Wahlpflichtfach Naturwissenschaften und Technik

eine Übersicht, an wie vielen und an welchen Schulen in Thüringen das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften und Technik tatsächlich unterrichtet wird,
welche Qualifikationen eine Lehrkraft besitzen muss, um dieses Fach unterrichten zu dürfen.
Eine Übersicht, für welche Fächer Lehrer, die das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften und Technik unterrichten, tatsächlich eine Lehrberechtigung haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übe…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlpflichtfach Naturwissenschaften und Technik [#33896]
Datum
5. Oktober 2018 07:46
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht, an wie vielen und an welchen Schulen in Thüringen das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften und Technik tatsächlich unterrichtet wird, welche Qualifikationen eine Lehrkraft besitzen muss, um dieses Fach unterrichten zu dürfen. Eine Übersicht, für welche Fächer Lehrer, die das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften und Technik unterrichten, tatsächlich eine Lehrberechtigung haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
WG: ThürIFG Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 5. Oktober 2018 bitten Sie u.a. unter Berufung auf d…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
WG: ThürIFG
Datum
5. November 2018 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGWahlpflichtfachNaturwissenschaftenundT.eml
5,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 5. Oktober 2018 bitten Sie u.a. unter Berufung auf das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 14. Dezember 2012 (GVBl. 2012, 464), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 260) um Zusendung einer Übersicht, an wie vielen und an welchen Schulen in Thüringen das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften und Technik tatsächlich unterrichtet wird und welche Qualifikationen eine Lehrkraft besitzen muss, um dieses Fach unterrichten zu dürfen. Hinsichtlich Ihrer Anfrage verweise ich auf die in der Anlage befindliche Tabelle und hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen