Definition von "Gefährder" und "Relevante Person"

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte senden Sie mir Unterlagen aus denen die - juristische - Definition von "Gefährder" und "Relevante Person" hervorgeht, sowie die Richtlinie, die die Einstufung von Personen als "Gefährder" und "relevante Person" regelt und darauf folgende polizeilichen Maßnahmen regelt. Mir ist bekannt, dass die Polizeibehörden Niedersachsen (zb. Lüneburg) eine solche Einstufung von Bürger*innen in Niedersachsen vornehmen. Ich möchte daher wissen, was damit gemeint ist. Der Begriff "Gefährder" ist zudem im Entwurf zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen zu finden. Also muss es wohl Unterlagen geben, die diesen Begriff definieren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Mir ist bekannt, dass Niedersachsen entgegen von anderen Bundesländern keinen Wert auf Transparenz legt und kein Informationsfreiheitsgesetz hat, wonach ich meine Anfrage richten könnte

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
  • 0 Follower:innen
Cécile Lecomte
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mi…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Cécile Lecomte
Betreff
Definition von "Gefährder" und "Relevante Person" [#34188]
Datum
24. Oktober 2018 11:51
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir Unterlagen aus denen die - juristische - Definition von "Gefährder" und "Relevante Person" hervorgeht, sowie die Richtlinie, die die Einstufung von Personen als "Gefährder" und "relevante Person" regelt und darauf folgende polizeilichen Maßnahmen regelt. Mir ist bekannt, dass die Polizeibehörden Niedersachsen (zb. Lüneburg) eine solche Einstufung von Bürger*innen in Niedersachsen vornehmen. Ich möchte daher wissen, was damit gemeint ist. Der Begriff "Gefährder" ist zudem im Entwurf zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen zu finden. Also muss es wohl Unterlagen geben, die diesen Begriff definieren. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Mir ist bekannt, dass Niedersachsen entgegen von anderen Bundesländern keinen Wert auf Transparenz legt und kein Informationsfreiheitsgesetz hat, wonach ich meine Anfrage richten könnte Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Cécile Lecomte <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Cécile Lecomte << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Lecomte, Ihre am 24.10.2018 bei der Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Inneres …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Definition von "Gefährder" und "Relevante Person" [#34188]
Datum
29. Oktober 2018 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Lecomte, Ihre am 24.10.2018 bei der Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingegangene Bürgeranfrage ist zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet worden und möchte ich Ihnen wie folgt beantworten: 1. Die Begriffe Gefährder und Relevante Person sind auf polizeilicher Ebene wie folgt definiert (es handelt es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Definition): Ein "Gefährder" ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, begehen wird. Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer (a) Führungsperson, (b) eines Unterstützers/Logistikers, (c) eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder (d) es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a Strafprozessordnung, handelt. Die dazugehörenden Dokumente des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamt Niedersachsens sind eingestufte Verschlusssachen. 2. Zu Ihrer Frage nach eingestuften Personen in Niedersachsen verweise auf die Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) „Gefährder“ in Niedersachsen? eingegangen am 26.04.2018 – LT-Drucksache 18/774 an die Staatskanzlei übersandt am 02.05.2018 und die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.05.2018 unter LT-Drucksache 18/982. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/De… https://www.landtag-niedersachsen.de/dr… Mit freundlichen Grüßen