Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"

1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten?

2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht?

3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke?
4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden?

5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet?

Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Bochum / Nebenstelle Bochum Details
Von
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Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34489]
Datum
9. November 2018 12:32
An
Staatsanwaltschaft Bochum / Nebenstelle Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten? 2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht? 3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke? 4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden? 5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet? Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen …
An Staatsanwaltschaft Bochum / Nebenstelle Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34489]
Datum
17. Dezember 2018 20:17
An
Staatsanwaltschaft Bochum / Nebenstelle Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"“ vom 09.11.2018 (#34489) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>