Überwachungskameras der Polizei Köln

1. Wieviele Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raums betreibt die Polizei Köln?
2. Bitte lassen Sie uns eine Liste der Kamerastandorte zukommen.
3. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)?
4. Welche dritten Parteien haben unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten?
5. An welche dritten Parteien, auch andere Behörden, wurden oder werden Kameradaten weitergegeben?
6. Wie lange werden die Daten gespeichert?
7. Werden Auswertungsverfahren, wie z.B. eine Gesichtserkennung, auf die Bilddaten angewendet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras der Polizei Köln [#33775]
Datum
27. September 2018 09:58
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviele Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raums betreibt die Polizei Köln? 2. Bitte lassen Sie uns eine Liste der Kamerastandorte zukommen. 3. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)? 4. Welche dritten Parteien haben unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten? 5. An welche dritten Parteien, auch andere Behörden, wurden oder werden Kameradaten weitergegeben? 6. Wie lange werden die Daten gespeichert? 7. Werden Auswertungsverfahren, wie z.B. eine Gesichtserkennung, auf die Bilddaten angewendet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
27. September 2018 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die Führungsstelle der Direktion ZA (Zentrale Aufgaben) weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen oder Nachträgen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die Führungsstelle der Direktion ZA oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen vom 27.09.2018 Polizeipräsidium Köln K…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 27.09.2018
Datum
27. September 2018 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 27.09.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4064/18 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 27.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 27.09.2018 [#33775] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 27.09.2018 [#33775]
Datum
3. November 2018 17:41
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachungskameras der Polizei Köln“ vom 27.09.2018 (#33775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 05.11.2018 ZA 24 -…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
5. November 2018 09:58
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.11.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4064/18 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 27.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit dem im Bezug genannten Antrag haben Sie um Beantwortung von 7 Fragen zum Thema Videobeobachtung gebeten. Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt: zu Frage 1: Die Polizei Köln betreibt 44 Kameras zur Videobeobachtung des öffentlichen Raums. zu Frage 2: Die Kamerastandorte sind im Internetauftritt der Polizei Köln unter folgendem Link einzusehen: https://koeln.polizei.nrw/artikel/videobeobachtungsplaetze zu Frage 3: Mit dem Betrieb der Kameras ist kein externer Dienstleister beauftragt. zu Frage 4: Auf die Kameradaten haben keine dritten Parteien/Behörden unmittelbaren Zugriff. zu Frage 5: Kameradaten mit strafrelevantem Inhalt werden der Staatsanwaltschaft Köln zur Verfügung gestellt. zu Frage 6: Die Daten werden für 14 Tage gespeichert. zu Frage 7: Auf die Bilddaten werden keine Auswertungsverfahren, wie z. B. eine Gesichtserkennung, angewendet. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen