Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018

Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (1. Halbjahr). Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#34065]
Datum
15. Oktober 2018 20:04
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (1. Halbjahr). Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten mit E-Mail vom 15. Oktober 2018 um Übersendung der Zahlen für Stille SMS de…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#34065]
Datum
5. November 2018 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten mit E-Mail vom 15. Oktober 2018 um Übersendung der Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (1. Halbjahr). Die erbetenen Daten baten Sie analog wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4, auszuweisen. In gleicher Mail baten Sie um Vorabmitteilung, „sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein…“. Hierzu teile ich wie folgt mit: für die Durchführung des Informationszugangsgesetzes werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (vgl. § 10 Abs. 1 IZG LSA i.V.m. der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt, IZG LSA KostVO). Kosten sind auch dann zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Der Ermittlung der zu erhebenden Gebühr für einen entsprechenden schriftlichen Bescheid (vgl. § 9 Abs. 1 IZG LSA) wird der erforderliche Zeitaufwand zugrunde gelegt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 AllGO LSA sind für Beamte der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt 71 Euro und für Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt 57 Euro als Stundensatz zugrunde zu legen. Für jede angefangene Viertelstunde ist nach § 3 Abs. 2 AllGO ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen. Soweit im Vorfeld einer Amtshandlung überhaupt abschätzbar, dürften nach derzeitige Sachlage für die Entscheidung über den Informationszugang und den Informationszugang Verwaltungskosten von mindestens 300 Euro anfallen. Den jeweiligen Höchstsatz können Sie dem Teil A der IZG LSA KostVO entnehmen. Ein Verzicht auf eine Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Aufwandes scheint derzeit nicht zu erwarten. Gleichwohl darf ich Sie (verwaltungskostenfrei) darüber informieren, dass im Hinblick auf Ihr Informationsbegehren die Landesregierung eine Kleine Anfrage beantwortet hat (vgl. Anlage). Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Jetzt mit Anlage... Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#34065]
Datum
5. November 2018 14:46
Status
76,3 KB
Jetzt mit Anlage... Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> ich hatte geschrieben, „sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflic…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#34065]
Datum
5. November 2018 20:47
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich hatte geschrieben, „sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein…“, bitte ich um Benachrichtigung. Nachdem Sie mich darüber unterrichtet haben ziehe ich die Anfrage aufgrund der aus meiner Sicht äußerst hohen Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>