Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"

1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten?

2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht?

3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke?
4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden?

5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet?

Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    9. Dezember 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele E…
An Staatsanwaltschaft Ellwangen / Jagst Details
Von
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Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34502]
Datum
9. November 2018 12:32
An
Staatsanwaltschaft Ellwangen / Jagst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten? 2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht? 3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke? 4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden? 5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet? Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Ellwangen / Jagst
Aktenzeichen: 1 AR 624/18 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail-Anfrage vom 09.11.2018 ist hier eingegangen. …
Von
Staatsanwaltschaft Ellwangen / Jagst
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34502]
Datum
9. November 2018 13:12
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 1 AR 624/18 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail-Anfrage vom 09.11.2018 ist hier eingegangen. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie werden zu gegebener Zeit weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichem Gruß

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Staatsanwaltschaft Ellwangen / Jagst
Ihre Mail-Anfrage vom 09.11.2018 (siehe unten) Unser Zwischenbescheid per E-Mail vom selben Tage Sehr geehrtAntr…
Von
Staatsanwaltschaft Ellwangen / Jagst
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34502]
Datum
12. November 2018 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Mail-Anfrage vom 09.11.2018 (siehe unten) Unser Zwischenbescheid per E-Mail vom selben Tage Sehr geehrtAntragsteller/in vorab und der rechtlichen Klarstellung wegen darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie sich der Staatsanwaltschaft Ellwangen gegenüber bezüglich der gestellten Fragen nicht auf das LIFG berufen können (vgl. § 2 Nr. 3 LIFG). Die von Ihnen genannten weiteren gesetzlichen Grundlagen (LUIG, VIG, UVwG, UIG) sind, was keiner näheren Erläuterung bedarf, ebenfalls erkennbar nicht einschlägig. Ich sehe auch keine berechtigten Interessen Ihrerseits, die Ihnen auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften entsprechende Auskunftsansprüche gegenüber der Staatsanwaltschaft Ellwangen einräumen würden. Zur Vermeidung von Irritationen und - mit Blick auf meine Vorbemerkungen - ohne jede Anerkennung irgendeiner Auskunftspflicht kann ich Ihnen aber mitteilen, dass uns keine hier anhängigen/anhängig gewesenen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem von Ihnen thematisierten Vorfall bekannt sind. Hochachtungsvoll Andreas Freyberger Leitender Oberstaatsanwalt Staatsanwaltschaft Marktplatz 6 73479 Ellwangen Tel.: 07961/81-301 Fax: 07961/81-309 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> P Denken Sie an unsere Umwelt und drucken Sie diese E-Mail bitte nur im Bedarfsfall aus. Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach den Artikeln 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der EU-Richtlinie Datenschutz finden sich auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Ellwangen unter dem Menüpunkt „Service/Informationen zum Datenschutz in der Justiz“. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.