Mitteilung der Firma Atos an die BRAK

Die Mitteilung der Firma Atos an die BRAK in der dargelegt wird, dass es sich bei den mit der IFG-Anfrage vom 18.07.2018 zur Zurücksetzung der beA-Schulungspostfächer am 16.07.2018 (vgl. https://fragdenstaat.de/a/32052) angefragten Informationen um Betriebsgeheimnisse handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Mitteilung d…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitteilung der Firma Atos an die BRAK [#34119]
Datum
18. Oktober 2018 22:05
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Mitteilung der Firma Atos an die BRAK in der dargelegt wird, dass es sich bei den mit der IFG-Anfrage vom 18.07.2018 zur Zurücksetzung der beA-Schulungspostfächer am 16.07.2018 (vgl. https://fragdenstaat.de/a/32052) angefragten Informationen um Betriebsgeheimnisse handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Mitteilung der Firma Atos an die BRAK [#34119]
Datum
19. Oktober 2018 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben unseres Präsidenten übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Mitteilung der Firma Atos an die BRAK [#34119]
Datum
15. November 2018 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben unseres Präsidenten übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen