Braunkohlekraftwerke zur Versorgung der Liegenschaften des Bundes.

Es ist davon auszugehen, dass auf/bei Liegenschaften des Bundes Braunkohlekraftwerke stehen, die zur Versorgung der Liegenschaften eingesetzt werden.
Von diesen Kraftwerke wüsste ich gerne die Orte und die MW, sowie ob Wärme und/oder Strom.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist davon aus…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Braunkohlekraftwerke zur Versorgung der Liegenschaften des Bundes. [#33688]
Datum
23. September 2018 09:31
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist davon auszugehen, dass auf/bei Liegenschaften des Bundes Braunkohlekraftwerke stehen, die zur Versorgung der Liegenschaften eingesetzt werden. Von diesen Kraftwerke wüsste ich gerne die Orte und die MW, sowie ob Wärme und/oder Strom.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Fwd: Ihr Antrag vom 23.09.2018 -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Ihr Antrag vom 23.09.2018 Datu…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Fwd: Ihr Antrag vom 23.09.2018
Datum
4. Oktober 2018 11:47
Status
Warte auf Antwort
-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Ihr Antrag vom 23.09.2018 Datum: Thu, 4 Oct 2018 06:51:44 +0000 Sehr geehrter Herr Scharfenort, am Montag und Dienstag habe ich jeweils vergeblich versucht, Ihnen meine Antwort auf Ihre Anfrage an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu senden. Beide Male erhielt ich die Auskunft, die E-Mail könne nicht zugestellt werden. Daher sende ich meine Antwort nun an diese E-Mail-Adresse und erteile Ihnen nachfolgend auf Ihren Wunsch die begehrte Auskunft zusätzlich zu meinem Schreiben vom 25. September 2018 gerne auf elektronischem Wege: Auf oder bei Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen keine Braunkohlekraftwerke, die zur Versorgung der Liegenschaften eingesetzt werden. Wie Sie durch eine Recherche im Internet feststellen können, hat bereits ein einzelner Kraftwerksblock eine elektrische Leistung von bis zu 1.000 Megawatt. Mit einer solchen Leistung können jährlich mehrere Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden. Daraus ist ersichtlich, dass nicht ein Braunkohlekraftwerk für die Versorgung einer einzelnen Liegenschaft der BImA eingesetzt wird, sondern Energie für eine Vielzahl von Abnehmern liefert. Auch werden Verträge zur Energieversorgung üblicherweise mit einem Unternehmen geschlossen, welches mehrere Kraftwerke zur Stromerzeugung betreibt bzw. Strom liefert, der nicht in einem bestimmten Kraftwerk erzeugt wurde. Eine Aussage dazu, von welchen Kraftwerken der auf Liegenschaften der BImA verbrauchte Strom erzeugt wurde, lässt sich dementsprechend nicht treffen. Die Auskunftserteilung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG gebührenfrei. Auf die Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 25. September 2018 zugegangenen Informationen zum Datenschutz darf ich nochmals verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr Antrag vom 23.09.2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort, am Montag und Dienstag habe ich jeweils vergeblich vers…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 23.09.2018
Datum
4. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, am Montag und Dienstag habe ich jeweils vergeblich versucht, Ihnen meine Antwort auf Ihre Anfrage an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu senden. Beide Male erhielt ich die Auskunft, die E-Mail könne nicht zugestellt werden. Daher sende ich meine Antwort nun an diese E-Mail-Adresse und erteile Ihnen nachfolgend auf Ihren Wunsch die begehrte Auskunft zusätzlich zu meinem Schreiben vom 25. September 2018 gerne auf elektronischem Wege: Auf oder bei Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen keine Braunkohlekraftwerke, die zur Versorgung der Liegenschaften eingesetzt werden. Wie Sie durch eine Recherche im Internet feststellen können, hat bereits ein einzelner Kraftwerksblock eine elektrische Leistung von bis zu 1.000 Megawatt. Mit einer solchen Leistung können jährlich mehrere Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden. Daraus ist ersichtlich, dass nicht ein Braunkohlekraftwerk für die Versorgung einer einzelnen Liegenschaft der BImA eingesetzt wird, sondern Energie für eine Vielzahl von Abnehmern liefert. Auch werden Verträge zur Energieversorgung üblicherweise mit einem Unternehmen geschlossen, welches mehrere Kraftwerke zur Stromerzeugung betreibt bzw. Strom liefert, der nicht in einem bestimmten Kraftwerk erzeugt wurde. Eine Aussage dazu, von welchen Kraftwerken der auf Liegenschaften der BImA verbrauchte Strom erzeugt wurde, lässt sich dementsprechend nicht treffen. Die Auskunftserteilung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG gebührenfrei. Auf die Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 25. September 2018 zugegangenen Informationen zum Datenschutz darf ich nochmals verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihr Antrag vom 23.09.2018 [#33688] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen, muss…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 23.09.2018 [#33688]
Datum
5. Oktober 2018 17:07
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen, muss allerdings feststellen, dass ich offensichtlich missverstanden worden bin. Meine Frage galt nicht Großkraftwerken, sondern Kleinkraftwerken, etwa für Heizzwecke, auch bekannt als Heizkraftwerke. Gemäß Energie- und CO2 -Bericht Bundesliegenschaften 2012 ist auch der Verbrauch von Braunkohle aufgeführt. Und natürlich ist die Anfrage nach UIG, da Braunkohle ein Umweltthema ist, wie man den Nachrichten entnehmen kann. Die Rechtsprechung zum UIG sieht den Begriff der Umweltinformationen sehr weit gefasst. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA Sehr geehrter Herr Scha…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA
Datum
25. Oktober 2018 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, zu Ihrer Anfrage zu "Kleinkraftwerken, etwa für Heizzwecke, auch bekannt als Heizkraftwerke" liegen mir nun Informationen der Sparte "Facility Management" der BImA vor. Danach befinden sich auf Liegenschaften der BImA insgesamt 29 sogenannte Blockheizkraftwerke, die grundsätzlich zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Überschüssiger Strom wird verkauft. Informationen zur jeweiligen Leistung der Kraftwerke sowie zum jeweils verwendeten Energieträger sind bei der BImA nicht zentral erfasst, sondern müssten für jeden Einzelfall recherchiert werden. Da sich die Blockheizkraftwerke möglicherweise auf Standorten der Bundeswehr befinden, müsste vor der Bekanntgabe der Informationen zum Standort eine Prüfung erfolgen, inwieweit das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr haben kann, sodass der Anspruch auf Informationszugang gem. § 3 Nr. 1 lit. b) IFG ausgeschlossen wäre. Mit der Recherche der Leistung und der verwendeten Energieträger sowie mit der Prüfung möglicher Ausschlusstatbestände wäre ein Verwaltungsaufwand verbunden, der dazu führte, dass für die Erteilung der Auskunft gem. § 10 Abs. 1 S. 1 IFG eine Gebühr zu erheben wäre. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach Teil A des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist in Nr. 1.2 des Teils A des Gebührenverzeichnisses ein Gebührenbetrag in Höhe von 30,00 Euro bis 250,00 Euro vorgesehen. Die genaue Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und kann erst nach Abschluss der Bearbeitung festgelegt werden. Nach derzeitigem Stand gehe ich davon aus, dass in Ihrem Fall eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro bis 150,00 Euro zu erheben wäre, wenn die weitere Recherche und die rechtliche Prüfung durchgeführt würden. Nach Auskunft der Sparte "Facility Management" der BImA sollen zumindest die Daten zur Leistung der Kraftwerke ab dem kommenden Jahr bei der BImA zentral gespeichert werden. Der diesbezügliche Rechercheaufwand entfiele demnach. Im Hinblick auf die eventuell anfallenden Gebühren bitte ich Sie darum, mir mitzuteilen, ob Sie die Erteilung der Auskünfte zur Leistung und zum Standort der Kraftwerke weiterhin wünschen oder Ihren Antrag insoweit zurücknehmen möchten. In diesem Fall stünde es Ihnen selbstverständlich frei, in einigen Monaten einen neuen Antrag zu den dann zentral gespeicherten Daten zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688] Sehr geehr…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688]
Datum
26. Oktober 2018 09:58
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich denke dann werde ich mich gedulden, bis ins nächste Jahr. Gibt es da schon einen konkreten Termin? Was Geheimhaltung angeht, so ist eine pauschale Ablehnung nicht ausreichend. Beispielsweise wären Teilangaben, wie der Gesamtverbrauch oder sogar einzelne Kraftwerke ohne Ortsangabe denkbar. Dies aber nur als Anmerkung. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
AW: Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688] Sehr geehr…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688]
Datum
26. Oktober 2018 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, einen konkreten Termin konnte mir seitens der zuständigen Sparte noch nicht genannt werden. Daher wäre bei einer erneuten Anfrage vor dem zweiten Quartal 2019 womöglich noch nicht mit einem Ergebnis zu rechnen. Die (teilweise) Gewährung oder Ablehnung des Informationszugangs ist dann anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688] Sehr geehr…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688]
Datum
20. Juni 2019 15:22
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer letzten Mail hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/braunkohlekraftwerke-zur-versorgung-der-liegenschaften-des-bundes/#info schrieben Sie mir, dass es bis zum zweiten Quartal dauern könnte, deshalb wollte ich mich erkunden, ob die damals angefragten Informationen inzwischen digital vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Ihre Nachfrage vom 20.06.2019 (Az.: VORE.O1018-26/18) Seh…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Anfrage zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Ihre Nachfrage vom 20.06.2019 (Az.: VORE.O1018-26/18)
Datum
24. Juni 2019 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen über Heizkraftwerke auf Liegenschaften der BImA vom 23. September 2018 bzw. 5. Oktober 2018. Ich habe die zuständige Fachsparte der BImA um Mitteilung gebeten, ob die von Ihnen begehrten Informationen über die Leistung der Kraftwerke inzwischen zentral gespeichert sind. Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, komme ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Ihre Nachfrage vom 20.06.2019 (Az.: VORE.O1018-26/18) Seh…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Anfrage zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Ihre Nachfrage vom 20.06.2019 (Az.: VORE.O1018-26/18)
Datum
26. Juni 2019 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach Mitteilung der zuständigen Fachsparte der BImA ist die Bestandsaufnahme zu den Energieerzeugungsanlagen auf den Liegenschaften der BImA noch nicht abgeschlossen. Die Informationen sollen nach derzeitiger Planung bis Ende des Jahres vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Anfrage zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Ihre Nachfrage vom 20.06.2019 (Az.: VORE.O1018-26/18)…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Anfrage zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Ihre Nachfrage vom 20.06.2019 (Az.: VORE.O1018-26/18) [#33688]
Datum
24. Dezember 2019 08:44
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ist die Bestandsaufnahme inzwischen abgeschlossen? https://fragdenstaat.de/anfrage/braunkohlekraftwerke-zur-versorgung-der-liegenschaften-des-bundes/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33688
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Dezember 2019 08:44
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Ihre Nachfrage vom 24.12.2019 (Az.: VORE.O1018-26/18) Seh…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Anfrage zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Ihre Nachfrage vom 24.12.2019 (Az.: VORE.O1018-26/18)
Datum
6. Januar 2020 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, bezüglich Ihrer Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 23.09.2018 bzw. 05.10.2018 habe ich den zuständigen Fachbereich der BImA um Auskunft gebeten. Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, komme ich auf Ihren Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Az.: VORE.O1018-26/18…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Az.: VORE.O1018-26/18
Datum
7. Januar 2020 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Ihren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23.09.2019 bzw. 05.10.2019 baten Sie um Auskunft zur Leistung der Blockheizkraftwerke, die sich auf Liegenschaften der BImA befinden und ob diese Kraftwerke zur Wärme- und/oder Stromerzeugung genutzt werden. Zu Ihrer Anfrage teilte mir die zuständige Fachsparte der BImA mit, dass die Daten zur Leistung der Kraftwerke nun zwar weitestgehend zentral vorliegen. Jedoch müssen diese Daten noch aufbereitet und bewertet werden. Dieser Prozess soll Mitte des Jahres 2020 abgeschlossen sein. Zudem teilte mir die Fachsparte mit, dass vor einer Herausgabe der Daten noch zu prüfen sein wird, ob der Informationszugang zu den Daten einzelner Kraftwerke auf Liegenschaften der Bundeswehr ggf. nach § 3 Nr. 1 lit. b) IFG ausgeschlossen ist. Eine gebührenfreie Erteilung der Auskunft dürfte daher nicht möglich sein. Wie ich Ihnen bereits in meiner E-Mail vom 25.10.2018 mitteilte, ist für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist in Nr. 1.2 des Teils A des Gebührenverzeichnisses der IFGGebV ein Gebührenbetrag in Höhe von mindestens 30,00 Euro zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Az.: VORE.O1018-2…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 23.09.2018 und 05.10.2018 zu Heizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA - Az.: VORE.O1018-26/18 [#33688]
Datum
17. Januar 2020 16:17
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> um den Aufwand nicht unnötig zu steigern und da ich mir vorstellen kann, dass die Einzeldaten für einzelne Liegenschaften eventuell der Geheimhaltung unterliegen. Wäre ich in dem Fall auch mit einem Gesamtwert einverstanden. Ist die Bundeswehr der einzige von meiner Frage betroffene Bereich? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33688
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage zu Heizkraftwerken auf BImA-Liegenschaften - Az.: VORE.O1018-26/18 Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Ih…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Anfrage zu Heizkraftwerken auf BImA-Liegenschaften - Az.: VORE.O1018-26/18
Datum
20. Januar 2020 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Ihrer E-Mail vom 17. Januar 2020 konkretisieren Sie Ihr Anliegen dahingehend, dass Sie nur noch eine Auskunft zur Gesamtleistung der auf BImA-Liegenschaften stehenden Blockheizkraftwerke erhalten möchten. Diese Konkretisierung habe ich an die zuständige Fachsparte weitergeleitet. Nach Aufbereitung der Daten werde ich Ihnen die gewünschte Information zukommen lassen. Dies wird, wie ich in meiner E-Mail vom 7. Januar 2020 mitgeteilt habe, voraussichtlich Mitte des Jahres 2020 der Fall sein. Zu Ihrer Frage, ob "die Bundeswehr der einzige von [Ihrer] Frage betroffene Bereich" ist, kann ich Ihnen mitteilen, dass militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr betroffen sein dürften. Hierauf bezog sich der Hinweis in meiner E-Mail vom 7. Januar 2020 auf den Ausschlusstatbestand des § 3 Nr. 1 lit. b) IFG. Nach den mir bislang vorliegenden Informationen dürften die anderen Ausschlusstatbestände des § 3 IFG demgegenüber deutlich weniger ins Gewicht fallen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag zu Blockheizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA Az.: VORE.O1018-26/18 Sehr geehrter Herr Scha…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag zu Blockheizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA
Datum
10. Dezember 2020 07:39
Status
Warte auf Antwort
Az.: VORE.O1018-26/18 Sehr geehrter Herr Scharfenort, zu Ihrer Anfrage bezüglich der Gesamtleistung aller Heizkraftwerke auf Liegenschaften der BImA liegen mir nun die Werte für die elektrische und die thermische Leistung der Kraftwerke vor. Für die bei der Zusammenstellung der Daten entstandene Verzögerung bitte ich um Entschuldigung. Die Konsolidierung der Daten hat leider deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. Nach Mitteilung des Energie- und Umweltmanagements der BImA summierte sich die elektrische Leistung aller Blockheizkraftwerke auf Liegenschaften der BImA im August 2020 auf 5.644,7 kW. Hinzu kommt eine thermische Leistung im Umfang von 7.907,50 kW. Ich weise darauf hin, dass nicht alle Anlagen, die in diese Berechnung einbezogen werden, von der BImA betrieben werden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihr IFG-Antrag zu Blockheizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688] Sehr geehrte<< Anrede >&g…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag zu Blockheizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688]
Datum
19. Dezember 2020 09:51
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für diese Information. Das war jetzt der Gesamtbetrag nur für Braunkohlenutzung? Richtig? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33688/

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
AW: [BImA - SPAMVERDACHT]AW: Ihr IFG-Antrag zu Blockheizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688] Sehr geeh…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: [BImA - SPAMVERDACHT]AW: Ihr IFG-Antrag zu Blockheizkraftwerken auf Liegenschaften der BImA [#33688]
Datum
21. Dezember 2020 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach den mir vorliegenden Informationen betreffen die übermittelten Werte alle Blockheizkraftwerke auf Liegenschaften der BImA. Mit freundlichen Grüßen