Räumung Hambacher Wald

1. Die bekannte Summe, welche der Polizeieinsatz, wegen angeblicher Brandschutzmängel gekostet hat, gemäß den vorhandenen Rechnungen.
2. Die Kosten für die Anforderung externer Unterstützung durch Polizei aus NRW und anderen Bundesländern (Hilfsweise die Stundenzahl).
3. Die Unterbringungskosten, gemäß Abrechnungsdokumentation.
4. Die Kosten für Hubwagen und ähnliche Hilfsmittel, gemäß Abrechnungsdokumentation.
5. Das Personal, was aus Duisburg wegen dieses Einsatzes abgezogen wurde, in Anzahl der Stunden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Räumung Hambacher Wald [#34742]
Datum
18. November 2018 08:37
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die bekannte Summe, welche der Polizeieinsatz, wegen angeblicher Brandschutzmängel gekostet hat, gemäß den vorhandenen Rechnungen. 2. Die Kosten für die Anforderung externer Unterstützung durch Polizei aus NRW und anderen Bundesländern (Hilfsweise die Stundenzahl). 3. Die Unterbringungskosten, gemäß Abrechnungsdokumentation. 4. Die Kosten für Hubwagen und ähnliche Hilfsmittel, gemäß Abrechnungsdokumentation. 5. Das Personal, was aus Duisburg wegen dieses Einsatzes abgezogen wurde, in Anzahl der Stunden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung Hambacher Wald“ vom 18.11.2018 (#34742…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Räumung Hambacher Wald [#34742]
Datum
21. Dezember 2018 11:53
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung Hambacher Wald“ vom 18.11.2018 (#34742) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 34742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Aachen
ZA 2 – Beschwerdemanagement                                                                                       …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Räumung Hambacher Wald [#34742]
Datum
21. Dezember 2018 13:14
Status
Warte auf Antwort
ZA 2 – Beschwerdemanagement                                                                                          Aachen, den 21.12.2018 Eingaben und Beschwerden                                     Ihre E-Mail vom  21.12.2018                          (ZA 2/ BM – 13.05.02 - 722/18) Sehr geehrter Herr Scharfenort, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Nachricht vom 21.12.2018. Ihre erwähnte E-Mail vom 18.11.2018 hat uns leider nicht erreicht. Ich möchte Sie bitten uns diese nochmals zukommen zu lassen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, sie finden das Gewünschte hier: https://fragdenstaat.de/a/34742 Mit freundlichen …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Räumung Hambacher Wald [#34742]
Datum
22. Dezember 2018 09:54
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sie finden das Gewünschte hier: https://fragdenstaat.de/a/34742 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 34742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung Hambacher Wald“ vom 18.11.2018 (#34742…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Räumung Hambacher Wald [#34742]
Datum
7. Januar 2019 08:14
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung Hambacher Wald“ vom 18.11.2018 (#34742) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/a/34742 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 34742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Aachen
Ihr Antrag vom 18.11.2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort, in der Anlage sende ich Ihnen unser Antwortschreiben be…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
Ihr Antrag vom 18.11.2018
Datum
28. Januar 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,0 MB
image001.jpg
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, in der Anlage sende ich Ihnen unser Antwortschreiben bezüglich Ihrer oben genannten Anfrage. Mit freundlichem Gruß
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Räumung Hambacher Wald“ [#34742] [#34742]
Datum
29. Januar 2019 15:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34742 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil erstens behauptet wird, dass die Informationen nicht vorliegen würden, dann aber mit absurden Argumenten der Zugange zu Informationen abgelehnt wird. Etwa, dass man mir die Hotelkosten nicht nennen dürfe, weil es die Sicherheit der Unterbringung gefährden würde, dabei hatte ich nicht nach den Hotels gefragt, sondern ausschließlich nach den gesamten bekannten Kosten. Den Verweislink, erhielt ich bereits von anderer Stelle ist aber genauso wenig hilfreich, wie den erneut zu bekommen, da dieser Link nicht zu besagter Information führt. Ich habe auch nicht nach den Firmen gefragt von welchen Geräte angefragt wurden, sondern nur nach den Kosten, wenn der Zugang hier abgelehnt wurde heißt dies, dass die Informationen vorliegen. Sprich die Eingangs getätigte Aussage die Informationen lägen nicht vor scheinen eine Lüge zu sein, weil man ansonsten nicht begründen müsste, dass der Zugang zu einzelnen Positionen abgelehnt wird. Die Antwort hätte also aus 5 Geldbeträgen bestehen müssen und keine der von Polizei Aachen angeblich problematischen weiteren Informationen. In Anbetracht des Zeitraums bis zur Antwort ist die Antwort eine Frechheit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 34742.pdf - 2019-01-28_1-Antwortschreiben.pdf - 2019-01-28_1-image001.jpg Anfragenr: 34742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Räumung Hambacher Wald“ [#34742] [#34742]
Datum
30. Januar 2019 14:44
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts vom 18.11.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit dem Polizeieinsatz im Hambache…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts vom 18.11.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit dem Polizeieinsatz im Hambacher Wald stehenden Informationen
Datum
18. Februar 2019 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.11.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit dem Polizeieinsatz im Hambacher Wald stehenden Informationen Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-1221/19 ________________________________ Sehr geehrter Herr Scharfenort, im Anhang leite ich Ihnen die Stellungnahme des Polizeipräsidiums (PP) Aachen zu Ihrer Kenntnis weiter. Aus dem Schreiben geht hervor, dass das PP nicht im Besitz der von Ihnen beantragten Information ist. Da im Ergebnis alle von Ihnen beantragten Informationen nicht beim PP vorhanden sind, besteht daher kein durchsetzbarer Zugangsanspruch. Ich bedaure, Ihnen nicht weitergeholfen haben zu können. Mit freundlichen Grüßen