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Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung

In meiner Anfrage möchte ich ein paar Sachverhalte rund um das Thema Kindesunterhalt erfahren.

Wie viele Menschen sind in der BRD gesamt Unterhaltspflichtig? Die folgenden Fragen beziehen sich auf das hier beschrieben Gebiet. .
Bitte nennen Sie mir eine Aufteilung wie viele Mütter und Väter sind in Bundesrepublik unterhaltspflichtig?
Wie viele Menschen zahlen den vollen (z.B. Titulierten) Unterhalt? Hier auch eine Unterscheidung nach unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern.
Wie viele Menschen zahlen abweichenden bis keinen Unterhalt? Hierbei eine Aufteilung in Väter und Mütter.
Wie viele Kinder erhalten im Bundesgebiet UVG?
Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen wurde eine sog. Nullstellung der Unterhaltsansprüche vollzogen? Auch hier einen Unterteilung von Männern und Frauen. Wie viele Menschen davon erhalten Sozialleistungen wie z.b. Wohngeld oder SGB II Leistungen. Wie viele Menschen befinden sich davon im Strafvollzug. Wie viele haben selbst einen Antrag auf Nullstellung gestellt und bei wie vielen wurde diese Nullstellung von Trägern (z.B. Schuldnerberatung, Caritasverband oder Diakonie usw….) und Behörden ausgestellt?
Wie viele Menschen, die unterhaltspflichtig sind erhalten Wohngeld bzw. SGB II oder andere Sozialleistungen?
Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen Menschen im SGB II-Bezug findet der §11b Abs. 7 eine Anwendung?
Bei wie viele Mitbürgern die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben treffen die Punkte 1-8 zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2018
  • Frist
    8. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In meiner Anfrage m…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34414]
Datum
6. November 2018 13:12
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In meiner Anfrage möchte ich ein paar Sachverhalte rund um das Thema Kindesunterhalt erfahren. Wie viele Menschen sind in der BRD gesamt Unterhaltspflichtig? Die folgenden Fragen beziehen sich auf das hier beschrieben Gebiet. . Bitte nennen Sie mir eine Aufteilung wie viele Mütter und Väter sind in Bundesrepublik unterhaltspflichtig? Wie viele Menschen zahlen den vollen (z.B. Titulierten) Unterhalt? Hier auch eine Unterscheidung nach unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern. Wie viele Menschen zahlen abweichenden bis keinen Unterhalt? Hierbei eine Aufteilung in Väter und Mütter. Wie viele Kinder erhalten im Bundesgebiet UVG? Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen wurde eine sog. Nullstellung der Unterhaltsansprüche vollzogen? Auch hier einen Unterteilung von Männern und Frauen. Wie viele Menschen davon erhalten Sozialleistungen wie z.b. Wohngeld oder SGB II Leistungen. Wie viele Menschen befinden sich davon im Strafvollzug. Wie viele haben selbst einen Antrag auf Nullstellung gestellt und bei wie vielen wurde diese Nullstellung von Trägern (z.B. Schuldnerberatung, Caritasverband oder Diakonie usw….) und Behörden ausgestellt? Wie viele Menschen, die unterhaltspflichtig sind erhalten Wohngeld bzw. SGB II oder andere Sozialleistungen? Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen Menschen im SGB II-Bezug findet der §11b Abs. 7 eine Anwendung? Bei wie viele Mitbürgern die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben treffen die Punkte 1-8 zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
IFG Antrag Th. Hallas Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34414]
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
IFG Antrag Th. Hallas Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34414]
Datum
13. November 2018 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Können Sie mir noch bitte mitteilen woher sie diese Zah…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Th. Hallas Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34414]
Datum
2. Dezember 2018 09:25
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Können Sie mir noch bitte mitteilen woher sie diese Zahlen haben? Nennen sie mir bitte auch die Zahlen von 2006 bis heute dazu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.