Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus

1.) das Datenschutzkonzept Ihrer Behörde. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen.

2.) das Verarbeitungsverzeichnis Ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO,

3.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme Ihrer Behörde, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch als Diagramm (z. B. als UML-Use-Case oder ähnlich),

4.) die Dokumentation zum Ablauf einer Auskunftserteilung in Ihrer Behörde nach Art. 15 DSGVO (falls nicht bereits in 1.) enthalten),

5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten
a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 DSG NRW verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird
b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird

6.) Anzahl der Auskunftsersuchen an Ihre Behörde nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2018
  • Frist
    1. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Heiligenhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]
Datum
30. Oktober 2018 22:10
An
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) das Datenschutzkonzept Ihrer Behörde. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen. 2.) das Verarbeitungsverzeichnis Ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO, 3.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme Ihrer Behörde, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch als Diagramm (z. B. als UML-Use-Case oder ähnlich), 4.) die Dokumentation zum Ablauf einer Auskunftserteilung in Ihrer Behörde nach Art. 15 DSGVO (falls nicht bereits in 1.) enthalten), 5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 DSG NRW verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird 6.) Anzahl der Auskunftsersuchen an Ihre Behörde nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 30. Oktober 2018 habe ich eine IFG Anfrage zum Thema „Umsetzungskonzept der Dat…
An Kommunalverwaltung Heiligenhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]
Datum
9. November 2018 19:11
An
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 30. Oktober 2018 habe ich eine IFG Anfrage zum Thema „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ an Ihre Behörde gerichtet. Jedoch habe ich keine Eingangsbestätigung erhalten. Können Sie mir den Eingang der Anfrage bestätigen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG NRW, UIG …
Von
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Betreff
Anfrage zum Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]
Datum
12. November 2018 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG NRW, UIG NRW und VIG zum Umsetzungskonzept der DS-GVO bei der Stadt Heiligenhaus. Leider kann dieser elektronische Antrag ohne Angabe Ihrer postalischen Anschrift nicht bearbeitet werden, da eine hinreichende Authentisierung Ihrer Person nicht gegeben ist. Eine einfache E-Mail, zumal über eine öffentliche Plattform, reicht dazu nicht aus. Ihre Anschrift benötige ich für die mögliche Erstellung eines Gebührenbescheides, da die Beantwortung voraussichtlich einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern wird oder ggf. für die Erstellung eines Ablehnungsbescheides. Gleichzeitig widerspreche ich im Weiteren jeglicher Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
12. November 2018 22:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34313/auth/e3552a78d616b61a65cec179bbca31fb71fe6f47/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine persönliche Anschrift durch die Behörde verlangt wird, diese jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht benötigt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 34313.pdf Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine persönliche Anschrift benötigen Sie also zu diesem Zeitpunkt nicht. Ich ha…
An Kommunalverwaltung Heiligenhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
12. November 2018 22:36
An
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine persönliche Anschrift benötigen Sie also zu diesem Zeitpunkt nicht. Ich habe um Vermittlung bei der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen erbeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.11.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
13. November 2018 08:31
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.11.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 12.11.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihre Schreiben vom 12.11.2018 Ihr Inf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 12.11.2018
Datum
21. November 2018 16:30
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihre Schreiben vom 12.11.2018 Ihr Informationszugangsantrag ggü. der Kommunalverwaltung Heiligenhaus vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9959/18 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre o.g. Schreiben. Darin bitten Sie mich um Vermittlung in Ihrem an die Kommunalverwaltung Heiligenhaus gerichteten Informationszugangsantrag. Aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht teile ich Ihnen dazu Folgendes mit: Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten wie etwa Ihre Anschrift nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn aufgrund des zu erwartenden hohen Verwaltungsaufwands mit dem Erlass eines Gebührenbescheides zu rechnen ist. Nach Aussage der Kommunalverwaltung Heiligenhaus ist dies hier der Fall. Daher empfehle ich Ihnen, Ihre Adresse mitzuteilen. Ihrer Bitte um Vermittlung werde ich daher nicht nachkommen und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugangsantrag ggü. der Kommunalverwaltung Heiligenhaus (Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9959/18) [#3431…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsantrag ggü. der Kommunalverwaltung Heiligenhaus (Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9959/18) [#34313]
Datum
21. November 2018 22:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass die Behörden meine Anschrift erheben darf, wenn „mit dem Erlass eines Gebührenbescheides zu rechnen ist. Nach Aussage der Kommunalverwaltung Heiligenhaus ist dies hier der Fall“. Die Behörden haben mir jedoch nicht mitgeteilt, ob meinem Antrag stattgegeben werden wird oder ob nicht. Weiter wurde geschrieben, dass „dieser elektronische Antrag ohne Angabe Ihrer postalischen Anschrift nicht bearbeitet werden [kann], da eine hinreichende Authentisierung Ihrer Person nicht gegeben ist“. Aus diesem Grund befürchte ich, dass die fehlende Anschrift als Vorwand dazu verwendet wird, meinen Antrag nicht zu bearbeiten. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Behörden meine Anschrift nicht, wenn ich keine Rechtsmittel einlegen möchte. Zudem habe ich die Behörden darum gebeten, mir vor Erstellung eines etwaigen Gebührenbescheides mich über die Kosten zu informieren, was ebenfalls keiner Anschrift bedarf. Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Behörden meine Anschrift zu diesem Zeitpunkt nicht benötigen, um meine Anfrage weiter bearbeiten zu können. Ich verweise auf ähnliche Anfragen, bei dem Sie ebenfalls vermitteln, jedoch einen anderen Standpunkt vertreten: Stadt Velbert (https://fragdenstaat.de/a/33939) und Stadt Düsseldorf (https://fragdenstaat.de/a/34074). Ich bitte Sie daher erneut, mich durch eine Vermittlung zu unterstützen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Date…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018
Datum
22. November 2018 16:12
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9959/18 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Mail vom 12.11.2018 haben Sie Herrn << Antragsteller:in >> folgendens geantwortet: „Leider kann dieser elektronische Antrag ohne Angabe Ihrer postalischen Anschrift nicht bearbeitet werden, da eine hinreichende Authentisierung Ihrer Person nicht gegeben ist. Eine einfache E-Mail, zumal über eine öffentliche Plattform, reicht dazu nicht aus. Ihre Anschrift benötige ich für die mögliche Erhebung eines Gebührenbescheides, da die Beantwortung voraussichtlich einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern wird oder ggf. für die Erstellung eines Ablehnungsbescheides.“ Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: 1. Authentisierung, Antragsbefugnis Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: •Erlass eines Gebührenbescheides •Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen •aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer personenbezogener Daten) •Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM) Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen. Der Gesetzgeber hat demnach gezielt und gewollt zwei Antragsarten zugelassen, bei denen eine sichere Identifizierung des Antragstellenden inkl. Adressdaten zunächst ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Anträge im Übrigen auch deshalb sinnvoll und wichtig, um eventuellen negativen Folgen für die Antragstellenden vorzubeugen. Diese Sicht wird gestützt durch eine von einem Vertreter der ehemaligen Landesregierung im Innenausschuss gemachten Äußerung, welche sich genau mit derselben Fragestellung beschäftigte, APr 16/1364 vom 30.6.2016, Seite 17f., https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...|1|7&Id=MMA16%2F1364|12|18): „MDgt Burkhard Schnieder (MIK): „Wir sind auch grundsätzlich bereit, auf Anfragen von „Frag-DenStaat“ zu antworten. Wir machen da kein Grundsatzproblem draus. Deshalb glaube ich, dass das hier auch überproblematisiert wird. Grundsätzlich gibt es natürlich zwei Ansatzpunkte, wo man mit Bedenken ansetzen könnte. Das Eine ist, dass das Informationsfreiheitsgesetz fordert, dass der Antragsteller eine natürliche Person ist, dass das klar sein muss; das andere ist das Problem, dass personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden dann dauerhaft im Internet veröffentlicht worden sind. Über diese Problematik ist mit Herrn Semsrott gesprochen worden. Da ist eine Basis gefunden worden, wie man damit umgehen kann. Er hat noch einmal erklärt, wie „Frag-DenStaat“ funktioniert, wie auch sichergestellt wird, dass Personen im Hintergrund tat-sächlich vorhanden sind. Sie müssen auch einmal über ihre eigene E-Mail-Adresse bestätigen, dass sie die Anfrage gestellt haben. Wir haben auch Agreement getroffen, wie man mit personenbezogenen Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen kann. Auf dieser Basis, denke ich, kann man in der Zukunft arbeiten. Von daher hat die Landesregierung kein grundsätzliches Problem mit „FragDenStaat“. Anfragen werden beantwortet. Wir werden mal gucken, ob sich in einem Einzelfall vielleicht ein Problem stellt, nämlich dann, wenn es um negative Bescheide geht, wenn vielleicht eine Anfrage abgelehnt werden muss, wenn ein Gebührenbescheid zu erstellen ist. Dann gucken wir mal, wie damit umgegangen wird, ob sich dann in der Praxis Probleme stellen. Aber grundsätzlich ist Position der Landesregierung, dass man offen ist für Anfragen über „FragDenStaat“. Daher sind im Ergebnis und grundsätzlich per Email gestellte Informationszugangsanträge zu beantworten. 2. Erforderlichkeit der Adressnennung wegen des möglichen Erlasses eines Gebührenbescheides Zu dem zweiten, von Ihnen angesprochenen Punkt, dem voraussichtlich entstehenden hohen Verwaltungsaufwand – welcher tatsächlich einen Grund darstellen würde, die Adressdaten zu fordern – würde ich Sie zunächst bitten, Herrn << Antragsteller:in >> die Höhe der schätzungsweise entstehenden Gebühren zunächst per Email mitzuteilen. Abschließend bitte ich Sie, erneut zu prüfen, ob Sie dem Informationszugangsantrag stattgeben können. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann ich Ihrem Antrag auf Informat…
Von
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
14. Dezember 2018 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann ich Ihrem Antrag auf Informationsfreiheit ohne Angabe Ihrer Adresse nicht entsprechen, da ich für die Beantwortung Ihres Antrags eine eindeutige Authentisierung Ihrer Person benötige. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb die Erhebung einer Gebühr nach § 11 IFG NRW erforderlich wird. Aus diesem Grund benötige ich für die ordnungsgemäße Zustellung des Gebührenbescheides Ihre postalische Anschrift. Im Weiteren handelt es sich um eine elektronische Anfrage ohne digitale Signatur über eine allgemein zugängliche Plattform, woraus nicht ersichtlich ist, dass Sie eine real existierende natürliche Person sind, die nach § 4 Abs. 1 IFG NRW antragsbefugt ist. Als Nachweis reicht eine einfache E-Mail nicht aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir vorab a.) die Höhe der Kosten und b.) den Grund für Kosten aufgesc…
An Kommunalverwaltung Heiligenhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
2. Januar 2019 18:33
An
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir vorab a.) die Höhe der Kosten und b.) den Grund für Kosten aufgeschlüsselt nach den Punkten 1.) bis 6.) mitteilen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Ich bin bis einschließlich 06.01.2019 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet.
Von
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
2. Januar 2019 18:33
Status
Warte auf Antwort
Ich bin bis einschließlich 06.01.2019 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Date…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018
Datum
3. Januar 2019 14:52
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9959/18 Mein Auskunftsersuchen vom 22.11.2018 Erinnerung ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> an die Erledigung meines Schreibens vom 22.11.2018 erinnere ich hiermit. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Sehr << Antragsteller:in >> für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW kann gem. § 1…
Von
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
14. Januar 2019 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW kann gem. § 11 Abs.1 IFG NRW eine Gebühr erhoben werden. Diese ist immer dann anzusetzen, wenn die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit einem erheblichen Vorbereitungsaufwand verbunden ist. Da die von Ihnen begehrten Informationen überwiegend leider nicht in einer elektronisch erstellbarer Form vorliegen, können diese nur durch eine manuelle, arbeitsintensive Erhebung gewonnen und zusammengestellt werden. Die Anlage der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW sieht für derartige Auskünfte eine Gebührenspanne von 10,00 bis 500,00 € vor (s. Nr. 1.2). Leider kann ich keine konkrete Aussage über die tatsächliche Höhe der Gebühr treffen, da sie nach dem tatsächlichen Aufwand der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berechnen ist. Dieser Aufwand ist seriös nicht abzuschätzen. Ich gehe aber davon aus, dass bei einem zugrunde zu legenden Stundensatz von 40-60 € die Gebühr in Richtung der Höchstgrenze gehen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erstaunt, dass die Angeforderten Dokume…
An Kommunalverwaltung Heiligenhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
14. Januar 2019 09:47
An
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erstaunt, dass die Angeforderten Dokumente nicht digital vorliegen, zumal ich vermute, dass die letzte Bearbeitung nicht vor Mai 2016 erfolgt ist. Ich bin auch an einer teilweisen Beantwortung meiner Anfrage interessiert. Daher interessiert mich folgendes: * Welche Akten liegen digital vor? * Welche Akten liegen nicht digital vor? Anzahl der Seiten? Mir fällt es zudem schwer nachzuvollziehen, welche Akten konkret für die Beantwortung meiner Fragen relevant sind. Laut Ihrer Aussage (umgerechnet in Zeitstunden), benötigt es 10 Stunden, um die gesamten Akten zu scannen. Können Sie mir den Aktenplan im Bereich Datenschutz zusenden? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Akten, die digital vorliegen und somit keine Kosten verursachen, direkt zusenden könnten. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend meiner vorangegangenen Ausführungen bitte ich Sie, sich mir …
Von
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
5. Februar 2019 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend meiner vorangegangenen Ausführungen bitte ich Sie, sich mir gegenüber durch Angabe einer postalischen Anschrift zu authentisieren. Auch Ihre nachgereichten Fragen sind hiervon betroffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
10. Februar 2019 18:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34313/auth/e3552a78d616b61a65cec179bbca31fb71fe6f47/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Heiligenhaus mir als Kosten 500,00 € nennt. Ich weiß jedoch nicht, welche Dokumente ich erhalten werde, noch welche Dokumente diese Kosten verursachen. Würde ich an meiner Anfrage festhalten würde ich nicht wissen, wofür ich am Ende 500,00 € zahlen müsste. Dies schreckt mich ab, an meiner Anfrage festzuhalten. Weiterhin verweigert sich die Stadt Heiligenhaus meiner Bitte nachzukommen, mir die Kostenverursachenden Dokumente zu nenen. Auch meine Bitte, mir einen Aktenplan zukommen zu lassen, wird abgelehnt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 34313.pdf Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
11. Februar 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Date…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018
Datum
15. Februar 2019 14:03
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9959/18 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> in dem o.g. Vorgang bitte ich Sie darum, mich unter der u.g. Nummer in den nächsten Tagen anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag Herrn Poerschkes „Umsetzungskonzept der Datensch…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018
Datum
1. März 2019 11:26
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag Herrn Poerschkes „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9959/18 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> mit Email vom 14.1.2019 haben Sie Herrn << Antragsteller:in >> mitgeteilt, dass die Erteilung der Auskunft mit einem erheblichen Vorbereitungsaufwand verbunden ist. Da die beantragten Informationen überwiegend nicht in einer elektronischer Form vorlägen, könnten diese nur durch eine manuelle, arbeitsintensive Erhebung gewonnen und zusammengestellt werden. Eine konkrete Aussage über die tatsächliche Höhe der Gebühr könne nicht getroffen werden, allerdings sei davon auszugehen, dass „die Gebühr in Richtung der Höchstgrenze gehen wird“. Zwar sieht das IFG NRW grundsätzlich eine Kostenpflicht für Amtshandlungen, die aufgrund der Informationsgewährung erfolgen, vor, gleichzeitig darf ausweislich der Gesetzesbegründung der „Bürger nicht durch hohe Kosten abgeschreckt werden“, so. LT-Drs. 13/1311, S. 14. Es ist nachvollziehbar, dass Sie den Aufwand im Vorhinein nicht seriös abzuschätzen imstande sind, sofern Sie jedoch ein Erreichen der Höchstgrenze, die nach § 11 Abs. 2 IFG NRW i.V.m. Nr. 1.2 des Gebührentarifs der VerwGebO IFG NRW bei 500 € liegt, für nicht unrealistisch halten, dürfte diese Gebührenhöhe objektiv dazu geeignet sein, einen bereits gestellten Antrag zurückzunehmen. Bislang haben Sie sich noch nicht dazu geäußert, ob tatsächlich alle beantragten Informationen bei Ihnen vorhanden sind und welche der Informationen bereits in elektronischer Form vorliegen und somit eventuell kostenneutral zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine solche Differenzierung würde den Antragsteller in die Lage versetzen, auf die Teilinformationen seines Antrags, deren Zurverfügungstellung mit erheblichem Vorbereitungsaufwand verbunden wäre, unter Aufrechterhaltung seines Antrags im Übrigen, verzichten zu können. Daher rege ich dringend an, eine solche Differenzierung vorzunehmen und Herrn << Antragsteller:in >> darüber zu informieren und mir diese Nachricht zur Kenntnis zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordn…
An Kommunalverwaltung Heiligenhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018 [#34313]
Datum
31. März 2019 13:18
An
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ vom 30.10.2018 (#34313) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Auf das Schreiben der Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, vom 01.03.2019 wurde ebenfalls nicht reagiert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Guten Tag, ich bin zur Zeit nicht im Dienst. Ihre Nachricht wird hausintern weitergeleitet..
Von
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Betreff
Automatische Antwort: Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus [#34313]“ vom 30.10.2018 [#34313] [INFO]
Datum
31. März 2019 13:18
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Guten Tag, ich bin zur Zeit nicht im Dienst. Ihre Nachricht wird hausintern weitergeleitet..
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 01.03.2019 Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearb…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 01.03.2019
Datum
5. April 2019 10:13
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Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9959/19 Betreff: Mein Schreiben vom 01.03.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag bei der Stadt Heiligenhaus Mein Schreiben vom 01.03.2019 Sehr << Antragsteller:in >> leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt habe, vertrete ich nach wie vor…
Von
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
5. April 2019 10:20
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Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt habe, vertrete ich nach wie vor die Auffassung, dass für eine vollumfängliche Beantwortung der Fragen Ihre postalische Anschrift benötigt wird. Ich gehe davon aus, dass insbesondere zu den Punkten 2 und 3 Ihrer Anfrage ein erhöhter und damit gebührenpflichtiger Verwaltungsaufwand erforderlich wird. Bisher sind Sie jedoch der Aufforderung und der Mitwirkungspflicht trotz meiner mehrmaligen Bitte nicht nachgekommen. Insoweit liegt eine der Stadt Heiligenhaus zuzurechnende Fristverzögerung nicht vor. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich im Wesentlichen zur Fragestellung der Punkte 2 und 3 Ihres Antrags vom 30.10.2018 und begründet sich dahingehend, da die von Ihnen erbetenen Informationen nicht maschinell zur Verfügung stehen und manuell zu ermitteln sind. Um einen fälligen Gebührenbescheid ordnungsgemäß zustellen zu können, ist die Angabe Ihrer Anschrift unabdingbar. Für Ihre weiteren Fragen ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde meinen Antrag in der Weise abändern wollen, dass die Punkte 2 und 3 gest…
An Kommunalverwaltung Heiligenhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
7. Mai 2019 18:43
An
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde meinen Antrag in der Weise abändern wollen, dass die Punkte 2 und 3 gestrichen werden. Können Sie mir die restlichen Informationen zusenden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 34313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ...

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Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Fragen nach dem IFG NRW teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Ein D…
Von
Kommunalverwaltung Heiligenhaus
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Heiligenhaus“ [#34313] [#34313]
Datum
29. Mai 2019 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Fragen nach dem IFG NRW teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Ein Datenschutzkonzept befindet sich derzeit im Rahmen einer Datenschutz-Dienstanweisung in der finalen Abstimmung. Die hierin enthaltenen Maßgaben für die Verwaltungsabläufe sind eng verknüpft mit den sogenannten Technisch Organisatorischen Maßnahmen, welche ich Ihnen zur Verfügung stelle. Der Verantwortliche initiiert gem. den Vorgaben des Art. 35 DSGVO nach dortiger Prüfung die Datenschutz-Folgenabschätzung, die gemeinsam mit einem/einer zuständigen Vertreter/in des Verantwortlichen, dem Datenschutzbeauftragten, dem IT-Sicherheitsbeauftragten und optional dem/der zuständigen Systemadministrator/in durchgeführt wird. Die zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sind je nach dem Ergebnis der Risikobewertung im Einzelfall festzulegen und umzusetzen. Die Überwachung der Umsetzung erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten. 2. Diese Frage haben Sie mit Ihrer Mail vom 07.05.2019 zurückgezogen. 3. Diese Frage haben Sie mit Ihrer Mail vom 07.05.2019 zurückgezogen. 4. Auskünfte zu den Betroffenenrechten erteilt grundsätzlich der/die zuständige Mitarbeiter/in des Verantwortlichen, sofern sich die Anfrage ausschließlich auf den dortigen Fachbereich bezieht. Der Datenschutzbeauftragte kann jederzeit hinzugezogen werden. Betrifft das Auskunftsersuchen unterschiedliche Fachbereiche, koordiniert der Datenschutzbeauftragte die Beantwortung der Anfrage. 5. Grundsätzlich erfolgt die Erteilung der Auskunft nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich. Das gilt allerdings z.B. nicht für offenkundig unbegründete oder „exzessive“ Auskunftsersuchen. Eine interne Kostenaufstellung für die Beantwortung derartiger Anfragen existiert bei der Stadt Heiligenhaus nicht, zumal der Aufwand signifikant vom individuellen Umfang des Ersuchens und der beteiligten Fachbereiche abhängt. Das gilt sowohl für a) als auch für b) der Frage 5. 6. Die Anzahl der Auskunftsersuchen werden bei der Stadt Heiligenhaus nicht erfasst. Ein fachbereichsübergreifendes Auskunftsersuchen ist bisher nicht gestellt worden. Mit freundlichen Grüßen

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