neuer Kreisverkehr Kettwig vor der Brücke

1) Begründung der langen Bauzeit von gut 6 Monaten für einen einfachen Kreisverkehr
2) Kosten der Baumaßnahme
3) Gab es für das Projekt eine Bürgerbeteiligung und wenn ja, welche Einwände wurde seitens der Öffentlichkeit vorgebracht?
4) Lagen alternative Lösungsvorschläge zur dortigen Situation vor und wenn ja wie sahen diese aus und was hätten diese gekostet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
neuer Kreisverkehr Kettwig vor der Brücke [#34430]
Datum
7. November 2018 10:16
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Begründung der langen Bauzeit von gut 6 Monaten für einen einfachen Kreisverkehr 2) Kosten der Baumaßnahme 3) Gab es für das Projekt eine Bürgerbeteiligung und wenn ja, welche Einwände wurde seitens der Öffentlichkeit vorgebracht? 4) Lagen alternative Lösungsvorschläge zur dortigen Situation vor und wenn ja wie sahen diese aus und was hätten diese gekostet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage kann wie folgt vom Amt für Straßen und Verkehr der Stadtverwaltung Essen…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
neuer Kreisverkehr Kettwig vor der Brücke [#34430]
Datum
9. November 2018 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
2,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage kann wie folgt vom Amt für Straßen und Verkehr der Stadtverwaltung Essen beantwortet werden: Zu 1) Begründung der langen Bauzeit von gut 6 Monaten für einen einfachen Kreisverkehr Der Kreisverkehr liegt im Schnittpunkt dreier verkehrswichtiger Hauptstraßen. Eine Vollsperrung, die die Bauzeit sicherlich reduziert hätte, war daher nicht umsetzbar. Der Kreisverkehr musste unter Aufrechterhaltung aller Fahrbeziehungen abschnittweise erstellt werden, dies wirkt sich natürlich auf die Gesamtbauzeit aus. Zu2) Kosten der Baumaßnahme Die Kosten der Baumaßnahme werden voraussichtlich ca. 990.000,00 € betragen. Zu 3) Gab es für das Projekt eine Bürgerbeteiligung und wenn ja, welche Einwände wurde seitens der Öffentlichkeit vorgebracht? Es wurde keine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Varianten wurden in öffentlichen Sitzungen der zuständigen politischen Gremien vorgestellt. Die Variante, die Einmündung durch bauliche Änderungen enger umzugestalten, wurde am 25.06.2014 seitens der Bezirksvertretung IX nicht präferiert. Der für den Planbeschluss zuständige Bau-und Verkehrsausschuss (BVA) hat daraufhin am 11.03.2013 weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Bis zur Sitzung des BVA am 12.09.2013 klärte sich die Verfügbarkeit eines für die Umsetzung des Kreisverkehrs erforderlichen Grundstücksteils. Der BVA beauftragte die Verwaltung daraufhin die Planung des Kreisverkehrs weiter zu erarbeiten. Letztlich wurde die favorisierte Variante des Kreisverkehrs am 29.4.2014 in der Bezirksvertretung IX und am 08.05.2014 im BVA beschlossen. Zu 4) Lagen alternative Lösungsvorschläge zur dortigen Situation vor und wenn ja wie sahen diese aus und was hätten diese gekostet? Das Amt für Straßen und Verkehr hat verschiedene Varianten zur Behebung der seit 2012 als Unfallhäufungsstelle geführten Einmündung untersucht. Unter anderem wurde als Sofortmaßnahme eine durch die Unfallkommission beschlossene einfache und kostengünstige Fahrbahnmarkierung aufgetragen. Weiterhin wurde der Umbau der Einmündung und eine Signalisierung geprüft. Eine Signalisierung der Einmündung wurde als unwirtschaftlich eingestuft und nicht weiterverfolgt. Der Umbau der Einmündung wurde 2013 mit ca. 600.000,00 € beziffert. Die Schätzung für den Kreisverkehr belief sich damals auf ca. 1,0 Mio. €. Die Stadt Essen hat mit Datum vom 03.08.2015 für den beschlossenen Kreisverkehr einen entsprechenden Förderantrag zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Gesetz zur Entflechtung von Finanzaufgaben und Finanzhilfen und den Förderrichtlinien Stadtverkehr eingereicht. Die Maßnahme wird gem. Zuwendungsbescheid vom Bund und dem Land NRW in Höhe von 65 % zu den zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Mit freundlichen Grüßen