Guten Tag Herr XXX,
>
> ich bitte zunächst die verzögerte Antwort zu entschuldigen. Zu ihrer
> Anfrage können wir folgende Informationen zur Verfügung stellen.
>
> a.) Welche Anforderungen werden an die Hardware bzw. an die Technik
> gestellt (Pflichtenheft)?
> Dies vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Hardware z.T. auch schon zu
> einem Bruchteil des Preises zu bekommen ist und es sich um Grundschulen und
> nicht um kritische Infrastruktur handelt.
>
> Die Finanzierung der digitalen Infrastruktur erfolgt über das
> Förderprogramm Gute Schuler 2020.
> Als Verbandskommune des Kommunalen Rechenzentrums bestehen Vereinbarungen
> die IT-Infrastruktur über den Verband zu beschaffen Grundlage des
> sogenannten "Warenkorbes" sind Vergaberechtskonforme Ausschreibungen die
> das Rechenzentrum durchführt und entsprechende Rahmenverträge abschließt.
> Voraussetzung für den Einsatz digitaler Medien ist neben den o.g. Geräten
> eine zeitgemäße strukturierte Verkabelung die Beauftragt werden muss.
> Hierzu werden durch das Gebäudemanagement entsprechend der Wertgrenzen
> Vergabeverfahren durchgeführt. Da es sich hierbei aber zunächst um die
> Einbringung einer Haushaltsposition handelt und das Vergabeergebnis nicht
> explizit vorausgesehen werden kann, handelt es sich hier um eine Schätzung.
> Der tatsächlich Aufwand wird erst nach Durchführung des Vergabeverfahrens
> feststehen. Selbstverständlich werden für das jeweilige Projekt im Rahmen
> der Planung und in Vorbereitung der Ausschreibungen entsprechende
> Anforderungen definiert.
> Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Komponenten auf die übrige
> Infrastruktur abgestimmt sind um die Lauffähigkeit des gesamten Netzes
> nicht zu beeinträchtigen.
> Entgegen ihrer Auffassung handelt es sich aus sicht des Schulträgers schon
> um eine Infrastruktur für die ähnliche Maßstäbe angelegt werden, wie an das
> übrige städtische Netzwerk. Mit Logineo NRW soll beispielsweise den
> Schulen seitens des Landes ein Portal zur Verfügung gestellt werden, das
> durchaus sensible und dem Datenschutz unterliegende Daten enthalten kann.
> Darüber hinaus wird sich mit der zunehmenden Digitalisierung des
> Unterrichtes die Abhängigkeit erhöhen und es wird entscheidend auf ein
> stabiles Netzwerk ankommen. Nur ein Beispiel wird die Umstellung auf
> digitale Lehrbücher sein.
>
>
> b.) Welche (schulfachlichen) Anwendungen sind geplant.
>
>
> Für die Umsetzung des Einsatzes der digitalen Medien ist die schule und
> nicht der Schulträger zuständig. Die entsprechenden Anforderungen werden im
> Rahmen von Medienkonzepten erarbeitet, die die jeweiligen Schulen
> entwickeln. In Tönisvorst stimmen die Schulen diese unter teilweiser
> Moderation durch den Schulträger und unter Beratung durch die Medienberater
> der Bezirksregierung auf einander ab um eine möglichst homogene Ausstattung
> aller Schulen sicher zu stellen. Für näher Informationen müssten sie sich
> daher an die Bezirksregierung, die Schulaufsicht des Kreises Viersen und
> oder die Schulen selbst wenden.
>
>
> c.) Ist in den Kosten bereits die Wartung der Geräte enthalten?
>
>
> Nein, es handelt sich nur um die Investitionskosten.
>
>
> d.) Kommt bei der Software Open-Source (z.B. Linux) zum Einsatz?
>
>
> Bisher ist dies nicht geplant. Wir orientieren uns beim Einsatz von
> Software an den Sicherheitsempfehlungen des Kommunalen Rechenzentrums, an
> der Einschätzung des Datenschutzbeauftragten, sowie an den Anforderungen
> die sich aus der Abstimmung auf das übrige bestehende Netzwerk ergeben.
>
>
> e.) Wie hoch sind die Kosten für die Endgeräte? Bzw. welche Endgeräte sind
> geplant?
>
>
> Wie bereits oben mitgeteilt, befinden sich die Schulen gerade in der
> Abstimmung ihrer Medienkonzepte, aus denen sich dann auch die Anforderungen
> an die Endgeräte ergeben werden. Hier werden die Schulen durch die
> Medienberater der Bezirksregierung unterstützt. Das land arbeitet zudem
> gerade an einer Überarbeitung des Medienkompetenzrahmens, der Empfehlungen
> auch zur technischen Ausstattung erhält. Eine Entscheidung zu der Auswahl
> der Endgeräte ist somit noch nicht gefallen. Das Land, bzw. die
> Medienberater empfehlen allerdings aus verschiedenen Gründen die Produkte
> der Firma Apple.
>
>
> Die Ausstattung der Schulen soll jeweils im Anschluss an die Fertigstellung
> der strukturierten Verkabelung bzw. der digitalen Infrastruktur erfolgen.
> Dieses Jahr wurden zwei schulen entsprechend ausgerüstet, so dass für diese
> beiden Schulen für 2019 Haushaltsmittel für die Beschaffung von Endgeräten
> in Höhe von 30.000 € (15.000 je Schule) eingeplant wurden. Es handelt sich
> hierbei um eine Schätzung die vorbehaltlich eines entsprechenden
> Vergabeverfahrens eingebracht wurde.
>
>
> f.) Ist die Studie der Bertelsmannstiftung zum Thema bekannt?
>
>
> Ja die Studie ist bekannt, wie aber bereits oben erwähnt gibt das Land
> einen eigenen Medienkompetenzrahmen vor, in wie weit sich die Empfehlungen
> hier an denen der Bertelsmannstiftung orientieren werden vermag ich aktuell
> nicht zu sagen.
>
>
> Wie allerdings der Empfehlung ebenfalls zu entnehmen ist besteht hierbei
> auch die Forderung die Kommunen finanziell in die Lage zu versetzen diese
> Anforderungen auch umzusetzen.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen