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Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)

Anfrage an: Landtag NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle verfügbaren Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079 (2015): Positionspapiere, Konzepte, Handlungsempfehlungen, Maßnahmenkataloge, Überlegungen zum Abbau struktureller Diskriminierungen von getrennterziehenden Erziehungsberechtigten in den Angelegenheiten des täglichen Lebens etc. Gibt es entsprechende Informationen in den Unterlagen Ihrer Behörde? (z. B. in Anlehnung an den vom Land NRW ausformulierten, allgemein gehaltenen Beschlussvorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) vom 22.1.18 an die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) o. Ä.)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
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Betreff
Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015) [#33642]
Datum
20. September 2018 02:23
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle verfügbaren Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079 (2015): Positionspapiere, Konzepte, Handlungsempfehlungen, Maßnahmenkataloge, Überlegungen zum Abbau struktureller Diskriminierungen von getrennterziehenden Erziehungsberechtigten in den Angelegenheiten des täglichen Lebens etc. Gibt es entsprechende Informationen in den Unterlagen Ihrer Behörde? (z. B. in Anlehnung an den vom Land NRW ausformulierten, allgemein gehaltenen Beschlussvorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) vom 22.1.18 an die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) o. Ä.) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 20. September 2018 nach dem Infor…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015) [#33642]
Datum
25. September 2018 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 20. September 2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Zwischenbescheid ist leider nicht wirksam und wi…
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Betreff
AW: Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015) [#33642]
Datum
25. September 2018 19:27
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Zwischenbescheid ist leider nicht wirksam und wird von der Rechtsauffassung der LDI NRW ebenfalls nicht gedeckt. Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat explizit zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de/). Darf ich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW beantragen und Sie höflich bitten, diese auf fragdenstaat.de zur Verfügung zu stellen? Warum vertreten Sie zudem eine andere Rechtsauffassung als die LDI NRW? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ [#33642] [#33642]
Datum
26. September 2018 01:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33642 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Rechtsauffassung des Landtags und das Bedürfnis nach Ausforschung von personenbezogenen Daten weder durch Gesetz noch durch die Rechtsauffassung der LDI NRW gedeckt zu sein scheint. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.09.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ [#33642] [#33642]
Datum
26. September 2018 15:37
Status
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.09.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.16-835918 fragdenstaat.de 33642 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#33642] Sehr geehrte Damen und H…
An Landtag NRW Details
Von
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Betreff
AW: 209.2.3.1.16-835918 fragdenstaat.de 33642 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#33642]
Datum
9. Oktober 2018 13:24
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Verzeihung, ich habe Ihre Bestätigungsmail vom 25.9.18 falsch (als Ablehnungsbescheid) verstanden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
AW: 209.2.3.1.16-835918 fragdenstaat.de 33642 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#33642] Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: 209.2.3.1.16-835918 fragdenstaat.de 33642 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#33642]
Datum
18. Oktober 2018 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehren Sie Auskunft über alle verfügbaren Informationen zu der "Umsetzung der Doppelresidenz als Idealfall" sowie zu der "Umsetzung der Europarat-Resolution 2079 (2015)". Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Der Landtag NRW ist auskunftspflichtig, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ihre Anfrage betrifft Informationen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFG NRW fallen. Die Landtagsverwaltung nimmt hinsichtlich der von Ihren Fragen berührten Themenkomplexe keine spezifischen Verwaltungsaufgaben wahr. Soweit die aufgeworfenen Fragen und Umstände eine Befassung des Landtags NRW zur Folge hätten, fielen diese nicht in den Verwaltungsbereich, sondern wären als parlamentarische Angelegenheit zu qualifizieren. Gerne können Sie sich über die parlamentarische Behandlung von bestimmten Themenkomplexen informieren. Parlamentspapiere sind allgemein zugänglich unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/040-Dokumente-und-Recherche/Inhalt.jsp. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich Sie richtig verstehe, gibt ess in der Landtagsverwaltung selbst keine Aus…
An Landtag NRW Details
Von
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Betreff
Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015) [#33642]
Datum
19. Oktober 2018 02:25
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich Sie richtig verstehe, gibt ess in der Landtagsverwaltung selbst keine Auseinandersetzung mit den Fragen und spezifischen Problemen von Getrennterziehenden, nicht einmal entsprechende Gleichstellungsrichtlinien und Sensibilisierungsunterlagen? Das wäre eine sehr aussagekräftige und äußerst zitierwürdige Information. Stimmt sie so? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ [#33642] [#33642]
Datum
19. Oktober 2018 02:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33642 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sonst bedeuten würde, dass es in der Landtagsverwaltung selbst keine Auseinandersetzung mit den Fragen und spezifischen Problemen von Getrennterziehenden gibt, nicht einmal entsprechende Gleichstellungsrichtlinien und Sensibilisierungsunterlagen für das Personal der Landtagsverwaltung. Der Bescheid ist nicht formgerecht und lässt Hinweise auf die LDI NRW vermissen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Bescheid lässt Hinweise auf die LDI NRW vermissen. Arbeiten in Ihrer Landtagsv…
An Landtag NRW Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ [#33642] [#33642]
Datum
19. Oktober 2018 02:30
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Bescheid lässt Hinweise auf die LDI NRW vermissen. Arbeiten in Ihrer Landtagsverwaltung keine Getrennterziehenden und gibt es auch keine entsprechenden Bewerbungen? Woran liegt die fehlende Sensibilität der Landtagsverwaltung für den Abbau verwaltungsmäßiger struktureller Diskriminierungen gem. dem Wortlaut des Koalitionsvertrags und der Europarat-Resolution? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ [#33642] [#33642]
Datum
19. Oktober 2018 08:59
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Bestätigungsnachricht zum Eingang Ihrer Anfrage findet sich ein Link (http://l…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ [#33642] [#33642]
Datum
19. Oktober 2018 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Bestätigungsnachricht zum Eingang Ihrer Anfrage findet sich ein Link (http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf) zu Informationen zum Datenschutz, die auch auf die LDI NRW hinweisen. In diesem Zusammenhang mache ich Sie darauf aufmerksam, dass sich dieser Link nach Umstellung unserer Homepage ändern wird. Sie können o.g. Dokument künftig unter http://vm-wcms01/files/live/sites/landtag/files/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf abrufen. Ihr Antrag wurde bislang so ausgelegt, dass Sie Informationen zu der Umsetzung politischer Vorhaben begehren, da Sie auch auf solche Bezug genommen haben. Darüber hinaus haben Sie auch verschiedene Dokumentenarten, die im politischen Bereich und nicht im Verwaltungsbereich anzusiedeln sind, als Beispiele für etwaig vorhandene Dokumente genannt. Zu den nunmehr aufgeworfenen Aspekten hinsichtlich der Landtagsverwaltung erhalten Sie gesonderte Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank. Morgen endet die gesetzliche (Monats-)Frist. Mit freundlichen Grüße…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ [#33642] [#33642]
Datum
22. Oktober 2018 20:26
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank. Morgen endet die gesetzliche (Monats-)Frist. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin bis zum 29.10.2018 nicht im Büro. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. In dr…
Von
Landtag NRW
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Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ [#33642] [#33642]
Datum
23. Oktober 2018 11:03
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin bis zum 29.10.2018 nicht im Büro. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen können Sie sich gerne an meine Vertretung wenden: Dr. Daniel Sandhaus Tel.: 0211 / 884-2552 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Viele Grüße
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Ihrer Korrektur der ursprünglichen Interpretation meiner Informationsfreiheit…
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Re: Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015) [#33642]
Datum
12. November 2018 02:20
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Ihrer Korrektur der ursprünglichen Interpretation meiner Informationsfreiheitsanfrage ist bald wieder 1 Monat verstrichen. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015)“ vom 20.09.2018 (#33642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen wie folgt Auskunft erteilen: Es liegen kein…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015) [#33642]
Datum
14. November 2018 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen wie folgt Auskunft erteilen: Es liegen keine amtlichen Informationen i.S.v. §§ 4 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW zu Allein- oder Getrennterziehenden in Form von Richtlinien oder Sensibilisierungsunterlagen vor. Zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben unterstützt die Landtags-verwaltung ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch flexible Arbeitszeiten, vielfältige Teilzeitmodelle und Alternierende Telearbeit. Dies gilt insbesondere auch für die in der Landtagsverwaltung getrennt/alleinerziehenden Beschäftigten. In der Landtagsverwaltung gehen (auch) Bewerbungen von getrennt/alleinerziehenden Personen ein. Ich bedaure, Ihnen insgesamt keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen.   Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese aussagekräftige Antwort. Im Übrigen fragte ich ausschließli…
An Landtag NRW Details
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AW: Informationen zur Umsetzung 1) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" 2) der Europarat-Resolution 2079 (2015) [#33642]
Datum
17. November 2018 16:33
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese aussagekräftige Antwort. Im Übrigen fragte ich ausschließlich nach Informationen über Getrennterziehende im Sinne des Wortlauts des Koalitionsvertrags für das Land NRW, nicht nach Informationen über Alleinerziehen-Müssende oder Alleinerziehen-Wollende. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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