Aktenplan des Dezernat V

Anfrage an: Stadt Mannheim

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aktenplan des Dezernat V.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise insbesondere auf § 11 Abs. 1 LIFG, wonach "Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen", sowie "Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten" zu veröffentlichen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenplan des Dezernat …
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan des Dezernat V [#34264]
Datum
28. Oktober 2018 15:36
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenplan des Dezernat V. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise insbesondere auf § 11 Abs. 1 LIFG, wonach "Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen", sowie "Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten" zu veröffentlichen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat V“ vom 28.10.2018 (#342…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenplan des Dezernat V [#34264]
Datum
27. November 2018 22:19
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat V“ vom 28.10.2018 (#34264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat V“ [#34264] [#34264]
Datum
29. November 2018 23:17
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34264 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist nicht eingehalten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34264.pdf Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat V“ [#34264] [#34264]
Datum
29. November 2018 23:17
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat V“ vom 28.10.2018 (#342…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat V“ [#34264] [#34264]
Datum
11. Dezember 2018 12:38
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat V“ vom 28.10.2018 (#34264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat V“ vom 28.10.2018 (#342…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat V“ [#34264] [#34264]
Datum
19. Dezember 2018 23:41
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat V“ vom 28.10.2018 (#34264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 28.10.2018 möchten wir Ihnen mitteilen, dass für die Bearbeitung…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V"
Datum
20. Dezember 2018 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 28.10.2018 möchten wir Ihnen mitteilen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz eine Gebühr nach § 10 Abs. 1 LIFG in Höhe von 25,00 € zu erheben wäre, da es sich entgegen Ihrer Einlassung nicht um einen einfachen Fall nach § 10 Abs. 3 LIFG handelt. Die Gebühr ist der Höhe nach angemessen, da mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Bitte teilen Sie uns bis zum 14.01.2019 mit, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> lässt sich der Aktenplan auch gebührenfrei in einer Dienststelle einsehen? M…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
20. Dezember 2018 15:31
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> lässt sich der Aktenplan auch gebührenfrei in einer Dienststelle einsehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in es ist sehr aufwändig, einen Aktenplan zu erstellen. Das Verschicken per Mail stellt …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
20. Dezember 2018 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es ist sehr aufwändig, einen Aktenplan zu erstellen. Das Verschicken per Mail stellt den geringsten Aufwand dar. Daher ist auch eine Einsichtnahme nicht gebührenfrei. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> das Dezernat V verfügt gar nicht über einen Aktenplan? Diese Auskunft ist rec…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
21. Dezember 2018 12:26
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> das Dezernat V verfügt gar nicht über einen Aktenplan? Diese Auskunft ist recht entscheidend für den ganzen IFG-Antragsprozess hier. Einen Anspruch habe ich nämlich nur auf Informationen, die der Behörde vorliegen, beschaffen muss die Behörde die Informationen nicht. Wie hält das Dezernat V denn den Überblick über den Aktenbestand, wenn es keinen Aktenplan gibt? Meinen Antrag auf Übersendung eines Aktenplans ziehe ich hiermit zurück, würde mich aber noch über die Beantwortung der Frage freuen. Ich wünsche geruhsame Feiertage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in das Dezernat V verfügt über einen Aktenplan, der ca. einmal pro Jahr auf seine Aktual…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
27. Dezember 2018 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Dezernat V verfügt über einen Aktenplan, der ca. einmal pro Jahr auf seine Aktualität hin überprüft und angepasst wird. Grundsätzlich hält es das Dezernat so, dass nur das Notwendigste hier gespeichert wird und die weitergehende Vorgänge bei den Dienststellen abrufbar sind. Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> nun verwirren Sie mich. Zunächst teilen Sie mir mit: "es ist sehr aufw…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
27. Dezember 2018 21:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nun verwirren Sie mich. Zunächst teilen Sie mir mit: "es ist sehr aufwändig, einen Aktenplan zu erstellen" und begründen mit diesem Aufwand entsprechende Gebühren. Nun heißt es, "das Dezernat V verfügt über einen Aktenplan". Die turnusmäßige Erstellung bzw. Aktualisierung des Aktenplans kann nicht dem Antragsteller nach LIFG in Rechnung gestellt werden. Gebühren können nur für den Aufwand für den Informationszugang geltend gemacht werden. Wenn der Aktenplan also vorliegt (es geht in diesem Fall um denjenigen, der zum Stichtag der Antragstellung aktuell war) und wie Sie schreiben, das Verschicken per Mail den geringsten Aufwand darstellt, handelt es sich um eine einfache Auskunft, die gebührenfrei erteilt werden kann. Ich bitte Sie, dies noch einmal gründlich zu prüfen. Das LIFG ist in seinem Grundsatz ja darauf ausgelegt, dass der Informationszugang auch hinsichtlich der Gebühren wirksam in Anspruch genommen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: WG: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
27. Dezember 2018 21:26
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> nun verwirren Sie mich. Zunächst teilen Sie mir mit: "es ist sehr aufw…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
27. Dezember 2018 21:27
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nun verwirren Sie mich. Zunächst teilen Sie mir mit: "es ist sehr aufwändig, einen Aktenplan zu erstellen" und begründen mit diesem Aufwand entsprechende Gebühren. Nun heißt es, "das Dezernat V verfügt über einen Aktenplan". Die turnusmäßige Erstellung bzw. Aktualisierung des Aktenplans kann nicht dem Antragsteller nach LIFG in Rechnung gestellt werden. Gebühren können nur für den Aufwand für den Informationszugang geltend gemacht werden. Wenn der Aktenplan also vorliegt (es geht in diesem Fall um denjenigen, der zum Stichtag der Antragstellung aktuell war) und wie Sie schreiben, das Verschicken per Mail den geringsten Aufwand darstellt, handelt es sich um eine einfache Auskunft, die gebührenfrei erteilt werden kann. Ich bitte Sie, dies noch einmal gründlich zu prüfen. Das LIFG ist in seinem Grundsatz ja darauf ausgelegt, dass der Informationszugang auch hinsichtlich der Gebühren wirksam in Anspruch genommen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in es liegt mir fern, Sie zu verwirren. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
28. Dezember 2018 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es liegt mir fern, Sie zu verwirren. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Viele Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> das Angebot einer telefonischen Klärung ist nett, aber für die Öffentlichkeit…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: „Aktenplan des Dezernat V" [#34264]
Datum
29. Dezember 2018 14:52
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> das Angebot einer telefonischen Klärung ist nett, aber für die Öffentlichkeit wenig transparent. Eben wegen der Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln wählte ich ja die Plattform fragdenstaat.de. Ich würde dies deshalb gern schriftlich klären, damit andere Bürger*innen für zukünftige Anfragen nach LIFG etwas lernen können. Ich halte also fest, dass ein Aktenplan vorliegt. Ich gehe davon aus, dass dieser üblicherweise keine personenbezogenen oder vertraulichen Informationen enthält. Der Verwaltungsaufwand beschränkt sich also auf das Anhängen einer Datei an eine E-Mail. Dies sollte doch gebührenfrei möglich sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>