Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"

1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten?

2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht?

3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke?
4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden?

5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet?

Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Staatsanwaltschaft Magdeburg Details
Von
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Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34522]
Datum
9. November 2018 12:32
An
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten? 2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht? 3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke? 4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden? 5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet? Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Bitte wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg kann Ihnen diesbezügli…
Von
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34522]
Datum
9. November 2018 12:48
Status
Warte auf Antwort
Bitte wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg kann Ihnen diesbezüglich nicht behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Anfrage offensichtlich falsch verstanden. Die Fragen beziehen sich…
An Staatsanwaltschaft Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34522]
Datum
12. November 2018 13:06
An
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Anfrage offensichtlich falsch verstanden. Die Fragen beziehen sich auf bei Ihnen anhängige Ermittlungsverfahren. Darüber kann die Staatsanwaltschaft Chemnitz ja keine Auskunft geben. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ist nur die Behörde, die den ursprünglichen Haftbefehl beantragt hatte, der in der Folge von Dritten veröffentlicht wurde, was (wie der Medienberichterstattung zu entnehmen war) von diversen Staatsanwaltschaften bundesweit strafrechtlich verfolgt wurde (beispielsweise in Bremen: https://www.shz.de/deutschland-welt/Proteste-in-Chemnitz-angekuendigt-Bremer-Politiker-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-id20867557.html). Ziel meiner Anfrage ist es, herauszufinden, ob auch in Ihrem Zuständigkeitsgebiet solche Weiterverbreitungen angezeigt und verfolgt wurden. Ich hoffe, ich konnte das Missverständnis aufklären. Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen …
An Staatsanwaltschaft Magdeburg Details
Von
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Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34522]
Datum
17. Dezember 2018 19:40
An
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"“ vom 09.11.2018 (#34522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Magdeburg
Ihre Anfrage vom 17.12.2018 165 AR 12/19 Sehr geehrtAntragsteller/in eine Anfrage vom 09.11.2018 konnte hier nich…
Von
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.12.2018
Datum
8. Januar 2019 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
165 AR 12/19 Sehr geehrtAntragsteller/in eine Anfrage vom 09.11.2018 konnte hier nicht festgestellt werden. Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens bitte an die zuständige Staatsanwaltschaft Chemnitz. MfG Gebauer Staatsanwaltschaft Magdeburg Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 606-4125 Fax: +49 391 606-4731 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter https://sta-md.sachsen-anhalt.de/staatsanwaltschaft-magdeburg/