Mitarbeiter des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Eine Aufschlüsselung über die Anzahl und die Anteile der Mitarbeiter Ihres Ministiums- jeweils nach den Gruppen:

(1) Frauen,
(2) geoutete gleichgeschlechtlich liebende Mitbürger(innen),
(3) Mitmenschen mit Behinderung,
(4) Mitmenschen mit Migrationshintergrund

und zwar jeweils aufgeschlüsselt nach
(a)Dienstgrad,
(b)Besoldungsgruppe,
(c)Einstellungsjahr,
(d)Befristung der Anstellung,
(e)Verbeamtung.

Sollten Ihnen Erkenntnisse nicht vollständig vorliegen, so beantworten Sie vorläufig teilweise.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufschlüsse…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat [#33895]
Datum
5. Oktober 2018 01:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung über die Anzahl und die Anteile der Mitarbeiter Ihres Ministiums- jeweils nach den Gruppen: (1) Frauen, (2) geoutete gleichgeschlechtlich liebende Mitbürger(innen), (3) Mitmenschen mit Behinderung, (4) Mitmenschen mit Migrationshintergrund und zwar jeweils aufgeschlüsselt nach (a)Dienstgrad, (b)Besoldungsgruppe, (c)Einstellungsjahr, (d)Befristung der Anstellung, (e)Verbeamtung. Sollten Ihnen Erkenntnisse nicht vollständig vorliegen, so beantworten Sie vorläufig teilweise.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
2,9 MB