Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell

Anfrage an: Stadt Friedrichshafen

Alle Unterlagen, Anweisungen und Genehmigungen zu Vorgängen bezüglich Halten und Parken auf dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg (VZ 241) südlich der Zeppelinstraße (B31) zwischen den Kreuzungen Heiligenbergstraße/Zeppelinstraße (B31) und Domänenstraße/Zeppelinstraße (B31).
Hierbei insbesondere:
- Absprachen/Anweisungen/Vereinbarungen mit der Polizei bezüglich der Handhabe und Durchsetzung des Halte- und Parkverbots auf diesem mit VZ 241 beschilderten Weg.
- Absprachen/Anweisungen/Vereinbarungen mit dem Gemeindevollzugsdienst bezüglich der Handhabe und Durchsetzung des Halte- und Parkverbots auf diesem mit VZ 241 beschilderten Weg.
- Auskunft über Sondergenehmigungen gegenüber dritten bezüglich Halten und Parken auf diesem mit VZ 241 beschilderten Weg.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Oktober 2018
  • Frist
    22. November 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlage…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell [#34159]
Datum
22. Oktober 2018 19:30
An
Stadt Friedrichshafen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, Anweisungen und Genehmigungen zu Vorgängen bezüglich Halten und Parken auf dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg (VZ 241) südlich der Zeppelinstraße (B31) zwischen den Kreuzungen Heiligenbergstraße/Zeppelinstraße (B31) und Domänenstraße/Zeppelinstraße (B31). Hierbei insbesondere: - Absprachen/Anweisungen/Vereinbarungen mit der Polizei bezüglich der Handhabe und Durchsetzung des Halte- und Parkverbots auf diesem mit VZ 241 beschilderten Weg. - Absprachen/Anweisungen/Vereinbarungen mit dem Gemeindevollzugsdienst bezüglich der Handhabe und Durchsetzung des Halte- und Parkverbots auf diesem mit VZ 241 beschilderten Weg. - Auskunft über Sondergenehmigungen gegenüber dritten bezüglich Halten und Parken auf diesem mit VZ 241 beschilderten Weg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Friedrichshafen
Sehr geehrter ---, Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Friedrichshafen
Via
Briefpost
Betreff
WG: Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell [#34159]
Datum
7. November 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter ---, Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Friedrichshafen
Benachrichtigung über Sichere E-Mail Sie haben eine verschlüsselte E-Mail von <<Name und E-Mail-Adresse>…
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
WG: Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell [#34159]
Datum
7. November 2018 13:05
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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8,8 KB
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2,2 KB


Benachrichtigung über Sichere E-Mail Sie haben eine verschlüsselte E-Mail von <<Name und E-Mail-Adresse>> erhalten. Betreff: WG: Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell [#34159] Sie können die Nachricht lesen, indem Sie den Anhang zu dieser E-Mail in einem Internet-Browser (z.B. Internet Explorer) öffnen. Je nach Grösse des Anhanges und Geschwindigkeit der Internet-Verbindung kann es einige Zeit dauern, bis die Nachricht erscheint. -------------------- Secure e-mail notification You have received an encrypted e-mail from <<Name und E-Mail-Adresse>>. Subject: WG: Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell [#34159] You may view the message by opening the attachment to this message in an internet browser (e.g. Internet Explorer). The time until the message appears may vary depending on the size of the attachment and the speed of the internet connection.
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“h- und Radweg [#34159] [#34159]
Datum
8. November 2018 07:30
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34159 Ich habe eine Antwort zu meiner Anfrage erhalten, allerdings als "Verschlüsselte E-Mail". Zum Lesen dieser Nachricht muss ich mich auf einem Portal der Stadt Friedrichshafen registrieren. Ist dieses Verfahren mit erzwungener Registrierung für IFG-Anträge wirklich notwendig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34159.pdf - 2018-11-07_1-headerLogo.gif - 2018-11-07_1-secure-email.html Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Fr…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“h- und Radweg [#34159] [#34159]
Datum
8. November 2018 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach un…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“h- und Radweg [#34159] [#34159]
Datum
8. November 2018 07:39
An
Stadt Friedrichshafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte darum bitten im Rahmen dieses IFG-Antrags auf die Verwendung des verschlüsselten Mailverkehrs zu verzichten und stattdessen konventionelle Nachrichten zu versenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach un…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“h- und Radweg [#34159] [#34159]
Datum
23. November 2018 06:55
An
Stadt Friedrichshafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ vom 22.10.2018 (#34159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte sehen Sie im rahmen dieser Anfrage von weiteren verschlüsselten Nachrichten ab und antworten Sie bitte mit einer normalen E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach un…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“h- und Radweg [#34159] [#34159]
Datum
10. Dezember 2018 22:16
An
Stadt Friedrichshafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ vom 22.10.2018 (#34159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und etwaige Gründe die die Verzögerung rechtfertigen. Bitte sehen Sie im rahmen dieser Anfrage von weiteren verschlüsselten Nachrichten ab und antworten Sie bitte mit einer normalen E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Friedrichshafen
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach un…
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“h- und Radweg [#34159] [#34159]
Datum
18. Dezember 2018 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die bei uns vorhandenen Unterlagen zum Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manz…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Ge zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“h- und Radweg [#34159]
Datum
18. Dezember 2018 22:48
An
Stadt Friedrichshafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Auf dem Bürgerinformationsportal der Stadt wurde das Anliegen Nr. 6948 mit folgender Meldung beantwortet: " Stadt Friedrichshafen am 14.05.2018 um 17:06 Uhr: Aufgrund des nun anstehenden Baus der B31 und der damit verbundenen Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Fischbach wurde entschieden, die derzeitigen Gegebenheiten am Manzeller Hölzle zu belassen und die dort gelegentlich parkenden Fahrzeuge entlang der Kleingärten bis auf Weiteres zu dulden. Mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Fischbach wird auch die aktuelle B 31 entlang des Manzeller Hölzles umgestaltet, ggf. werden dort dann regulär Parkplätze eingerichtet, die jedoch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen werden und nicht explizit für die Pächter der Gärten." Entsprechend müsste es zu dieser Entscheidung der Duldung unterlagen oder Aktennotizen geben. Ich bitte Sie mir auch diese zukommen zu lassen. Diese Inhalte sollten bereits von der ursprünglichen Nachfrage abgedeckt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 8. November 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. November 2018. Al…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 8. November 2018
Datum
17. Januar 2019 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. November 2018. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> am 18. Dezember habe ich eine Rückfrage zu Ihrer Antwort vom 18. Dezember ges…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159]
Datum
17. Januar 2019 11:27
An
Stadt Friedrichshafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> am 18. Dezember habe ich eine Rückfrage zu Ihrer Antwort vom 18. Dezember gestellt. Ist diese bei Ihnen eingegangen? Wie ist der Status der Bearbeitung? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Friedrichshafen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich erhalten und diese intern weitergeleitet. Mit freundlichen …
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159]
Datum
25. Januar 2019 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich erhalten und diese intern weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Friedrichshafen
Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie nochmals nach dem Stand Ihres Antrags gefragt haben, hier die Kontaktdaten mei…
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159]
Datum
8. März 2019 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie nochmals nach dem Stand Ihres Antrags gefragt haben, hier die Kontaktdaten meines Kollegen im Rechtsamt: Behördenmitarbeiter Tel. Telnr <<E-Mail-Adresse>> An ihn habe ich Ihre Anfrage weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Friedrichshafen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Rücksprache mit dem Rechtsamt melde ich mich bei Ihnen. Die Stadt ist gesetzlich …
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
AW: Nachfrage Status Bearbeitung Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159]
Datum
8. April 2019 15:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in in Rücksprache mit dem Rechtsamt melde ich mich bei Ihnen. Die Stadt ist gesetzlich nicht verpflichtet, jeden Verkehrsverstoß zu ahnden. Es gilt das so genannte Opportunitätsprinzip, nachdem es in das sachgerechte Ermessen der Stadt gestellt ist, zu entscheiden, bei welchen Verstößen und welchen Örtlichkeiten eine Ahndung geboten ist oder nicht. Andere Unterlagen, als die Ihnen bereits zugesendeten, liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zurückkommend auf dieses Thema möchte ich auf den "Erlass zur Überwachung und S…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Re: Nachfrage Status Bearbeitung Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159]
Datum
17. Juli 2020
An
Stadt Friedrichshafen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zurückkommend auf dieses Thema möchte ich auf den "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" (AZ 4-38.51.1-00/1527) des Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg hinweisen. Ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits und umgehende Umsetzung des Erlasses. (Bisherige Stellungnahme lautet: Zitat: "... und die dort gelegentlich parkenden Fahrzeuge entlang der Kleingärten bis auf Weiteres zu dulden.".) Wie, unter anderem auf der Platform "sags-doch.de" regelmäßig dokumentiert wird, besteht an dieser Stelle eine konkrete erhöhte Unfallgefahr - auf einem Schulweg. Ich zitiere hierzu aus genanntem Erlass: "Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt trotz des Op- portunitätsprinzips der Grundsatz, dass gesetzwidrige Taten im Regelfall zu ver- folgen sind. Daher bedarf auch nicht das Eingreifen des Amtsträgers einer Be- gründung, sondern die Nicht-Ahndung braucht als Ausnahme eines zusätzlichen Kriteriums, welches zu dokumentieren ist (Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., OWiG- Mitsch, Einleitung Rn. 155, 156). Pauschale Vorgaben, bestimmte Ordnungswid- rigkeiten (zum Beispiel das Gehwegparken, das auch für Motorräder untersagt ist) nicht zu verfolgen, oder Verkehrsdelikte in bestimmten Gebieten oder auf be- stimmten Straßenabschnitte nicht zu ahnden, haben einen Ermessensausfall und damit die Rechtswidrigkeit der Entscheidung zur Folge und stehen mit den Pflich- ten der Verfolgungsbehörden nicht im Einklang. Selbstverständlich sind von den Behörden auch private Anzeigen von den Bußgeldbehörden sorgfältig zu prüfen. Anderslautende Vorgaben führen ebenfalls zu einem Ermessensausfall." Mit freundlichen Grüßen
Stadt Friedrichshafen
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Parken entlang der B31 bei der Kleingartenanlage wird dort seit mehreren Jahrzeh…
Von
Stadt Friedrichshafen
Via
Briefpost
Betreff
WG: Nachfrage Status Bearbeitung Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159]
Datum
23. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Parken entlang der B31 bei der Kleingartenanlage wird dort seit mehreren Jahrzehnten geduldet. Meist parken dort die Fahrzeuge der Pächter der Kleingartenanlage mit mehr als 100 Kleingärten. Der Radweg bleibt dabei in der Regel frei, da die Fahrzeuge zur Hälfte auf dem Grünstreifen parken, so dass auch die Restbreite des Gehwegs größer ist, als an manchen Stellen in der Ortsdurchfahrt Fischbach selbst - Voraussetzung ist natürlich die Berücksichtigung dieses Umstands beim Parken und gegenseitige Rücksichtnahme. Das Parken z.B. auf Rettungswegen wird selbstverständlich geahndet, eine Überwachung rund um die Uhr durch den Gemeindevollzugsdienst ist aber nicht möglich. Auch das Ein- und Ausfahren über den Geh- und Radweg ist hier kein Ausnahmefall. In der Orstdurchfahrt Fischbach und in anderen Straßen gibt es zahlreiche Grundstückszufahrten, die ebenfalls den Geh- und Radweg kreuzen. Unfälle sind nicht bekannt. Aufgrund des aktuellen Baus der B31 neu und der damit verbundenen Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Fischbach sind die derzeitigen Gegebenheiten bereits in der Überplanung (www.mach-mit.friedrichshafen.de). Mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Fischbach wird nach Möglichkeit auch die aktuelle B 31 entlang des Manzeller Hölzles umgestaltet. Dazu gehört auch die Verbesserung der Radwege, ggf. können dort auch regulär Parkplätze eingerichtet werden für die Allgemeinheit. Art und Zeitpunkt der Umsetzung hängen unter anderem ab von der Beschlusslage, den finanziellen Möglichkeiten und den Prioritäten aller Maßnahmen insgesamt. Die Bußgeldstelle bzw. der Gemeindevollzugsdienst hat daher die Anweisung an dieser Örtlichkeit keine Kontrollen durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dies ist allerdings keine Stellungnahme zu meiner Anfr…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Re: WG: Nachfrage Status Bearbeitung Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159]
Datum
23. Juli 2020
An
Stadt Friedrichshafen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dies ist allerdings keine Stellungnahme zu meiner Anfrage. 1. Ich bitte Sie, darauf einzugehen wie diese Weisung mit dem erwähnten Erlass des Ministeriums für Verkehr vereinbar ist. 2. Offensichtlich liegt hier eine Weisung an die Bußgeldstelle und den Gemeindevollzugsdienst vor. Bitte senden Sie mir (wie bereits ursprünglich angefragt) diese Weisung umgehend elektronisch zu. (Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.) Dies wurde bereits in meiner Anfrage vom 22. Oktober 2018 angefragt. Daher werde ich nach Ablauf von sieben Tagen, sollte ich die Auskunft nicht erhalten, an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159] [#34159]
Datum
1. August 2020 09:06
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34159/ Ich bin der Meinung, mir werden bei dieser Anfrage Dokumente vorenthalten. Entsprechend der ursprünglichen Anfrage vom 22. Oktober 2018 habe ich um Zusendung von Unterlagen gebeten. Mir sind zwei Dokumente übermittelt worden (ein Zeitungsartikel, ein Hinweis der Stadt an dritte). Das Rechtsamt verweist im anschließenden Schriftverkehr mehrfach auf folgendes: "Die Bußgeldstelle bzw. der Gemeindevollzugsdienst hat daher die Anweisung an dieser Örtlichkeit keine Kontrollen durchzuführen." Hierzu muss es ein Schriftstück geben. Dies entspricht genau der Beschreibung von Dokumenten in meiner recht spezifischen IFG-Anfrage. Dieses wird mir nicht verfügbar gemacht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34159.pdf - 2018-11-07_2-headerLogo.gif - 2018-11-07_2-secure-email.html - 2018-12-18_1-131030_SchreibenAVL_KleingartenanlageManzellerHlzle.PNG - 2018-12-18_1---140320_PresseberichtKleingrtnerklagenbersParkverbotinFisch....pdf - 2019-01-17_1-D9400_217r1_NAME_ParkgenehmigungfrGeh-undRadwege_StadtNAMEshafen_14012019.pdf Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34159/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159] [#34159]
Datum
1. August 2020 09:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am ersten August habe ich mich wegen einer Vermittlung in dieser Angelegenheit an Si…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159] [#34159]
Datum
27. November 2020 20:59
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am ersten August habe ich mich wegen einer Vermittlung in dieser Angelegenheit an Sie gewandt. Von der Stadt Friedrichshafen habe ich leider keine weiteren Informationen, insbesondere nicht die angefragten Unterlagen erhalten. Da die Anfrage aus dem Jahr 2018 und meine Bitte um Vermittlung bereits fast vier Monate alt ist erlaube ich mir, mich höflichst nach dem Sachstand zu erkundigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34159/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159] [#34159]
Datum
27. November 2020 20:59
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 1. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage senden w…
geschwärzt
764,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen …
An Stadt Friedrichshafen Details
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Betreff
Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell [#34159]
Datum
12. Januar 2021 23:28
An
Stadt Friedrichshafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ vom 22.10.2018 (#34159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 783 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich Zitiere zur Erläuterung gerne nochmals aus meiner Nachfrage vom 23.07.2020 an das Rechtsamt gerne: "Offensichtlich liegt hier eine Weisung an die Bußgeldstelle und den Gemeindevollzugsdienst vor. Bitte senden Sie mir (wie bereits ursprünglich angefragt) diese Weisung umgehend elektronisch zu. (Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.) Dies wurde bereits in meiner Anfrage vom 22. Oktober 2018 angefragt." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34159/

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Stadt Friedrichshafen
Sehr geehrte Antragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht für die verspätete Antwort Ihrer E-Mail vom 18.12.2…
Von
Stadt Friedrichshafen
Via
Briefpost
Betreff
WG: Nachfrage Status Bearbeitung Anfrage „Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell“ [#34159]
Datum
14. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht für die verspätete Antwort Ihrer E-Mail vom 18.12.2020. Bedingt durch die Feiertage sowie die Dienststellenschließung hat sich naturgemäß die Bearbeitung fast aller Angelegenheiten bei uns verzögert. Zur Ahndungspraxis der Stadt Friedrichshafen im Bereich des gemeinsamen Geh- und Radwegs zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell hat es einen regen Austausch mit dem Regierungspräsidium gegeben. Als Untere Verkehrsbehörde, Ortspolizeibehörde und Bußgeldbehörde müssen wir die Verkehrssicherheit des gesamten Bereichs, auch des Freizeitgeländes Manzell im Auge haben. Trotz unterschiedlicher Auffassungen werden wir uns dennoch der Auffassung des Regierungspräsidiums anschließen und im Rahmen der Kapazitäten künftig das Parken in diesem Bereich ahnden. Wie Sie der Antwort des Regierungspräsidiums an Sie entnehmen können, lässt sich dies nicht sofort umsetzen, sondern bedarf noch der vorherigen Information der Pächter der Kleingartenanlage und auch der Bürgerschaftsvertreter in der Fischbacher Runde. Auch müssen Alternativparkmöglichkeiten gesucht werden, die insbesondere in den Sommermonaten nicht zu akuten Verkehrsproblemen am Freizeitgelände führen. Dies wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Ein genaues Datum für die Umsetzung kann ich Ihnen derzeit noch nicht nennen. Sie wird jedoch möglichst zeitnah erfolgen. Die Verkehrssituation im Umfeld der Kleingartenanlage Fischbach stellt einen problematischen Sonderfall dar, den wir in ähnlicher Form in Friedrichshafen an anderer Stelle nicht haben. Von daher gibt es keine Weisung, an anderer Stelle Verkehrsverstöße grundsätzlich nicht zu ahnden. Ihre LIFG-Anfrage vom 22.10.2018 ist bereits weitgehend beantwortet. Mit E-Mail des BSO vom 08.04.2019 wurde Ihnen mitgeteilt, dass weitere Unterlagen als die bis dahin bereits übersandten nicht vorliegen. Die Entscheidung des Herrn Oberbürgermeister, wie veröffentlicht zu verfahren, wurde nicht in einer schriftlichen Entscheidung festgehalten. Die Entscheidung beruhte auf einer internen Besprechung mit den beteiligten Fachämter. Aufgrund einer daraufhin erfolgten mündlichen Entscheidung wurde der Entscheidungsinhalt in der Fischbacher Runde öffentlich bekannt gegeben. Die Mitteilung des OB-Büros gegenüber der Bürgervertretung im Stadtteil Fischbach wurde Ihnen im Wortlaut bereits durch das Regierungspräsidium bekannt gegeben. Zur Ergänzung füge ich Ihnen 2 Protokolle der Fischbacher Runde aus dem Jahre 2014 und 2015 bei, die dieses Thema betreffen, die aber im Ortsblatt bereits veröffentlicht waren. Weitere herausgabepflichtige schriftliche Unterlagen gibt es hierzu nicht. Lediglich die Auskunft zum 3. Spiegelstrich Ihrer Anfrage vom 22.10.2018 nach evtl. erteilten Sondergenehmigungen gegenüber Dritten bezüglich Halten und Parken wurde zumindest nicht explizit beantwortet. Dies hole ich hiermit nach und erteile folgende Auskunft: Schriftliche Sondergenehmigungen gegenüber Dritten bezüglich Halten und Parken auf dem Geh- und Radweg südlich der Zeppelinstraße zwischen den Kreuzungen Heiligenbergstraße und Domänenstraße wurden nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen