Datenschutz in Duisburg

In digitaler Form:
1. Abschnittes des Dokuments in welchem festgelegt/beschrieben wird, nach welchem Verfahren die IP-Adressen auf der Homepage der Stadt Duisburg anonymisiert werden.
2. Das Dokument mit der Verfahrensregelung für den Austausch von Daten mit externen Stellen.
3. Abschnitts des Dokuments (Verfahrensanweisung) in dem die Vorgaben für die Übermittlung personenbezogener Daten im elektronischen Verkehr an externe Käufer gemacht werden. Insbesondere in Hinblick auf die Verschlüsselung.
4. Die Dokument/Verfahrensanweisung zum Datenschutz (personenbezogene Daten) im internen Schriftverkehr.
5. Dokumentauszug in dem die Cookievergabe und -abfrage für die Homepage der Stadt Duisburg geregelt ist in Hinblick auf die Fragen:
- Warum wird durch die Cookiebestättigung der Datenschutz und das Impressum verdeckt?
- Werden bereits Cookies gesetzt, wenn noch nicht zugestimmt wurde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Datenschutz in Duisburg [#34743]
Datum
18. November 2018 08:54
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In digitaler Form: 1. Abschnittes des Dokuments in welchem festgelegt/beschrieben wird, nach welchem Verfahren die IP-Adressen auf der Homepage der Stadt Duisburg anonymisiert werden. 2. Das Dokument mit der Verfahrensregelung für den Austausch von Daten mit externen Stellen. 3. Abschnitts des Dokuments (Verfahrensanweisung) in dem die Vorgaben für die Übermittlung personenbezogener Daten im elektronischen Verkehr an externe Käufer gemacht werden. Insbesondere in Hinblick auf die Verschlüsselung. 4. Die Dokument/Verfahrensanweisung zum Datenschutz (personenbezogene Daten) im internen Schriftverkehr. 5. Dokumentauszug in dem die Cookievergabe und -abfrage für die Homepage der Stadt Duisburg geregelt ist in Hinblick auf die Fragen: - Warum wird durch die Cookiebestättigung der Datenschutz und das Impressum verdeckt? - Werden bereits Cookies gesetzt, wenn noch nicht zugestimmt wurde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz in Duisburg“ vom 18.11.2018 (#3474…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Datenschutz in Duisburg [#34743]
Datum
21. Dezember 2018 11:52
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz in Duisburg“ vom 18.11.2018 (#34743) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 34743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Datenschutz in Duisburg [#34743]
Datum
21. Dezember 2018 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz in Duisburg“ [#34743] [#34743]
Datum
19. Februar 2019 16:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34743 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Duisburg, (wie üblich) gar nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 34743.pdf Anfragenr: 34743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.02.2019 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz in Duisburg“ [#34743] [#34743]
Datum
21. Februar 2019 13:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.02.2019 wird hiermit bestätigt.
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> bereits seit Februar liegt meine Anfrage bei Ihnen https://fragdenstaat.de/a…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz in Duisburg“ [#34743] [#34743]
Datum
21. August 2019 06:34
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bereits seit Februar liegt meine Anfrage bei Ihnen https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-in-duisburg/ Ich bitte um Informationen zum aktuellen Stand. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 34743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.08.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz in Duisburg“ [#34743] [#34743]
Datum
21. August 2019 09:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.08.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-2175/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag Herrn Ulrich …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-2175/19
Datum
22. August 2019 17:01
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts auf Informationszugang vom 18.11.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-2175/19 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Scharfenort hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag über die Plattform von fragdenstaat auf Informationszugang gestellt zu haben (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-in-duisburg/). Mit Schreiben vom 21.12.2018 habe er an seinen Antrag erinnert. Bislang habe er von Ihnen keine Rückmeldung erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Ihre Anfrage über Fragdenstaat.de (IFG-Anfrage) Guten Morgen Herr Scharfenort, Ihre Anfrage ist leider in Vergess…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage über Fragdenstaat.de (IFG-Anfrage)
Datum
17. September 2019 09:41
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Scharfenort, Ihre Anfrage ist leider in Vergessenheit geraten. Hierfür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Aktuell habe ich Ihre Anfrage zwecks Klärung an den zuständigen Fachbereich gesandt. Sobald mir die Ergebnisse vorliegen, erhalten Sie von mir eine entsprechende Antwort. Eine Kopie dieser E-Mail habe ich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-2175/19) gesendet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag Herr Scharfenort, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Abschnittes des Dokuments in welchem festgel…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Datenschutz in Duisburg [#34743]
Datum
22. Januar 2020 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
DIE_LOGO_BLAU_RGB2.jpg
34,5 KB


Guten Tag Herr Scharfenort, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Abschnittes des Dokuments in welchem festgelegt/beschrieben wird, nach welchem Verfahren die IP-Adressen auf der Homepage der Stadt Duisburg anonymisiert werden. bei den IP-Adressen werden die letzten beiden Oktette anonymisiert, also z.B. 132.168.xxx.xxx Abschnitts des Dokuments (Verfahrensanweisung) in dem die Vorgaben für die Übermittlung personenbezogener Daten im elektronischen Verkehr an externe Käufer gemacht werden. Insbesondere in Hinblick auf die Verschlüsselung. Auszug aus der "Dienstanweisung der Stadt Duisburg über die Benutzung und Behandlung von E-Mails" Bis zur Einführung zugelassener Ver- und Entschlüsselungsverfahren ist die Übermittlung personenbezogener oder sonstiger vertraulicher Daten mittels E-Mail unzulässig. Sollten kryptologische Verschlüsselungssysteme in Ämtern, Instituten oder Betrieben eingeführt sein, sind -soweit in einer E-Mail bzw. einem Anhang personenbezogene Daten innerhalb der Stadtverwaltung weitergegeben oder an Dritte übermittelt werden- die Vorschriften des Datenschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (§§ 14 ff. DSG NRW) und etwaige Spezialnormen (z.B. §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch, Teil X, §§ 15 ff. BDSG) zu beachten. Dokumentauszug in dem die Cookievergabe und -abfrage für die Homepage der Stadt Duisburg geregelt ist in Hinblick auf die Fragen: - Warum wird durch die Cookiebestättigung der Datenschutz und das Impressum verdeckt? In den getesteten Browsern auf verschiedenen Geräten kann keine Verdeckung ausgemacht werden. Die Seite scrollt mit den Links auf Datenschutz und Impressum über die den Cookiehinweis hinweg und verdeckt ihn nicht. Werden bereits Cookies gesetzt, wenn noch nicht zugestimmt wurde? Der Cookie-Hinweis ist keine Abfrage nach eine Zustimmung, sondern ein Hinweis. Es sind bereits technisch notwendige Cookies gesetzt, wenn der Hinweis erscheint. Mit freundlichen Grüßen