Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.

Anfrage an: Polizei Bremen

Antrag nach dem BremIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche (Dienst-)Vorschriften, Handlungsanweisungen, Rundschreiben sowie vergleichbare Dokumente zum dienstlichen Umgang der Polizei Bremen mit Sozialen Medien, wie beispielsweise Twitter oder Facebook.

Ich bitte um eine Antwort per E-Mail. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Sofern Gebühren oder Kosten entstehen, bitte ich um vorigen Hinweis mit einer Abschätzung der Höhe der Kosten. Sofern diese Informationen bereits öffentlich zugänglich sind, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, wo ich die Informationen finde.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Oktober 2018
  • Frist
    4. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche (Dienst-)…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw. [#34329]
Datum
31. Oktober 2018 20:54
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche (Dienst-)Vorschriften, Handlungsanweisungen, Rundschreiben sowie vergleichbare Dokumente zum dienstlichen Umgang der Polizei Bremen mit Sozialen Medien, wie beispielsweise Twitter oder Facebook. Ich bitte um eine Antwort per E-Mail. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Sofern Gebühren oder Kosten entstehen, bitte ich um vorigen Hinweis mit einer Abschätzung der Höhe der Kosten. Sofern diese Informationen bereits öffentlich zugänglich sind, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, wo ich die Informationen finde. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mir fiel soeben auf, dass ich in meiner Anfrage nach dem BremIFG per E-Mail vom 31…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw. [#34329]
Datum
6. November 2018 15:05
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir fiel soeben auf, dass ich in meiner Anfrage nach dem BremIFG per E-Mail vom 31.10.2018 um 20:54 Uhr die Bitte um eine Empfangsbestätigung vergaß. Würden Sie mir bitte eine kurze Empfangsbestätigung per E-Mail senden? Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie zu meiner Anfrage "Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstv…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw. [#34329]
Datum
6. Dezember 2018 16:07
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie zu meiner Anfrage "Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw. [#34329]" mittlerweile die Informationen aus der Fachabteilung erhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329] [#34329]
Datum
20. Dezember 2018 19:01
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34329 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Polizei Bremen mal wieder nicht reagiert. Würden Sie bitte nachhaken, was dort nun wieder los ist? Als Antragsteller bin ich von der Polizei Bremen sehr enttäuscht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34329.pdf Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvors…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329] [#34329]
Datum
20. Dezember 2018 19:07
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ vom 31.10.2018 (#34329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in ein Petent, den ich hier in CC. gesetzt habe, hat uns um Vermittlung hinsichtlich ein…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329]
Datum
21. Dezember 2018 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ein Petent, den ich hier in CC. gesetzt habe, hat uns um Vermittlung hinsichtlich eines bei der Polizei Bremen am 31.10.2018 gestellten Informationszugangsantrags bezüglich der bei der Polizei Bremen existierenden Dienstvorschriften und Handlungsanweisungen zum Umgang mit Sozialen Medien gebeten. Bis heute habe er hierauf keine Antwort von der Polizei Bremen erhalten. Ich weise darauf hin, dass Informationszugangsanträge gemäß § 7 Abs. 6 BremIFG unverzüglich, aber zumindest innerhalb eines Monats, wenn wie hier die Informationszusammenstellung nicht besonders komplex und umfangreich sein sollte und keine Dritten gemäß § 8 BremIFG zu beteiligen sind, erfolgen sollte. Diese Monatsfrist ist inzwischen deutlich überschritten. Wir bitten daher um Stellungnahme bis zum 11.01.2018, wann der Petent mit einer Beantwortung seiner Anfrage rechnen kann. Sollte eine Antwort in der Zwischenzeit erfolgen oder bereits erfolgt sein, bitten wir um Mitteilung, damit wir die Angelegenheit abschließen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie von der Polizei Bremen hinsichtlich Ihrer Bitte um Stellungnahme et…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329]
Datum
27. Januar 2019 19:45
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie von der Polizei Bremen hinsichtlich Ihrer Bitte um Stellungnahme etwas gehört? Sie hatten sich den 11.01.2019 als Frist notiert. Die Polizei Bremen klärt angeblich laut Twitter-Auskunft das Problem, warum da hinsichtlich BremIFG nichts geschieht: https://twitter.com/BremenPolizei/status/1087587159970930688. Bisher kann ich keinen Fortschritt erkennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvors…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329]
Datum
27. Januar 2019 19:45
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ vom 31.10.2018 (#34329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Januar 2019 20:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvors…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329]
Datum
30. Januar 2019 11:35
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ vom 31.10.2018 (#34329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvors…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329]
Datum
5. Februar 2019 13:57
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ vom 31.10.2018 (#34329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir sind dabei, die Unterlagen für Sie zusammenzustellen. Sie erhalten in Kürze ein…
Von
Polizei Bremen
Betreff
AW: Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw. [#34329]
Datum
6. Februar 2019 09:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.gif
70,3 KB
image002.jpg
1,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wir sind dabei, die Unterlagen für Sie zusammenzustellen. Sie erhalten in Kürze eine weitere Nachricht. Mit freundlichem Gruß
Polizei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer o.a. Anfrage übersenden wir Ihnen den beigefügten Leitfaden de…
Von
Polizei Bremen
Betreff
WG: Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw. [#34329]
Datum
6. Februar 2019 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.gif
70,3 KB
image002.jpg
1,7 KB
image005.jpg
1,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer o.a. Anfrage übersenden wir Ihnen den beigefügten Leitfaden der Polizei Bremen für den Umgang und die Nutzung von sozialen Medien. Weitere Regularien der Polizei Bremen bestehen zu diesem Thema nicht. Ein Rundschreiben der Senatorin für Finanzen (Nummer 9/2014 vom 06.08.2014) bezieht sich auf die Nutzung von Social Media durch Beamtinnen und Beamte der bremischen Verwaltung zu privaten Zwecken. Über eine Herausgabe dieses Dokumentes müsste bei Bedarf die Senatorin für Finanzen entscheiden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst möchte ich meinen Unmut über die Zusammenarbeit der Polizei Bremen kun…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw. [#34329]
Datum
6. Februar 2019 11:31
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst möchte ich meinen Unmut über die Zusammenarbeit der Polizei Bremen kundtun: Es ist sehr schade, dass erst das Schreiben an den Polizeipräsidenten, eine Klageandrohung und das Einschalten der LfDI in Ihrer Behörde zu einer Abhilfe geholfen hat. Aus meiner Sicht ist eine kollegiale Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoller und angenehmer. Warum das so nicht gelebt wird, verstehe ich leider nicht. Ich kann für vieles Verständnis haben, aber dies hat den Bogen deutlich überspannt. Nun zum Inhalt: Ich habe mir Ihr Dokument angesehen. Dabei fand ich leider nicht, was ich suchte. Auf Facebook schreibt die Polizei Bremen in ihrer FAQ im Frage-Antwort-Stil: "Die Polizei Bremen hat mir aufgrund eines Kommentars eine gelbe Karte gegeben. Wir respektieren unterschiedliche Meinungen und Ansichten. Sollten Ihre Kommentare jedoch andere Meinungen nicht tolerieren oder respektieren, sehen wir uns gezwungen, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie gegen unsere Netiquette verstoßen. Die gelbe Karte stellt eine letzte Warnung dar und soll Sie an unsere Netiquette und deren Einhaltung erinnern." sowie "Die Polizei Bremen hat mir eine rote Karte gegeben. Es gibt zwei Gründe, die Sie durch eine rote Karte aus unserer Fangemeinde ausschließen: 1. Enthalten Ihre Beiträge auf unserer Fanseite Straftatbestände oder animieren Ihre Beiträge andere Nutzer zu Straftaten, sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten. Dies führt zum sofortigen Ausschluss der aktiven Beteiligung an unserer Fanseite. Straftaten lassen sich auf einer polizeilichen Fanseite nicht erklären und rechtfertigen. 2. Ihre Beiträge hatten bereits eine gelbe Karte zur Folge. Verhalten Sie sich trotzdem beharrlich gegen unsere Netiquette, schließen wir Sie aus unserer Fangemeinschaft aus, um einen ehrlichen und respektvollen Dialog weiterhin zu gewährleisten und unsere anderen Fans zu schützen." Gibt es hierzu keine Dokumente/Unterlagen, beispielsweise wie Beiträge zu bewerten sind oder wie intern damit umgegangen wird? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich ging davon aus, dass das Thema von den von mir angefragten Unterlagen umfasst sei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Frage hinsichtlich der Bewertung von Beiträgen muss ich Ihnen mitteilen, d…
Von
Polizei Bremen
Betreff
AW: WG: Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw. [#34329]
Datum
6. Februar 2019 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.gif
70,3 KB
image002.jpg
1,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Frage hinsichtlich der Bewertung von Beiträgen muss ich Ihnen mitteilen, dass hierzu keine Unterlagen bestehen. Es werden Einzelfallentscheidungen getroffen, die sich an dem besonderen Schutz der Meinungsfreiheit orientieren. Zudem müssen Konsequenzen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall genügen. Mit freundlichem Gruß
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> es besteht kein weiterer Vermittlungsbedarf mehr bezüglich meiner Anfrage &qu…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329]
Datum
16. März 2019 13:15
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> es besteht kein weiterer Vermittlungsbedarf mehr bezüglich meiner Anfrage "Vermittlung bei Anfrage „Polizei Bremen in Sozialen Medien - Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, usw.“ [#34329]". Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.