Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Düsseldorf

1.) das Datenschutzkonzept der Stadt Düsseldorf. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen.

2.) das Verarbeitungsverzeichnis ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO,

3.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme der Stadtverwaltung Düsseldorf, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch zusätzlich als Diagramm (z. B. als UML-Use-Case oder ähnlich),

4.) die Dokumentation zum Ablauf einer Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO (falls nicht bereits in 1.) enthalten),

5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten
a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 DSG NRW verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird
b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird

6.) Anzahl der Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Oktober 2018
  • Frist
    17. November 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Düsseldorf [#34074]
Datum
16. Oktober 2018 00:20
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) das Datenschutzkonzept der Stadt Düsseldorf. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen. 2.) das Verarbeitungsverzeichnis ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO, 3.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme der Stadtverwaltung Düsseldorf, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch zusätzlich als Diagramm (z. B. als UML-Use-Case oder ähnlich), 4.) die Dokumentation zum Ablauf einer Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO (falls nicht bereits in 1.) enthalten), 5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 DSG NRW verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird 6.) Anzahl der Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Standardtext "Antrag auf Informationszugang über fragdenstaat.…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
WG: Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Düsseldorf [#34074]
Datum
24. Oktober 2018 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Standardtext "Antrag auf Informationszugang über fragdenstaat.de" habe ich erhalten. Da es sich um eine elektronische Anfrage ohne digitale Signatur und ohne Angabe einer postalischen Adresse handelt, weise ich Sie darauf hin, dass ich Ihren Antrag ohne Nachweis Ihrer Identität und der Tatsache, dass Sie eine real existierende natürliche Person sind, die nach § 4 Abs. 1 IFG NRW antragsbefugt ist, nicht bearbeiten kann. Als Nachweis reicht eine einfache E-Mail nicht aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Düsseldorf“ [#34074] [#34074]
Datum
24. Oktober 2018 14:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34074/auth/131623e03908bb703af938a5041c624e8766eea9/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man mir unterstellt keine reale Person zu sein und nicht benötigte personenbezogene Daten von mir einfordert (Stichwort Datensparsamkeit). Zudem wurde ich nicht über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten (hier meine Post-Anschrift) nach Art. 13 DSGVO aufgeklärt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 34074.pdf Anfragenr: 34074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Düsseldorf“ [#34074] [#34074]
Datum
24. Oktober 2018 14:14
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept,…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018
Datum
9. November 2018 10:29
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9223/18 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Mail vom 24.10.2018 haben Sie ihm mitgeteilt, dass Sie zur weiteren Bearbeitung seine Postanschrift benötigten, da Sie seinen Antrag ohne Nachweis seiner Identität und der Tatsache, dass er eine real existierende natürliche Person sei, nicht bearbeiten könnten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: *Erlass eines Gebührenbescheides *Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen *aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer personenbezogener Daten) *Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM) Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen. Der Gesetzgeber hat demnach gezielt und gewollt zwei Antragsarten zugelassen, bei denen eine sichere Identifizierung der oder des Antragstellenden inkl. Adressdaten zunächst ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Anträge im Übrigen auch deshalb sinnvoll und wichtig, um eventuellen negativen Folgen für die Antragstellenden vorzubeugen. In diesem Zusammenhang verweise ich zudem auf ein Protokoll des Innenausschusses, in welchem genau diese Fragestellung behandelt wurde (APr 16/1364 vom 30.6.2016, Seite 17f., https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...|1|7&Id=MMA16%2F1364|12|18): "MDgt Burkhard Schnieder (MIK): "Wir sind auch grundsätzlich bereit, auf Anfragen von "Frag-DenStaat" zu antworten. Wir machen da kein Grundsatzproblem draus. Deshalb glaube ich, dass das hier auch überproblematisiert wird. Grundsätzlich gibt es natürlich zwei Ansatzpunkte, wo man mit Bedenken ansetzen könnte. Das Eine ist, dass das Informationsfreiheitsgesetz fordert, dass der Antragsteller eine natürliche Person ist, dass das klar sein muss; das andere ist das Problem, dass personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden dann dauerhaft im Internet veröffentlicht worden sind. Über diese Problematik ist mit Herrn Semsrott gesprochen worden. Da ist eine Basis gefunden worden, wie man damit umgehen kann. Er hat noch einmal erklärt, wie "Frag-DenStaat" funktioniert, wie auch sichergestellt wird, dass Personen im Hintergrund tat-sächlich vorhanden sind. Sie müssen auch einmal über ihre eigene E-Mail-Adresse bestätigen, dass sie die Anfrage gestellt haben. Wir haben auch Agreement getroffen, wie man mit personenbezogenen Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen kann. Auf dieser Basis, denke ich, kann man in der Zukunft arbeiten. Von daher hat die Landesregierung kein grundsätzliches Problem mit "FragDenStaat". Anfragen werden beantwortet. Wir werden mal gucken, ob sich in einem Einzelfall vielleicht ein Problem stellt, nämlich dann, wenn es um negative Bescheide geht, wenn vielleicht eine Anfrage abgelehnt werden muss, wenn ein Gebührenbescheid zu erstellen ist. Dann gucken wir mal, wie damit umgegangen wird, ob sich dann in der Praxis Probleme stellen. Aber grundsätzlich ist Position der Landesregierung, dass man offen ist für Anfragen über "FragDenStaat"." Daher bitte ich Sie, erneut zu prüfen, ob Sie dem Informationszugangsantrag stattgeben können. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonz…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018
Datum
16. November 2018 13:57
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9223/18 Ihre Email vom 12.11.2018 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung sowie den darin enthaltenen Hinweis auf die in LT-Vorl. 16/3580, S. 17 f. vertretene Auffassung der Landesregierung vom 22.12.2015. Exakt auf diese Vorlage bezog sich das Zitat aus meiner letzten Email, welches ein gutes halbes Jahr nach der Stellungnahme der Landesregierung in diesem Zusammenhang fiel: "Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Herr Bolte, Herr van den Berg, Sie haben mal wieder den Antrag nicht gelesen oder ihn nur überflogen. Wir sind hier nicht zum Skandalisieren. Es geht auch gar nicht gegen den Bericht der LDI. Der ist einwandfrei an der Stelle -das können wir im Protokoll nachlesen. Ich gehe davon aus, dass es dazu ein Wortprotokoll gibt, weil wir hier auch Sachverständige hatten. Es geht um die Stellungnahme der Landesregierung dazu. Die hat das Problem verursacht. Die Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht hat dazu geführt, dass Informationsfreiheitsanfragen nicht beantwortet wurden. Es ist Sinn dieses Antrages, das klarzustellen, dass die Landesregierung ihre Position klarstellt. Das ist der Sinn dieses Antrags und nicht der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der LDI. Darum geht es hier. Bis jetzt haben wir in keiner Weise die Position der Landesregierung zu diesem Thema gehört. Das war schon das Problem, als wir das zum ersten Mal hier besprochen haben, als wir dieses Gespräch heute vereinbart haben. Auch damals hat sich die Landesregierung zu dem Thema gar nicht geäußert. Deswegen würde mich jetzt an dieser Stelle interessieren, weil sowohl Herr Semsrott wie auch Frau Block uns letztlich hier mit unserem Antrag unterstützt haben, wie denn jetzt die Position der Landesregierung ist. Unsere Intention ist mit dem Antrag, dass die Stellungnahme der Landesregierung zum 22. Datenschutz-und Informationsfreiheitsbericht richtiggestellt wird, dass die überarbeitet wird. Danke. Vorsitzender Daniel Sieveke: Vielen Dank, Herr Herrmann. Die Frage haben Sie eben gestellt. Die Landesregierung wollte auch antworten. Herr Schnieder, können Sie etwas dazu sagen? MDgt Burkhard Schnieder (MIK): Herr Semsrott hat eingangs schon gesagt, dass in Nordrhein-Westfalen ganz offen damit umgegangen wird, dass NRW sogar an der Spitze der Antworten lag. Wir sind auch grundsätzlich bereit, auf Anfragen von "Frag-DenStaat" zu antworten. Wir machen da kein Grundsatzproblem draus. (...)" - 18-APr 16/1364, Innenausschuss vom 30.06.2016. Im Ergebnis spricht der chronologische Verlauf der geäußerten Auffassungen dafür, dass die Landesregierung ihre Meinung, wie über fragdenstaat.de gestellte Informationszugangsanträge grundsätzlich zu behandeln sind, geändert hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonz…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018 [#34074]
Datum
21. November 2018 22:36
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Düsseldorf“ vom 16.10.2018 (#34074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Antwort: AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datens…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018 [#34074]
Datum
23. November 2018 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW ist nicht zwingend, sondern eine Sollfrist. Sie beginnt erst zu laufen, wenn der Antragsteller seine Identität nachgewiesen hat. Dieser Nachweis ist hier bis heute nicht eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Da…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018 [#34074]
Datum
23. November 2018 12:13
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Identitätsnachweis ist für eine IFG-Anfrage nicht erforderlich. Dies hat auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit festgestellt. Die Frist von einem Monat gilt nach Antragseingang, den Sie am 16. Oktober 2018 erhalten haben. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie weiter mit meinem Antrag verfahren wollen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Antwort: AW: Antwort: AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zuga…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Poerschkes über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018 [#34074]
Datum
27. November 2018 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Landeshauptstadt Düsseldorf richtet sich nach dem Gesetz, das die Prüfung verlangt, ob eine natürliche Person einen Antrag gestellt hat. Diese Prüfung haben Sie - im Gegensatz zu anderen Akteuren auf Ihrer Plattform - bisher nicht ermöglicht. Das können Sie aber noch tun und den Nachweis Ihrer Identität erbringen. Beispielsweise können Sie persönlich in einer städtischen Dienststelle vorsprechen, sich dabei ausweisen und bitten, dass die Feststellung Ihrer Identität dem städt. Datenschutz übermittelt wird. Vorher läuft keine Frist, und etwas anderes hat auch LDI NRW nicht gesagt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich erneut an Sie und bitte um vermittlung bei meiner IFG-Anfrage an di…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Düsseldorf“ (Aktenzeichen: Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9223/18) [#34074] [#34074]
Datum
28. November 2018 16:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich erneut an Sie und bitte um vermittlung bei meiner IFG-Anfrage an die Stadt Düsseldorf. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34074/auth/131623e03908bb703af938a5041c624e8766eea9/ Aktenzeichen bei Ihnen: 209.2.3.2.10-9223/18 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil * die Stadt Düsseldorf sich weiterhin weigert meine IFG-Anfrage zu bearbeiten * und die Stadt Düsseldorf die Frist von einem Monat bereits überschritten hat. Ich habe bereits die Stadt Düsseldorf erneut gebeten meinen Antrag weiter zu bearbeiten und ich habe zudem auf die Fristüberschreitung aufmerksam gemacht. Ich verstehe die Aussagen des Datenschutzbeauftragten so, dass anonyme IFG-Anfragen generell nicht möglich sind und ich mich zudem einwandfrei der Behörde gegenüber identifizieren muss (hierzu wird vorgeschlagen eine Dienststelle der Stadt Düsseldorf aufzusuchen). Mit dem vorgehen der Stadtverwaltung bin ich nicht einverstanden und möchte an meiner Anfrage über elektronischem Wege festhalten. Inwieweit können Sie mich dabei weiter unterstützen und welche weiteren Schritte sind möglich? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 34074.pdf Anfragenr: 34074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.11.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Düsseldorf“ (Aktenzeichen: Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9223/18) [#34074] [#34074]
Datum
29. November 2018 13:54
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.11.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018 In…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018
Datum
7. Dezember 2018 16:21
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Antrag über fragdenstaat.de auf Zugang zum Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis u.a. vom 15.10.2018Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9223/18 Ihre Email vom 28.11.2018 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> ich bedaure, dass meine Vermittlungsbemühungen nicht erfolgreich waren. Wie Sie sehen, habe ich die Stadt bereits zweimal vergeblich angeschrieben, weshalb ich nun von weiteren Schreiben absehen werde. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass ein Identitätsnachweis nicht erforderlich ist, scheint die Stadt dies anders zu sehen und die Bearbeitung Ihres Antrags davon abhängig zu machen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn ich Sie bei der Verfolgung Ihres Anliegens nicht weiter unterstützen kann und den Vorgang mit diesem Schreiben abschließe. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Umsetzungskonzept der Datenschutzgrundverordnung durch die Stadt Düsseldorf
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Umsetzungskonzept der Datenschutzgrundverordnung durch die Stadt Düsseldorf
Datum
8. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutzgrundverordnung durch die Stadt Düsseldorf [#34074] Sehr geehrte Damen und He…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutzgrundverordnung durch die Stadt Düsseldorf [#34074]
Datum
13. Januar 2019 21:54
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 08.01.2019 zu meiner Anfrage. Leider sehe ich meine Anfrage noch nicht als beantwortet, da die Dokumente, die ich zu den Punkten 1, 2 und 3 angefordert hatte nicht übersandt wurden. Zu Punkt 1.) „Datenschutzkonzept”: Existieren Dokumente, die die „Konzeption des Datenschutzes der Stadtverwaltung Düsseldorf” beschreiben? Meine Anfrage zielte auf diese Dokumente ab. Falls solche Dokumente existieren, würde ich Sie bitten mir diese zukommen zu lassen. Zu Punkt 2.) „Verfahrensverzeichnis Art. 30 DSGVO”: Sie schreiben, dass eine Übersendung der Verarbeitungsverzeichnisse nicht möglich sei, da es sich um keine „öffentlichen Dokumente“ handeln würden. Das IFG zielt aber insbesondere auf Dokumente ab, die dem Bürger nicht öffentlich zur Verfügung stehen, sich aber im Besitz von Behörden befinden (§1 IFG NRW). Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO fallen daher unter das IFG, da es sich um Informationen im Besitz Ihrer Behörde handelt. Hierbei ist es unerheblich, zu welchem Zweck ein Dokument angefertigt wurde. Weiterhin führen Sie aus, dass „aufgrund des Vorrangs des Europarechts [eine Übersendung] nicht unter Berufung auf das Informationsgesetz Nordrhein-Westfalen erfolgen [kann]“. Meines Kenntnisstandes verbietet kein Europarecht die Veröffentlichung der Verfahrensverzeichnisse. Die Konkrete Regelung geht ebenfalls nicht aus Ihrer Antwort hervor. Können Sie mir angeben, welches Europarecht genau eine Übersendung der Verzeichnisse verbietet? Zu Punkt 3.) „Auflistung von IT-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten“ Eine Antwort zu diesem Punkt fehlt leider in Ihrer Antwort. Existiert eine solche Auflistung der von IT-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten? Ich würde Sie bitten mir dieses zuzusenden, falls es existiert. Auch eine Landkarte der System-Landschaft würde mir weiterhelfen. Mit der Beantwortung der Fragen 4, 5 und 6 bin ich zufrieden und danke Ihnen dafür. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihr Schreiben und Ihre Mail vom 13.01.2019 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Schreiben sowie Ihre M…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben und Ihre Mail vom 13.01.2019
Datum
24. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Schreiben sowie Ihre Mail vom 13.01.2019 an den Datenschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf wird Bezug genommen. Im Folgenden wird zu den von Ihnen angeführten Fragen Stellung genommen. Ihr Schreiben vom 13.01.2019 [...] Ihre Mail vom 13.01.2019 Punkt 1) Dokumente, die den Prozess der Umsetzung der Datenschutzgrundverord- nung in der Stadtverwaltung Düsseldorf beschreiben, existieren nicht. Punkt 2) Das Verarbeitungsverzeichnis dient nach den Vorgaben der Datenschutz- grundverordnung dem Nachweis der Umsetzung der Vorgaben zum Da- tenschutz gegenüber der Aufsichtsbehörde. Es handelt sich dabei nicht - wie bereits dargelegt - um ein für jedermann einsehbares, öffentliches Dokument. Bezogen auf die Kommunalverwaltungen ist Hintergrund die- ser Regelung die Tatsache, dass die Weitergabe der Information über Art und Anzahl der Verarbeitungsverfahren in der Verwaltung ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen würde. Dies gilt in besonderem Maße, wenn diese Informationen - wie im vorliegenden Fall - über das Internet ver-breitet werden sollen. Angesichts dessen kann einem Antrag auf Informa- tionszugang zum Verarbeitungsverzeichnis nicht entsprochen werden. Punkt 3) Zu Ihrer Anfrage auf Herausgabe einer Auflistung von IT-Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gilt das unter Punkt 2) Ausgeführ- te entsprechend. Auch dieses Auskunftsbegehren betrifft in hohem Maße sicherheitsrelevante Aspekte. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorstehenden Ausführungen Ihr Ersuchen nach Auskunft zum Umsetzungskonzept der Datenschutzgrund- verordnung durch die Stadt Düsseldorf umfassend und damit abschließend beantwortet wurde. Falls Sie auf weiteren Schriftverkehr nicht verzichten wollen, wird darauf hingewiesen, dass dies dann gebührenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben und Ihre Mail vom 13.01.2019 [#34074] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihre Ablehnung vom …
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben und Ihre Mail vom 13.01.2019 [#34074]
Datum
30. Januar 2019 22:28
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
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Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihre Ablehnung vom 24.01.2019 meines Antrages erhebe ich Widerspruch. Zu Punkt 2) Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO * Sie führen an, dass die Anzahl der Verfahren ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen würde. Die alleinige Anzahl bietet einem Angreifer weder ein Ziel noch einen Angriffs-Vektor. Daher ist diese Argumentation abzulehnen. * Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit fallen nicht unter die DSGVO und sind somit nicht Bestandteil des Verarbeitungsverzeichnisses. * Da die Stadt Düsseldorf keine Sicherheitsbehörde ist, sollte der Anteil der sicherheitsrelevanten Verarbeitungstätigkeiten gering ausfallen. Diese Tätigkeiten können auch weggelassen oder geschwärzt werden. * Sie führen an, dass es sich bei dem Verarbeitungsverzeichnis nicht um ein Dokument handelt, dass jedermann zugänglich gemacht würde. Auch Dokumente, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind fallen unter das IFG. * Sie führen an, dass die Veröffentlichung der begehrten Informationen im Internet ein Sicherheitsrisiko darstellt. Eine vermutete Weiterverarbeitung, -veröffentlichung oder -verbreitung der begehrten Information darf nicht Teil der Entscheidung über eine Ablehnung des Antrages sein. * Eine Zurückhaltung des Verarbeitungsverzeichnisses würde dem Grundsatz der Transparenz widersprechen. Zu Punkt 3) „Auflistung von IT-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten“ Sie führen an, dass die Auflistung der IT-Systeme in einem hohen Maße sicherheitsrelevante Aspekte betreffen würde. Die Verheimlichung der eingesetzten IT-Systeme erhöht nicht die Sicherheit. Ebensowenig gefährdet die Veröffentlichung der Liste die Sicherheit. IT-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten sind nach Stand der Technik gesichert. Hierzu gehört auch die Anwendung des Kerckhoffs’ Prinzip. Hierbei verweise ich insbesondere auf Open Source-Technologien, die trotz Ihrer Offenheit ein hohes Sicherheitslevel besitzen. Anwendungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind so zu sichern, dass ein Angriff auch auf unsichere Systeme nicht möglich ist. Eine Zurückhaltung dieser Liste ist somit unbegründet. Ich bitte Sie daher erneut um Zugang zu den begehrten Informationen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am Diependal 12A << Adresse entfernt >>