Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

nach aktuellen Informationen des Statistischen Bundesamts werden Behinderungen im Wesentlichen durch Krankheit erworben. Nur ein sehr kleiner Teil der Behinderungen sind angeboren (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/Tabellen/GeschlechtBehinderung.html;jsessionid=0A2E9362AA4D0F6D9A6B6AC2F7BBC27A.InternetLive1).

Während die angeborenen Behinderungen seit 2013 erfreulicherweise um 13 % rückläufig sind, hat sich der Anteil der Behinderungen aufgrund von Krankheit und Impfschaden seit 2013 um 7% erhöht! Das Statistische Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Erkrankungen mit der langfristigen oder lebenslangen Folge einer Behinderung auch um Impfschäden handelt. In den Daten des Statistischen Bundesamts lässt sich allerdings nicht differenzieren, wie hoch der konkrete Anteil der Schädigungen aufgrund Impfung liegt. Es wird lediglich die Gesamtzahl angegeben. Diese Zahl alleine ist schon erschreckend hoch und die negative Entwicklung verstärkt den Bedarf an konkreten Datenangaben.

Das Paul Ehrlich Institut als oberste zuständige Bundesbehörde für die Arzneimittelsicherheit (und damit den Schutz der Bürger/innen vor Anwendungsschäden durch Arzneien und Impfstoffe) erhält nach eigener Einschätzung ihres früheren Sprechers nur von bis zu 5% der Betroffenen eine Impfschadensmeldung. Der Verdacht auf einen Impfschaden kann also aus den vorliegenden PEI-Meldungen zumindest errechnet werden, obwohl das Meldesystem nicht wirklich funktioniert. Die Meldung muss nach Infektionsschutzgesetz ISG vom Arzt verpflichtend an das PEI abgegeben werden. Andernfalls können hohe Bußgelder gegen impfende Arztpraxen erhoben werden.

Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch der absolute und relative Anteil der Impfschäden an den Behinderungen in Deutschland liegt und wie er sich in den letzten 20 Jahren entwickelt hat.

Bitte ergänzen Sie Angaben zu der beunruhigenden Tatsache, dass die Anzahl der durch Krankheit erworbenen Behinderungen parallel zu der weiter steigenden Anzahl der verfügbaren und angewendeten Impfstoffe weiter steigt.

Es ist kein Erfolgsmerkmal einer Impfpolitik, wenn die Anzahl der dadurch ausgelösten schweren Erkrankungen mit Behinderungsfolge weiter steigt anstatt zurückgeht. Der Rückgang der Behinderungen muss ebenso das Ziel der Impfpolitik der Bundesregierung sein wie der Rückgang der Infektionserkrankungen.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    4. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
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Andreas Roll
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach aktuellen I…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33888]
Datum
4. Oktober 2018 14:52
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach aktuellen Informationen des Statistischen Bundesamts werden Behinderungen im Wesentlichen durch Krankheit erworben. Nur ein sehr kleiner Teil der Behinderungen sind angeboren (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/Tabellen/GeschlechtBehinderung.html;jsessionid=0A2E9362AA4D0F6D9A6B6AC2F7BBC27A.InternetLive1). Während die angeborenen Behinderungen seit 2013 erfreulicherweise um 13 % rückläufig sind, hat sich der Anteil der Behinderungen aufgrund von Krankheit und Impfschaden seit 2013 um 7% erhöht! Das Statistische Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Erkrankungen mit der langfristigen oder lebenslangen Folge einer Behinderung auch um Impfschäden handelt. In den Daten des Statistischen Bundesamts lässt sich allerdings nicht differenzieren, wie hoch der konkrete Anteil der Schädigungen aufgrund Impfung liegt. Es wird lediglich die Gesamtzahl angegeben. Diese Zahl alleine ist schon erschreckend hoch und die negative Entwicklung verstärkt den Bedarf an konkreten Datenangaben. Das Paul Ehrlich Institut als oberste zuständige Bundesbehörde für die Arzneimittelsicherheit (und damit den Schutz der Bürger/innen vor Anwendungsschäden durch Arzneien und Impfstoffe) erhält nach eigener Einschätzung ihres früheren Sprechers nur von bis zu 5% der Betroffenen eine Impfschadensmeldung. Der Verdacht auf einen Impfschaden kann also aus den vorliegenden PEI-Meldungen zumindest errechnet werden, obwohl das Meldesystem nicht wirklich funktioniert. Die Meldung muss nach Infektionsschutzgesetz ISG vom Arzt verpflichtend an das PEI abgegeben werden. Andernfalls können hohe Bußgelder gegen impfende Arztpraxen erhoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch der absolute und relative Anteil der Impfschäden an den Behinderungen in Deutschland liegt und wie er sich in den letzten 20 Jahren entwickelt hat. Bitte ergänzen Sie Angaben zu der beunruhigenden Tatsache, dass die Anzahl der durch Krankheit erworbenen Behinderungen parallel zu der weiter steigenden Anzahl der verfügbaren und angewendeten Impfstoffe weiter steigt. Es ist kein Erfolgsmerkmal einer Impfpolitik, wenn die Anzahl der dadurch ausgelösten schweren Erkrankungen mit Behinderungsfolge weiter steigt anstatt zurückgeht. Der Rückgang der Behinderungen muss ebenso das Ziel der Impfpolitik der Bundesregierung sein wie der Rückgang der Infektionserkrankungen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll
Paul-Ehrlich-Institut
Liebe Susanne, da können wir nichts dazu sagen und ich würde Herrn Roll wegen des Anteils von Impfschäden bei Men…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33888]
Datum
15. Oktober 2018 15:00
Status
Warte auf Antwort
Liebe Susanne, da können wir nichts dazu sagen und ich würde Herrn Roll wegen des Anteils von Impfschäden bei Mensch, die eine Behinderung durch Krankheit erworben haben, an das Statistische Bundesamt verweisen. http://www.gbe-bund.de/oowa921-install/… Bei den Meldungen würde ich auf unser neues Meldeportal verweisen und dass Bürger seit Oktober 2015 (?) die Möglichkeit haben, selber zu melden. Dennoch würde ich gerne wissen, von wann die Einschätzung mit den 5 Prozent ist. Und ob es inzwischen neue Zahlen gibt. Weißt du da was? LG Brigitte
Paul-Ehrlich-Institut
anfragen möchte die Nachricht "Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33888]" zurüc…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
Rückruf: Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33888]
Datum
15. Oktober 2018 15:01
Status
Warte auf Antwort
anfragen möchte die Nachricht "Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33888]" zurückrufen.

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrter Herr Roll, vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). B…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
Anfrage FragdenStaat: Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33888]
Datum
26. Oktober 2018 15:54
Status
image002.png
9,3 KB


Sehr geehrter Herr Roll, vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an die Kollegen von Destatis. Was der Grund für die Zunahme krankheitsbedingter Behinderungen ist, und ob sich dahinter eine wachsende Anzahl von Impfschäden verbirgt, dazu liegen uns leider keine Daten vor. Die Beurteilung und Anerkennung von Impfschäden liegt nicht in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Diese Aufgabe nehmen die Versorgungsämter der Länder wahr. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand gibt es kein zentrales Register für eine bundesweite Statistik anerkannter Impfschäden. ´ Unsere Zuständigkeiten im Bereich der Arzneimittelsicherheit wollen wir Ihnen im Folgenden kurz skizzieren: Das Referat Arzneimittelsicherheit I des PEI sammelt und dokumentiert Verdachtsfälle auf eine Impfkomplikation. Es geht jedoch nicht darum, diese individuell zu bewerten. Die Daten werden mit statistischen Methoden ausgewertet, um das Sicherheitsprofil eines Impfstoffes zu überwachen. Tritt zum Beispiel eine gemeldete Komplikation bei einem Impfstoff gehäuft auf, dann ergibt sich daraus ein so genanntes Signal. Das kann dazu führen, dass ein Impfstoff genauer überwacht wird, zusätzliche Studien angeordnet werden oder in einem schwerwiegenden Fall – ein Impfstoff vom Markt genommen wird. Das Referat Arzneimittelsicherheit I veröffentlicht eine Auswertung aller gemeldeten Verdachtsfälle auf eine Impfkomplikation im ersten Bulletin für Arzneimittelsicherheit des Jahres, dass das PEI gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vierteljährlich herausgibt. Dort finden Sie auch Informationen und eine Grafik über die verschiedenen Meldewege, auf denen uns die Meldungen erreichen. www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vi… Sie beziehen sich auf eine Aussage, nach der nur fünf Prozent der Nebenwirkungen gemeldet werden. Diese Zahl findet sich in einer Publikation von 1991 (Lasek et. al. "Erfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen", Deutsches Ärzteblatt, Januar 1991 (88(5): A-304) und in einer Veröffentlichung des PEI von 2001. Diese Zahl bezieht sich auf die Nebenwirkungsmeldungen aller Arzneimittel, nicht nur von Impfstoffen. Diese Schätzung wurde vor 27 Jahren postuliert – seitdem hat sich viel getan. Eine aktuelle Aussage, wieviel Prozent der Verdachtsfälle auf eine Nebenwirkung gemeldet werden, ist schwer zu treffen, da hier sehr viele Faktoren ein Rolle spielen. Zum Beispiel, ob eine Impfung neu oder schon lange auf dem Markt ist, ob sie im Fokus der Medien steht, wie schwer die Nebenwirkung ist, welche Personengruppen geimpft werden usw. Das PEI fokussiert sich darauf, durch verschiedene Maßnahmen dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen möglichst unkompliziert melden können. Das PEI unterstützt die Meldung von Verdachtsfällen auf eine Impfkomplikation mit Online-Formularen (www.pei.de/meldeformulare-human<http…) und einem Meldeportal, in dem Bürgerinnen und Bürger Verdachtsfälle seit Oktober 2012 selber melden können. Im Oktober 2018 ging das Meldeportal überarbeitet online: umfassend überarbeitet, nutzerfreundlich gestaltet und für die verschiedenen elektronischen Geräte (Computer, Pad, Handy …) optimiert. Das heißt, jede Bürgerin, jeder Bürger kann von seinem Computer, Pad oder Handy aus eine vermutete Nebenwirkung melden. https://nebenwirkungen.pei.de . In der Grippesaison 2018/19 führt das PEI gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HIZ) eine epidemiologische Studie durch. Dabei wird eine App-basierte Erfassung von Symptomen nach einer betriebsärztlichen Influenza-Impfung getestet. Mehr darüber finden im Bulletin für Pharmakovigilanz vom September 2018. Mit freundlichen Grüßen