Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem

Das Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem welches im Auftrag des Senats bis Ende 2014 erarbeitet wurde (vgl. Drucksache 20/10333, Seite 7).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2018
  • Frist
    4. Dezember 2018
  • Kosten dieser Information:
    170,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
1. November 2018 15:30
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem welches im Auftrag des Senats bis Ende 2014 erarbeitet wurde (vgl. Drucksache 20/10333, Seite 7).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne nachfragen, ob meine vorherige Nachricht bei Ihnen eingegangen is…
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Von
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Betreff
AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
6. November 2018 16:24
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne nachfragen, ob meine vorherige Nachricht bei Ihnen eingegangen ist. Ich frage deswegen, weil ich in einer anderen Sache sehr rasch eine Eingangsbestätigung erhielt, in dieser jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail ist im LSBG angekommen. Soweit Sie eine Frage oder ein Anliegen haben, we…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
6. November 2018 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail ist im LSBG angekommen. Soweit Sie eine Frage oder ein Anliegen haben, welches im LSBG bearbeitet werden kann, wird Ihre Mail intern weitergeleitet. Für den Fall, dass andere Institutionen dafür zuständig sind, leiten wir die Mail dorthin. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung je nach Fragestellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen hiermit gerne bestätigen, dass Ihre Mail am 1. November im LSBG eingeg…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
7. November 2018 07:19
Status
Warte auf Antwort
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7,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen hiermit gerne bestätigen, dass Ihre Mail am 1. November im LSBG eingegangen ist und zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
8. November 2018 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen weiteren Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Hiermit teilen wir Ihnen mit das diese Art der Anfrage nicht unter das Hamburgische Transparenzgesetz fällt. Es handelt sich dabei um eine Bürgeranfrage, welche von der betroffenen Dienststelle/Behörde schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet wird. Wir haben Ihre Fragen an die entsprechenden Fachbereiche zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, (wg. Dokumentation auf fragdenstaat kann ich Sie leider nicht persönlich anschreibe…
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Von
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Betreff
AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
8. November 2018 18:53
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, (wg. Dokumentation auf fragdenstaat kann ich Sie leider nicht persönlich anschreiben), Ihrer Einschätzung, dass die angefragte Information nicht unter das HmbTG falle kann ich nicht folgen und ich darf Sie bitten, sie zu substanziieren. Insoweit ich das Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem welches im Auftrag des Senats bis Ende 2014 erarbeitet wurde angesprochen habe, gehe ich davon aus, dass für dieses Aufzeichnungen vorliegen die möglicherweise dem Senat bis Ende 2014 übermittelt wurden. Meine Anfrage bezieht sich auf diese Aufzeichnungen und ich bitte freundlich darum, mir diese zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. November 2018 18:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [gesch…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
27. November 2018 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,1 KB


[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute wieder bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Zu Ihrem Schreiben vom 08.11.2018 teilen wir Ihnen hiermit mit, dass Ihr Gesuch ein "Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem" auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen, nicht den Richtlinien des § 3 Abs. 1 Hamburgische Transparenzgesetz entspricht. Jedoch bieten wir Ihnen im Sinne einer Bürgeranfrage an, Ihre Fragen auf kürzestem Wege, durch ein Telefonat, zu beantworten. Dazu setzen Sie sich bitte mit unserer Leitungsassistenz über die E-Mail [geschwärzt]<[geschwärzt]> mit dem Stichwort "Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]" in Verbindung. Diese wird Ihnen den telefonischen Kontakt zum entsprechenden Fachbereich vermitteln. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt]
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Rückruf: AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
27. November 2018 15:14
Status
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich unterliegen die Daten nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß §3 (1), d…
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AW: Rückruf: AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
30. November 2018 16:49
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich unterliegen die Daten nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß §3 (1), dem Paragraph den Sie in Ihrer jüngsten Mail erwähnen. Nichts destotrotz unterliegen sie der Informationspflicht auf Antrag (§1 (2)). Ich hatte deswegen ja einen Antrag auf Auskunft gestellt. (Zu den Definitionen siehe bitte §2, insbesondere (7) und (8); natürlich habe ich keinen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt, die besteht ja schon und die kann ich nicht beantragen.) Bitte machen Sie mir die beantragten Daten umgehend zugänglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept für das operative bzw. strat…
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Betreff
AW: Rückruf: AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
4. Dezember 2018 17:13
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem“ vom 01.11.2018 (#34339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beschieden. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept für das operative bzw. strat…
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Von
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Betreff
AW: Rückruf: AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
8. Dezember 2018 22:48
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem“ vom 01.11.2018 (#34339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
11. Dezember 2018 14:53
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute wieder bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen das Ihr Antrag auf Auskunftspflicht in unserem Haus aktuell geprüft wird. Unter Einbezug verschiedener Fachbereiche kann dies zu einer längeren Bearbeitungszeit führen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, mir die Gründe für die lange Bearbeitungsdauer mitzuteilen di…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
11. Dezember 2018 16:12
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, mir die Gründe für die lange Bearbeitungsdauer mitzuteilen die dazu führen, dass Sie der Pflicht aus HmbTG §13(1) nicht nachkommen können. Weder eine hohe Komplexität noch einen großen Umfang der Anfrage kann ich erkennen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keinen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt habe. Ich habe einen Antrag auf Auskunft gestellt. Eine Auskunftspflicht kann ich nicht beantragen, diese ergibt sich bereits durch das Gesetz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766] und Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
13. Dezember 2018 10:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 mit Ihren Anfragen #33766 und #34339 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren werden daher voraussichtlich 170,00 Euro betragen. Die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist erste feststellbar, wenn der entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Ich werde dann alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766] und Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
13. Dezember 2018 10:37
Status
image001.png
7,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 mit Ihren Anfragen #33766 und #34339 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren werden daher voraussichtlich 170,00 Euro betragen. Die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist erste feststellbar, wenn der entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Ich werde dann alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen