Kosten für die Digitalisierung Tönisvorster Grundschulen

Gemäß Vorlage 228/218 (https://toenisvorst.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZd-wn_TZszJK_Nnwp0olxMg8DjQ3Vu8U6pyXRU3hDhT6/Beschlussvorlage_228-2018.pdf)
werden die Kosten für die Digitalisierung zweier Tönisvorster Grundschulen mit 238.000 EUR veranschlagt. Hierbei wird auf marktübliche Preise verwiesen.
Bitte teilen Sie folgendes mit:
a.) Welche Anforderungen werden an die Hardware bzw. an die Technik gestellt (Pflichtenheft)?
Dies vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Hardware z.T. auch schon zu einem Bruchteil des Preises zu bekommen ist und es sich um Grundschulen und nicht um kritische Infrastruktur handelt.

b.) Welche (schulfachlichen) Anwendungen sind geplant.

c.) Ist in den Kosten bereits die Wartung der Geräte enthalten?

d.) Kommt bei der Software Open-Source (z.B. Linux) zum Einsatz?

e.) Wie hoch sind die Kosten für die Endgeräte? Bzw. welche Endgeräte sind geplant?

f.) Ist die Studie der Bertelsmannstiftung zum Thema bekannt?
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/IB_Impulspapier_IT_Ausstattung_an_Schulen_2017_11_03.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2018
  • Frist
    15. Dezember 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Digitalisierung Tönisvorster Grundschulen [#34616]
Datum
13. November 2018 11:39
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Vorlage 228/218 (https://toenisvorst.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZd-wn_TZszJK_Nnwp0olxMg8DjQ3Vu8U6pyXRU3hDhT6/Beschlussvorlage_228-2018.pdf) werden die Kosten für die Digitalisierung zweier Tönisvorster Grundschulen mit 238.000 EUR veranschlagt. Hierbei wird auf marktübliche Preise verwiesen. Bitte teilen Sie folgendes mit: a.) Welche Anforderungen werden an die Hardware bzw. an die Technik gestellt (Pflichtenheft)? Dies vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Hardware z.T. auch schon zu einem Bruchteil des Preises zu bekommen ist und es sich um Grundschulen und nicht um kritische Infrastruktur handelt. b.) Welche (schulfachlichen) Anwendungen sind geplant. c.) Ist in den Kosten bereits die Wartung der Geräte enthalten? d.) Kommt bei der Software Open-Source (z.B. Linux) zum Einsatz? e.) Wie hoch sind die Kosten für die Endgeräte? Bzw. welche Endgeräte sind geplant? f.) Ist die Studie der Bertelsmannstiftung zum Thema bekannt? https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/IB_Impulspapier_IT_Ausstattung_an_Schulen_2017_11_03.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Tag Herr XXX, > > ich bitte zunächst die verzögerte Antwort zu entschuldigen. Zu ihrer > Anfrage k…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Dezember 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr XXX, > > ich bitte zunächst die verzögerte Antwort zu entschuldigen. Zu ihrer > Anfrage können wir folgende Informationen zur Verfügung stellen. > > a.) Welche Anforderungen werden an die Hardware bzw. an die Technik > gestellt (Pflichtenheft)? > Dies vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Hardware z.T. auch schon zu > einem Bruchteil des Preises zu bekommen ist und es sich um Grundschulen und > nicht um kritische Infrastruktur handelt. > > Die Finanzierung der digitalen Infrastruktur erfolgt über das > Förderprogramm Gute Schuler 2020. > Als Verbandskommune des Kommunalen Rechenzentrums bestehen Vereinbarungen > die IT-Infrastruktur über den Verband zu beschaffen Grundlage des > sogenannten "Warenkorbes" sind Vergaberechtskonforme Ausschreibungen die > das Rechenzentrum durchführt und entsprechende Rahmenverträge abschließt. > Voraussetzung für den Einsatz digitaler Medien ist neben den o.g. Geräten > eine zeitgemäße strukturierte Verkabelung die Beauftragt werden muss. > Hierzu werden durch das Gebäudemanagement entsprechend der Wertgrenzen > Vergabeverfahren durchgeführt. Da es sich hierbei aber zunächst um die > Einbringung einer Haushaltsposition handelt und das Vergabeergebnis nicht > explizit vorausgesehen werden kann, handelt es sich hier um eine Schätzung. > Der tatsächlich Aufwand wird erst nach Durchführung des Vergabeverfahrens > feststehen. Selbstverständlich werden für das jeweilige Projekt im Rahmen > der Planung und in Vorbereitung der Ausschreibungen entsprechende > Anforderungen definiert. > Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Komponenten auf die übrige > Infrastruktur abgestimmt sind um die Lauffähigkeit des gesamten Netzes > nicht zu beeinträchtigen. > Entgegen ihrer Auffassung handelt es sich aus sicht des Schulträgers schon > um eine Infrastruktur für die ähnliche Maßstäbe angelegt werden, wie an das > übrige städtische Netzwerk. Mit Logineo NRW soll beispielsweise den > Schulen seitens des Landes ein Portal zur Verfügung gestellt werden, das > durchaus sensible und dem Datenschutz unterliegende Daten enthalten kann. > Darüber hinaus wird sich mit der zunehmenden Digitalisierung des > Unterrichtes die Abhängigkeit erhöhen und es wird entscheidend auf ein > stabiles Netzwerk ankommen. Nur ein Beispiel wird die Umstellung auf > digitale Lehrbücher sein. > > > b.) Welche (schulfachlichen) Anwendungen sind geplant. > > > Für die Umsetzung des Einsatzes der digitalen Medien ist die schule und > nicht der Schulträger zuständig. Die entsprechenden Anforderungen werden im > Rahmen von Medienkonzepten erarbeitet, die die jeweiligen Schulen > entwickeln. In Tönisvorst stimmen die Schulen diese unter teilweiser > Moderation durch den Schulträger und unter Beratung durch die Medienberater > der Bezirksregierung auf einander ab um eine möglichst homogene Ausstattung > aller Schulen sicher zu stellen. Für näher Informationen müssten sie sich > daher an die Bezirksregierung, die Schulaufsicht des Kreises Viersen und > oder die Schulen selbst wenden. > > > c.) Ist in den Kosten bereits die Wartung der Geräte enthalten? > > > Nein, es handelt sich nur um die Investitionskosten. > > > d.) Kommt bei der Software Open-Source (z.B. Linux) zum Einsatz? > > > Bisher ist dies nicht geplant. Wir orientieren uns beim Einsatz von > Software an den Sicherheitsempfehlungen des Kommunalen Rechenzentrums, an > der Einschätzung des Datenschutzbeauftragten, sowie an den Anforderungen > die sich aus der Abstimmung auf das übrige bestehende Netzwerk ergeben. > > > e.) Wie hoch sind die Kosten für die Endgeräte? Bzw. welche Endgeräte sind > geplant? > > > Wie bereits oben mitgeteilt, befinden sich die Schulen gerade in der > Abstimmung ihrer Medienkonzepte, aus denen sich dann auch die Anforderungen > an die Endgeräte ergeben werden. Hier werden die Schulen durch die > Medienberater der Bezirksregierung unterstützt. Das land arbeitet zudem > gerade an einer Überarbeitung des Medienkompetenzrahmens, der Empfehlungen > auch zur technischen Ausstattung erhält. Eine Entscheidung zu der Auswahl > der Endgeräte ist somit noch nicht gefallen. Das Land, bzw. die > Medienberater empfehlen allerdings aus verschiedenen Gründen die Produkte > der Firma Apple. > > > Die Ausstattung der Schulen soll jeweils im Anschluss an die Fertigstellung > der strukturierten Verkabelung bzw. der digitalen Infrastruktur erfolgen. > Dieses Jahr wurden zwei schulen entsprechend ausgerüstet, so dass für diese > beiden Schulen für 2019 Haushaltsmittel für die Beschaffung von Endgeräten > in Höhe von 30.000 € (15.000 je Schule) eingeplant wurden. Es handelt sich > hierbei um eine Schätzung die vorbehaltlich eines entsprechenden > Vergabeverfahrens eingebracht wurde. > > > f.) Ist die Studie der Bertelsmannstiftung zum Thema bekannt? > > > Ja die Studie ist bekannt, wie aber bereits oben erwähnt gibt das Land > einen eigenen Medienkompetenzrahmen vor, in wie weit sich die Empfehlungen > hier an denen der Bertelsmannstiftung orientieren werden vermag ich aktuell > nicht zu sagen. > > > Wie allerdings der Empfehlung ebenfalls zu entnehmen ist besteht hierbei > auch die Forderung die Kommunen finanziell in die Lage zu versetzen diese > Anforderungen auch umzusetzen. > > > > Mit freundlichen Grüßen