden? 3) Existieren für dieses Vorhaben bereits Kooperationen mit außerschulischen Partnern bzw. sind solche geplant? 4) Senden Sie mir bitte die datenschutzrechtliche Stellungnahme zu dem Einsatz privater Geräte für den schulischen Einsatz. Hinweis: Zu diesem Thema ist bis zum 13.11.2018 eine sehenswerte Sendung (Teil 1/2) verfügbar unter https://www.arte.tv/de/videos/075778-002-A/die-schule-von-morgen-1-2/ zum Download unter https://www.mediathekdirekt.de/ Suchbegriff schule von morgen oder direkt https://arteptweb-a.akamaihd.net/am/ptweb/075000/075700/075778-002-A_EQ_0_VA-STA_03856809_MP4-1500_AMM-PTWEB_11De6zrBpA.mp4 Ein zweiter Teil folgt noch.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
17. September 2018 00:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#33517] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stärkerer IT-…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#33517]
Datum
19. Oktober 2018 09:01
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?“ vom 17.09.2018 (#33517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in - WG: Empfangsbestätigung [#33517] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in - WG: Empfangsbestätigung [#33517]
Datum
23. Oktober 2018 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider geht aus der u.a. Anschrift ihre Identität als natürliche Person nicht hervor. Gerne kommen wir der Beantwortung Ihrer Fragen nach. Wir benötigen jedoch eine zustellungsfähige Anschrift, um Ihnen die erbetenen Informationen persönlich zusenden zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in - WG: Empfangsbestätigung [#33517] Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in - WG: Empfangsbestätigung [#33517]
Datum
24. Oktober 2018 09:02
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Tatsache, dass dies nicht die erste Anfrage über das IFG-Portal FRAGDENSTAAT.DE ist https://fragdenstaat.de/behoerde/ministerium-fur-schule-und-weiterbildung-des-landes-nrw/ kennt Ihre Behörde die gesetzlichen Regularien und auch die Standpunkte der Landesschutz-und IFG-Behörde in NRW. Zweiundzwanzigster Datenschutz-und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein -Westfalen - Bericht 2015 Ulrich Lepper Seite 100 12.3 Überfragt zu "fragdenstaat"?! ... Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Viele öffentliche Stellen lehnen die Bearbeitung solcher Anträge ab, solange keine postalische bzw. zustellungsfähige Adresse mitgeteilt wird. Dieses Vorgehen ist unzulässig: Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie -und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. ... https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf Ich bitte daher um die umgehende Beantwortung meiner Anfrage. Vielen Dank im Voraus Anfragenr: 33517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?“ [#33517] [#33517]
Datum
29. Oktober 2018 08:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33517 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbietet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 33517.pdf Anfragenr: 33517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.10.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?“ [#33517] [#33517]
Datum
30. Oktober 2018 14:26
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.10.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Montag, 19. November 2018 08:21 An: <<E-Mail-Adresse>> Cc: <&…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag über fragdenstaat.de „Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?“ vom 17.9.2018
Datum
19. November 2018 17:14
Status
Warte auf Antwort
Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Montag, 19. November 2018 08:21 An: <<E-Mail-Adresse>> Cc: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Antrag über fragdenstaat.de „Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?“ vom 17.9.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?“ vom 17.9.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-9408/18 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Mail vom 23.10.2018 haben Sie ihm mitgeteilt, dass Sie zur weiteren Bearbeitung seine Postanschrift benötigen. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: •Erlass eines Gebührenbescheides •Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen •aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer personenbezogener Daten) •Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM) Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen. Der Gesetzgeber hat demnach gezielt und gewollt zwei Antragsarten zugelassen, bei denen eine sichere Identifizierung der oder des Antragstellenden inkl. Adressdaten zunächst ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Anträge im Übrigen auch deshalb sinnvoll und wichtig, um eventuellen negativen Folgen für die Antragstellenden vorzubeugen. Daher bitte ich Sie, erneut zu prüfen, ob Sie dem Informationszugangsantrag stattgeben können. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Stärkerer IT-Einsatz im no…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag über fragdenstaat.de „Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?“ vom 17.9.2018
Datum
3. Januar 2019 14:49
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Stärkerer IT-Einsatz im normalen Unterricht - pädagogisch sinnvoll?“ vom 17.9.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-9408/18 Mein Auskunftsersuchen vom 19.11.2018 Erinnerung ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, an die Erledigung meines Schreibens vom 19.11.2018 erinnere ich hiermit. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag v. 17.09.2018 Sehr geehrtes <<E-Mail-Adresse>> zu 1) Die Landesregierung NRW setzt die Str…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag v. 17.09.2018
Datum
7. Januar 2019 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtes <<E-Mail-Adresse>> zu 1) Die Landesregierung NRW setzt die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" der Kultusministerkonferenz um. Siehe dieses Dokument: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/strategie-bildung-in-der-digitalen-welt.html Die Kultusministerkonferenz legt mit ihrer Strategie ein Handlungskonzept vor. Das Lernen im Kontext der zunehmenden Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt sowie das kritische Reflektieren darüber werden zu integralen Bestandteilen des Bildungsauftrages. zu 2) Die Strategie der Kultusministerkonferenz benennt z.B. die Chance der individuellen Förderung durch die Digitalisierung: "Chance, weil sie dazu beitragen kann, formale Bildungsprozesse - das Lehren und Lernen - so zu verändern, dass Talente und Potentiale individuell gefördert werden" (S. 8). In welchem Maße das an deutschen Schulen gelingt, sollen kommende internationale Studien belegen. zu 3) Bildungspartner NRW unterstützt die Vernetzung von Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen. https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/Bildungspartner-NRW/ zu 4) Die Genehmigungsmöglichkeit für die "Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern in privaten ADV-Anlagen von Lehrerinnen und Lehrern für dienstliche Zwecke" ist eine politische Entscheidung: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Verordnungen/VO-DV_I.pdf "Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern in privaten ADV-Anlagen von Lehrerinnen und Lehrern für dienstliche Zwecke bedarf der schriftlichen, ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 8 DSG NRW enthaltenden Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird." Herzliche Grüße