Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"

1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten?

2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht?

3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke?
4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden?

5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet?

Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Staatsanwaltschaft Augsburg Details
Von
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Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34481]
Datum
9. November 2018 12:32
An
Staatsanwaltschaft Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten? 2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht? 3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke? 4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden? 5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet? Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen …
An Staatsanwaltschaft Augsburg Details
Von
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Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34481]
Datum
17. Dezember 2018 20:18
An
Staatsanwaltschaft Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"“ vom 09.11.2018 (#34481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Augsburg
Anfrage vom 09. November 2018 Gz.: 180 AR 1997/18 Sehr geehrtAntragsteller/in die anliegende Antwort vom 30.11.2…
Von
Staatsanwaltschaft Augsburg
Betreff
Anfrage vom 09. November 2018
Datum
18. Dezember 2018 10:21
Status
Warte auf Antwort
Gz.: 180 AR 1997/18 Sehr geehrtAntragsteller/in die anliegende Antwort vom 30.11.2018 auf Ihre Anfrage 09.11.2018 leite ich Ihnen zur Kenntnisnahme zu. Diese wurde versehentlich nicht an Sie weitergeleitet, was ich zu entschuldigen bitte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 09. November 2018 [#34481] Sehr geehrt<< Anrede >> verzeihen Sie die fälschliche Anga…
An Staatsanwaltschaft Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 09. November 2018 [#34481]
Datum
19. Dezember 2018 23:35
An
Staatsanwaltschaft Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> verzeihen Sie die fälschliche Angabe des Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg. Ich habe zum ersten Mal ein Recherche-Tool der Plattform fragdenstaat.de genutzt, bei der die Rechtsgrundlagen automatisiert zugewiesen wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Hinsichtlich der Zuständigkeit muss ich ein Missverständnis aufklären: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ist nur die Behörde, die den ursprünglichen Haftbefehl beantragt hatte, der in der Folge von Dritten veröffentlicht wurde, was (wie der Medienberichterstattung zu entnehmen war) von diversen Staatsanwaltschaften bundesweit strafrechtlich verfolgt wurde (beispielsweise in Bremen: https://www.shz.de/deutschland-welt/Proteste-in-Chemnitz-angekuendigt-Bremer-Politiker-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-id20867557.html). Ziel meiner Anfrage ist es, herauszufinden, ob auch in Ihrem Zuständigkeitsgebiet solche Weiterverbreitungen angezeigt und verfolgt wurden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Augsburg
180 AR 1997/18 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre weitere Anfrage vom 19.12.2018 teile ich Ih…
Von
Staatsanwaltschaft Augsburg
Betreff
WG: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"
Datum
7. Januar 2019 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
180 AR 1997/18 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre weitere Anfrage vom 19.12.2018 teile ich Ihnen mit, dass Ihr Ersuchen auch nicht auf Art. 39 Absatz 1 BayDSG gestützt werden kann. Art. 39 Absatz 4 Nr. 3 BayDSG regelt insoweit ausdrücklich, dass Absatz 1 nicht auf Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden anzuwenden ist. Die Erteilung von Auskünften an Privatpersonen ist in §§ 475 ff StPO geregelt. Hierfür ist u.a. erforderlich, dass ein berechtigtes Interesse an der Auskunft dargelegt wird, was bislang nicht geschehen ist. Ein allgemeines Interesse an der erbetenen Auskunft reicht hierfür jedenfalls nicht aus. Mit freundlichen Grüßen