Mathe Abituraufgabe 2018 M-V

Bitte senden Sie mir die Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2018
  • Frist
    15. Dezember 2018
  • 9 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

Die Anfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher hat eine weitere Person dieses Dokument angefragt.

Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Abituraufgabe [#34637]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
Abituraufgabe [#34637]
Datum
13. November 2018 16:35
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
46,9 KB
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Abituraufgabe [#34637] Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, b…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Abituraufgabe [#34637]
Datum
13. November 2018 16:35
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir die Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Abituraufgabe [#34637] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abituraufgabe“ vom …
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Abituraufgabe [#34637]
Datum
7. Januar 2019 11:14
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abituraufgabe“ vom 13.11.2018 (#34637) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Abituraufgabe [#34637]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
AW: Abituraufgabe [#34637]
Datum
7. Januar 2019 11:14
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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44,6 KB
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] [#34637] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] [#34637]
Datum
23. Januar 2019 12:24
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34637 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium mir nicht in der gesetzlichen Frist geantwortet hat. Das Ministerium hat auf vergangene Anfragen ebenfalls nicht oder erst nach Vermittlungsersuch reagiert. Ich bitte Sie die Behörde nach einer Stellungnahme zu fragen und diese auf die Fristen hinzuweisen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34637.pdf - 2018-11-13_2-fax.pdf - 2019-01-07_2-fax.pdf Anfragenr: 34637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] [#34637]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] [#34637]
Datum
23. Januar 2019 12:25
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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45,7 KB
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637]
Datum
31. Januar 2019 16:16
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abituraufgabe“ vom 13.11.2018 (#34637) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe inzwischen auch bereits den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern über ihr nachlässiges Umgehen mit meiner Anfrage informiert. Ich erwarte mindestens eine Eingangsbetätigung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637]
Datum
31. Januar 2019 16:16
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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45,4 KB
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] [#34637] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] [#34637]
Datum
31. Januar 2019 16:18
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34637 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Ministerium hat meine Anfrage vom 13. November 2018 bis heute ignoriert und missachtet damit die gesetzlich vorgeschriebene Frist. Ich bitte Sie sich mit dem Ministerium in Kontakt zu setzten. Bitte bestätigen Sie mir auch kurz den Eingang dieser Mail. Vielen Dank. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34637.pdf - 2018-11-13_2-fax.pdf - 2019-01-07_2-fax.pdf - 2019-01-23_2-fax.pdf - 2019-01-31_2-fax.pdf Anfragenr: 34637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] [#34637]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34637] [#34637]
Datum
31. Januar 2019 16:35
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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45,8 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ # 34637 Unser Az.: 5.8.1.015/022/2019-01281 Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ # 34637
Datum
1. Februar 2019 08:34
Status
Warte auf Antwort
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630 Bytes


Unser Az.: 5.8.1.015/022/2019-01281 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten mich um Vermittlung bei einer Anfrage „Abituraufgabe“ nach § 14 IFG M-V. Ich habe mich an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V gewandt und auf die Fristen des § 11 IFG M-V hingewiesen und darauf, dass, wenn es sich um eine umfangreiche oder komplexere Informationsherausgabe handeln sollte, Sie über eine Fristverlängerung und deren Gründe schriftlich zu informieren sind. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ [#34637] [#34637]
Datum
16. April 2019 12:57
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34637 Erneut schreibe ich ihnen, da das Bildungsministerium immer noch meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ignoriert. Leider muss ich feststellen, dass dies nicht das erste mal ist, dass ich so lange keine Antwort erhalte. Ich bitte Sie also die zuständige Person im Bildungsministerium an die Aufgaben und Pflichten zu erinnern. Meine erste Nachricht ging bei mir am 13. November 2018 per Fax und Mail an das Ministerium. Eine Untätigkeitsklage wäre zu diesem Zeitpunkt auch schon möglich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34637.pdf - 2018-11-13_2-fax.pdf - 2019-01-07_1-fax.pdf - 2019-01-23_2-fax.pdf - 2019-01-31_2-fax.pdf - 2019-01-31_4-fax.pdf - 2019-02-01_1-signature.asc Anfragenr: 34637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ vom 13.11.2018 (…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Meine Anfrage vom 13. November 2018 Anfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ [#34637] [#34637]
Datum
16. April 2019 13:02
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ vom 13.11.2018 (#34637) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 123 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ina Schäfer im Auftrag für den Beauftragten für Informationsfreiheit hat Sie bereits im Februar an die Pflichten erinnert. Leider ist das nicht das erste mal, dass Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen. Da Sie innerhalb von drei Monaten nicht geantwortet haben ist bereits eine Untätigkeitsklage denkbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Meine Anfrage vom 13. November 2018 Anfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ [#34637] [#34637]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
Meine Anfrage vom 13. November 2018 Anfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ [#34637] [#34637]
Datum
16. April 2019 13:02
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,2 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Schröder, Sie baten mich um Vermittlung bei o.g. Anfrage nach § 14 IFG M-V. Ich habe mich ern…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ [#34637] [#34637]
Datum
16. Mai 2019 10:05
Status
Warte auf Antwort
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630 Bytes


Sehr geehrter Herr Schröder, Sie baten mich um Vermittlung bei o.g. Anfrage nach § 14 IFG M-V. Ich habe mich erneut an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V gewandt und um Stellungnahme gebeten. sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich Sie gern weiter unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Klage wegen Untätigkeit Im Namen und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige an zu beantragen, die …
An Verwaltungsgericht Schwerin Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Briefpost
Betreff
Klage wegen Untätigkeit
Datum
22. Mai 2019
An
Verwaltungsgericht Schwerin
Status
geschwärzt
1,9 MB
Im Namen und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige an zu beantragen, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik inklusive Lösungen und Lehrerhinweisen zuzusenden.
Verwaltungsgericht Schwerin
Klage eingang und Voläufiger Streitwert wegen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat die 1. Kammer des…
Von
Verwaltungsgericht Schwerin
Via
Briefpost
Betreff
Klage eingang und Voläufiger Streitwert
Datum
27. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
wegen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin am 22. Mai 2019 durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht beschlossen: Der vorläufige Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. ---- Sie [Das Ministerium] werden zunächst gebeten, binnen 1 Monats schriftlich Stellung zu nehmen, weshalb der Antrag des Klägers nicht verbeschieden wurde und wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Schröder, mit E-Mail vom 28. Juni 2019 haben wir eine Rückmeldung vom Institut für Qualitätsen…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ [#34637] [#34637]
Datum
19. Juli 2019 11:42
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrter Herr Schröder, mit E-Mail vom 28. Juni 2019 haben wir eine Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V (IQMV) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern erhalten. In dieser teilt der zuständigen Bearbeiter uns mit, dass er die Vielzahl von Anfragen aus verschiedenen Gründen noch nicht beantworten konnte. Er werde sich nun aber bemühen, neben dem normalen Tagesgeschäft die aufgelaufenen Anfragen Stück für Stück abzuarbeiten. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe! Da die Anfrage vom Ministerium für Bildung nach ü…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Mathe Abituraufgabe 2018 M-V“ [#34637] [#34637]
Datum
20. Juli 2019 18:02
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe! Da die Anfrage vom Ministerium für Bildung nach über einem halben Jahr nicht beantwortet wurde, habe ich beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage eingereicht. Auch eine hohe Auslastung ist kein Grund meine einfache Anfrage über so ein langen Zeitraum nicht zu beantworten oder zumindest eine Eingangsbestätigung zu schicken. Daher bedanke ich mich bei Ihrer Hilfe und warte gespannt auf eine Antwort des Gerichts. Die Kommunikation weitere Kommunikation können Sie auch weiterhin hier mitlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/abituraufgabe-8/#last Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 34637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltungsgericht Schwerin
Verwaltungsstreitverfahren Schröder ./. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Sehr geehrte Damen u…
Von
Verwaltungsgericht Schwerin
Via
Briefpost
Betreff
Verwaltungsstreitverfahren Schröder ./. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V
Datum
24. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, in der o.g. Verwaltungsstreitsache erhalten Sie den anliegenden Schriftsatz vom 23.07.2019 sowie eine Abschrift des Schreibens vom 24.07.2019 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung Justizhauptsekretärin ----- Bildungsministerium M-V an Verwaltungsgericht Schwerin am 23.07.2019 : klageerwiderung_2019_07_23_geschwaerzt.pdf ----- Verwaltungsgericht Schwerin an Bildungsministerium M-V am 24.07.2019: 1_a_923_19_sn_schreiben_allgemein_geschwaerzt.pdf Sehr geehrte Damen und Herren, in der o.g. Verwaltungsstreitsache wird mitgeteilt, dass der Schriftsatz vom 23.07.2019 keine Antwort auf die vom Gericht mit Verfügung vom 22.05.2019 unter Fristsetzung gestellten Fragen enthält, weshalb der Antrag des Klägers nicht verbeschieden wurde und wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Wenn der Beklagte der Auffassung ist, der IFG-Antrag des Klägers sei abzulehnen, möge er dies mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid, der der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, tun. Mit freundlichen Grüßen Der Vorsitzende der 1. Kammer Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Beglaubigt: , Justizhauptsekretärin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Schröder, hiermit übersende ich Ihnen den Bescheid zur Kenntnis un…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Oktober 2019 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, hiermit übersende ich Ihnen den Bescheid zur Kenntnis und zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Informationsfreiheitsgesetz Nun mit Anlage.
geschwärzt
655,3 KB
Nun mit Anlage.
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kein Nachrichtentext
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Wiederspruch ich beziehe mich auf Ihr vorbezeichnetes Schreiben, in dem Sie eingangs auf eine fehlende Prozeßvollm…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Briefpost
Betreff
Wiederspruch
Datum
21. Dezember 2019
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
ich beziehe mich auf Ihr vorbezeichnetes Schreiben, in dem Sie eingangs auf eine fehlende Prozeßvollmacht hinweisen. Hierzu teile ich mit, daß unklar ist, wie sie auf eine fehlende Bevollmächtigung kommen. Die Bevollmächtigung für das Widerspruchsverfahren wurde bereits mit dem Widerspruchsschreiben vom 7. November anwaltlich versichert. Soweit Sie ausdrücken, daß Sie eine schriftliche Vollmacht wünschen, bitte ich zunächst um Mitteilung, ob es begründeten Anlaß gibt, am Bestehen der Vertretungsmacht zu zweifeln. Nur dann kann der Nachweis der Vollmacht von der Behörde verlangt werden (vgl. zum gleichlautenden § 14 VwVfG-Bund: Birk in BeckOK VwVfg, 45. Edition 1. Oktober 2019, § 16 Rn. 10.1 m.w.N.; vgl. zudem BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, 9 C 105/84, Rn. 12, juris). Weiterhin geht Ihre Auslegung von § 12 Abs. 2 IFG M-V fehl. Es ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, daß diese Norm die isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen ausschließen soll um damit die Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung einzuengen, hierfür gäbe es auch gar keinen Grund. Ihre Auslegung findet überdies auch keine Stützte in Rechtsprechung oder Literatur (vgl. Sicko in BeckOK InfoMedienR, 26. Edition, 1.Mai 2019, IFG § 9 Rn. 59). Bei § 12 Abs. 2 IFG M-V handelt es sich keinesfalls um einen numerus clausus der Rechtsschutzmöglichkeiten; andernfalls wären weder Anfechtungs- oder Leistungsklagen noch Anträge nach § 123 VwGO statthaft. Ihre urheberrechtliche Argumentation vermag weiterhin nicht überzeugen; insbesondere verweigern Sie sich einer Einlassung auf unser diesbezügliches Vorbringen, bspw. Tragen Sie weiterhin nicht vor, ob vorliegend Urheberrechte bei privaten Dritten liegen. Auch ein nach Ansicht der Behörde unzulässiger Widerspruch ist zu bescheiden. Weiterhin werden Sie nochmals aufgefordert, dem Widerspruchsführer nunmehr die begehrten Informationen zuzusenden; auf die Möglichkeit der Erhebung einer Leistungsklage wird hingewiesen.
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
BM M-V Erledigung Es wird ebenfalls die Erledigung in der Hauptsache erklärt.
Es wird ebenfalls die Erledigung in der Hauptsache erklärt.

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Verwaltungsgericht Schwerin
Erledigung in der Hauptsache 1. Das Verfahren wird eingestellt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 2. …
Von
Verwaltungsgericht Schwerin
Via
Briefpost
Betreff
Erledigung in der Hauptsache
Datum
2. Januar 2020
Status
1. Das Verfahren wird eingestellt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.