Krankheitsdaten - Erhebung, Speicherung, Nutzung, Verarbeitung, Übermittlung mittels Smartphone - Völlig unsichere Gesundheits-Apps? - Smartphones/Tablets als unsichere Basis jeglicher Apps

1) Senden Sie mir bitte das Ergebnis Ihrer Überprüfung, wie sicher die
Erhebung, Speicherung, Nutzung, Verarbeitung, Übermittlung von Krankheitsdaten mittels Smartphone (Tablets o.ä.) sind.

Es geht bei dieser Anfrage NICHT um die Detailsicherheit eines Programmes/einer APP, sondern um die Prüfung der Einhaltung der Grundprinzipien des Datenschutzes und der Datensicherheit für die KRANKHEITSDATEN selbst.

https://www.datenschutz.de/
https://www.datenschutz-wiki.de/Hauptseite

Ich bitte um die Berücksichtigung der folgenden bzw. ähnlicher Expertenaussagen:

Völlig unsichere Gesundheits-Apps?
So lautet die Überschrift eines Beitrages der Gesellschaft für Informatik (GI)

08.10.2018 Pressemitteilung
Völlig unsichere Gesundheits-Apps?

Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) begrüßt im Rahmen der Digitalisierung ausdrücklich das zunehmende Angebot an Gesundheits-Apps für die über 80 Millionen Versicherten – warnt aber gleichzeitig vor allzu unbegründetem Vertrauen in die bisherigen Entwicklungen und die nicht überprüften Versprechungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit.

Allein mit der neuen gemeinsamen Gesundheits-App „Vivy“ von 13 gesetzlichen und zwei privaten Krankenversicherungen sollen ca. 13,5 Millionen Kunden zukünftig verstärkt Gesundheitsservices übers Handy abrufen können.Prof. Dr. Hartmut Pohl, Sprecher des GI-Präsidiumsarbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ weist auf die Risiken der neuen Apps hin: „Die angebotenen Funktionen mögen tatsächlich funktionieren. Die entscheidendere Frage bei dem Abruf von Gesundheitsdaten (elektronische Patientenakte) ist aber, wer liest Befunde, Blutwerte, Medikationspläne, Impfpässe und Röntgenaufnahmennoch mit und noch schlimmer, an wen werden Daten versandt und wer kann die Gesundheitsdaten verändern?“

Eine App steht nämlich nicht allein. Vielmehr hängt das Sicherheitsniveau von den folgenden Aspekten und Komponenten ab:

Gesundheits-Apps laufen auf Hardware wie Handys und Tablets und Betriebssystemen, die erfahrungsgemäß von Angreifern ausnutzbare Sicherheitslücken enthalten. Ein Handy kann von Angreifern auch dann erfolgreich genutzt werden, wenn der Versicherte den Ausschalter betätigt hat: Der Versicherte erkennt dabei nicht, dass sein Handy über das Mobilfunknetz wieder eingeschaltet und missbraucht wird.
Angreifer brauchen weder Nachrichtendienste noch organisierte Kriminelle zu sein – es können auch die Nachbarskinder sein, die einen Angriff im Internet ‚gefunden‘ haben und an Versicherten ausprobieren. Angriffe gibt’s übrigens fertig und entgeltfrei u.a. bei Metasploit. Man muss die Angriffe noch nicht einmal verstehen, um andere Nutzer erfolgreich zu hacken.
Alle mit der App kommunizierenden Server von Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren und andere zur Verwaltung der medizinischen Daten (Krankenkassen, Versicherungen) verwendete Rechner, Service Provider, Clouds stellen ein Risiko für die Vertraulichkeit und Integrität der gespeicherten und bearbeiteten Gesundheitsdaten dar. Dazu gehören neben den explizit für die Verarbeitung dieser Daten eingesetzten Server auch Zwischenknoten. Weiterhin bietet die von der App zum Schutz der Übermittlung eingesetzte TLS-Verschlüsselung keinen Schutz gegen einen Missbrauch der Daten auf den Servern, da sie nur eine Leitungsverschlüsselung unterstützt, so dass die Daten auf diesen Servern im Klartext vorliegen.
Gesundheits-Apps können durch andere Apps manipuliert werden! Und über diese Manipulationen ist auch eine Infektion anderer Apps möglich, die auf einem von Schadsoftware befallenen Endgeräte des Nutzers laufen (Viren, Würmer, Trojanische Pferde, …). Das insgesamt erreichbare Sicherheitsniveau dürfte sehr gering sein; selbst die zur Verschlüsselung eingesetzten kryptographischen Schlüssel sind dann nicht sicher!

Zusätzlich gibt es weitere Sicherheitslücken:

Einige Gesundheits-Apps verbinden sich direkt nach dem Start, vor der allerersten Benutzereingabe (Versicherten-Nr., Passwort) mit mehreren Tracking-Diensten auch außerhalb der EU, und übermitteln diverse Daten an diese Dienste, zu denen u.a. auch die IP-Adresse des Versicherten gehört. Diese Daten erlauben in der Regel eine Re-Identifikation des Gerätes, so dass sie mit anderen personenbezogenen Daten verknüpft werden können, die andere Apps auf demselben Gerät an den betreffenden Tracking-Dienst übermitteln. Welche Daten übermittelt werden, ist dabei weder ausreichend dokumentiert noch wegen der teilweise verwendeten Verschlüsselung vollständig überprüfbar.
Auch die Datenschutzerklärung hilft an dieser Stelle nicht weiter, wenn ihr erst zugestimmt werden kann, nachdem schon längst Daten übermittelt wurden (etwa zum Tracking). Davon abgesehen, wird in der Datenschutzerklärung meist auch nicht in vollem Umfang beschrieben, an wen welche Daten übermittelt werden. Es ist deshalb auch nicht ersichtlich, welche Informationen aus den übermittelten Daten und den damit bei den Tracking-Diensten aus anderer Quelle bezogenen Daten abgeleitet werden.
Damit ist es über Profilbildung in vielen Fällen möglich, das Gerät und oft auch den Nutzer, den Versicherten zu ermitteln und dessen Identität mit den übertragenen Daten dieser App und auch anderer Apps, zu verknüpfen. So lassen sich beispielsweise Rückschlüsse auf das Surf-Verhalten des Versicherten, auf Einkäufe und auch eine Vielzahl anderer Aktivitäten ziehen.
Die Übertragung dieser Daten ohne vorherige Einwilligung des Versicherten stellt einen Verstoß gegen die EU-DSGVO dar (EU-DSGVO, Art. 4 Abs. 1): Sie dürfen erst nach expliziter Freigabe durch den Nutzer übermittelt werden.
Wenn so Dritten Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglicht wird, liegen sogar strafbare Handlungen gemäß § 203 ff. StGB seitens der Verantwortlichen zu Lasten der Versicherten vor.
Durch die Gesundheits-Apps entstehen insgesamt für die höchst schützenswerten medizinischen Daten der Versicherten unkalkulierbare Risiken weil Handys und Tablets grundsätzlich nur ein geringes Sicherheitsniveau erlauben.

Stand der Technikzur Sicherheitsprüfung generell von Software und auch mobiler Apps ist der langjährige internationale Standard ISO/IEC 27034, der konkrete Vorschläge für die Entwicklung sichererer Software und Apps macht. Mindestens diese Norm muss zugrunde gelegt werden, und die zugehörigen Prüfberichte und Zertifikate müssen veröffentlicht werden; dazu gehört die Angabe des zertifizierten Bereichs (GUI – Bedienoberfläche oder Security etc ).

Über die Gesellschaft für Informatik e.V.
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist mit rund 20.000 persönlichen und 250 korporativen Mitgliedern die größte und wichtigste Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum und vertritt seit 1969 die Interessen der Informatikerinnen und Informatiker in Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Gesellschaft und Politik. Mit 14 Fachbereichen, über 30 aktiven Regionalgruppen und unzähligen Fachgruppen ist die GI Plattform und Sprachrohr für alle Disziplinen in der Informatik. Weitere Informationen finden Sie unter www.gi.de.
https://gi.de/meldung/voellig-unsichere-gesundheits-apps/

Die Kontaktangaben zur GI finden sich auf der vorgenannten Seite.

weitere Schlagworte
Digitalakte, digitale Akte, elektronische Gesundheitsakte, elektronische Patientenakte, persönliche Gesundheitsassistentin, eGA, ePA, Gesundheitsmanager, Vivy-APP, Vivy-Gmbh, Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte, Künstliche Intelligenz

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankheitsdaten - Erhebung, Speicherung, Nutzung, Verarbeitung, Übermittlung mittels Smartphone - Völlig unsichere Gesundheits-Apps? - Smartphones/Tablets als unsichere Basis jeglicher Apps [#34761]
Datum
19. November 2018 15:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Senden Sie mir bitte das Ergebnis Ihrer Überprüfung, wie sicher die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Verarbeitung, Übermittlung von Krankheitsdaten mittels Smartphone (Tablets o.ä.) sind. Es geht bei dieser Anfrage NICHT um die Detailsicherheit eines Programmes/einer APP, sondern um die Prüfung der Einhaltung der Grundprinzipien des Datenschutzes und der Datensicherheit für die KRANKHEITSDATEN selbst. https://www.datenschutz.de/ https://www.datenschutz-wiki.de/Hauptseite Ich bitte um die Berücksichtigung der folgenden bzw. ähnlicher Expertenaussagen: Völlig unsichere Gesundheits-Apps? So lautet die Überschrift eines Beitrages der Gesellschaft für Informatik (GI) 08.10.2018 Pressemitteilung Völlig unsichere Gesundheits-Apps? Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) begrüßt im Rahmen der Digitalisierung ausdrücklich das zunehmende Angebot an Gesundheits-Apps für die über 80 Millionen Versicherten – warnt aber gleichzeitig vor allzu unbegründetem Vertrauen in die bisherigen Entwicklungen und die nicht überprüften Versprechungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit. Allein mit der neuen gemeinsamen Gesundheits-App „Vivy“ von 13 gesetzlichen und zwei privaten Krankenversicherungen sollen ca. 13,5 Millionen Kunden zukünftig verstärkt Gesundheitsservices übers Handy abrufen können.Prof. Dr. Hartmut Pohl, Sprecher des GI-Präsidiumsarbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ weist auf die Risiken der neuen Apps hin: „Die angebotenen Funktionen mögen tatsächlich funktionieren. Die entscheidendere Frage bei dem Abruf von Gesundheitsdaten (elektronische Patientenakte) ist aber, wer liest Befunde, Blutwerte, Medikationspläne, Impfpässe und Röntgenaufnahmennoch mit und noch schlimmer, an wen werden Daten versandt und wer kann die Gesundheitsdaten verändern?“ Eine App steht nämlich nicht allein. Vielmehr hängt das Sicherheitsniveau von den folgenden Aspekten und Komponenten ab: Gesundheits-Apps laufen auf Hardware wie Handys und Tablets und Betriebssystemen, die erfahrungsgemäß von Angreifern ausnutzbare Sicherheitslücken enthalten. Ein Handy kann von Angreifern auch dann erfolgreich genutzt werden, wenn der Versicherte den Ausschalter betätigt hat: Der Versicherte erkennt dabei nicht, dass sein Handy über das Mobilfunknetz wieder eingeschaltet und missbraucht wird. Angreifer brauchen weder Nachrichtendienste noch organisierte Kriminelle zu sein – es können auch die Nachbarskinder sein, die einen Angriff im Internet ‚gefunden‘ haben und an Versicherten ausprobieren. Angriffe gibt’s übrigens fertig und entgeltfrei u.a. bei Metasploit. Man muss die Angriffe noch nicht einmal verstehen, um andere Nutzer erfolgreich zu hacken. Alle mit der App kommunizierenden Server von Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren und andere zur Verwaltung der medizinischen Daten (Krankenkassen, Versicherungen) verwendete Rechner, Service Provider, Clouds stellen ein Risiko für die Vertraulichkeit und Integrität der gespeicherten und bearbeiteten Gesundheitsdaten dar. Dazu gehören neben den explizit für die Verarbeitung dieser Daten eingesetzten Server auch Zwischenknoten. Weiterhin bietet die von der App zum Schutz der Übermittlung eingesetzte TLS-Verschlüsselung keinen Schutz gegen einen Missbrauch der Daten auf den Servern, da sie nur eine Leitungsverschlüsselung unterstützt, so dass die Daten auf diesen Servern im Klartext vorliegen. Gesundheits-Apps können durch andere Apps manipuliert werden! Und über diese Manipulationen ist auch eine Infektion anderer Apps möglich, die auf einem von Schadsoftware befallenen Endgeräte des Nutzers laufen (Viren, Würmer, Trojanische Pferde, …). Das insgesamt erreichbare Sicherheitsniveau dürfte sehr gering sein; selbst die zur Verschlüsselung eingesetzten kryptographischen Schlüssel sind dann nicht sicher! Zusätzlich gibt es weitere Sicherheitslücken: Einige Gesundheits-Apps verbinden sich direkt nach dem Start, vor der allerersten Benutzereingabe (Versicherten-Nr., Passwort) mit mehreren Tracking-Diensten auch außerhalb der EU, und übermitteln diverse Daten an diese Dienste, zu denen u.a. auch die IP-Adresse des Versicherten gehört. Diese Daten erlauben in der Regel eine Re-Identifikation des Gerätes, so dass sie mit anderen personenbezogenen Daten verknüpft werden können, die andere Apps auf demselben Gerät an den betreffenden Tracking-Dienst übermitteln. Welche Daten übermittelt werden, ist dabei weder ausreichend dokumentiert noch wegen der teilweise verwendeten Verschlüsselung vollständig überprüfbar. Auch die Datenschutzerklärung hilft an dieser Stelle nicht weiter, wenn ihr erst zugestimmt werden kann, nachdem schon längst Daten übermittelt wurden (etwa zum Tracking). Davon abgesehen, wird in der Datenschutzerklärung meist auch nicht in vollem Umfang beschrieben, an wen welche Daten übermittelt werden. Es ist deshalb auch nicht ersichtlich, welche Informationen aus den übermittelten Daten und den damit bei den Tracking-Diensten aus anderer Quelle bezogenen Daten abgeleitet werden. Damit ist es über Profilbildung in vielen Fällen möglich, das Gerät und oft auch den Nutzer, den Versicherten zu ermitteln und dessen Identität mit den übertragenen Daten dieser App und auch anderer Apps, zu verknüpfen. So lassen sich beispielsweise Rückschlüsse auf das Surf-Verhalten des Versicherten, auf Einkäufe und auch eine Vielzahl anderer Aktivitäten ziehen. Die Übertragung dieser Daten ohne vorherige Einwilligung des Versicherten stellt einen Verstoß gegen die EU-DSGVO dar (EU-DSGVO, Art. 4 Abs. 1): Sie dürfen erst nach expliziter Freigabe durch den Nutzer übermittelt werden. Wenn so Dritten Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglicht wird, liegen sogar strafbare Handlungen gemäß § 203 ff. StGB seitens der Verantwortlichen zu Lasten der Versicherten vor. Durch die Gesundheits-Apps entstehen insgesamt für die höchst schützenswerten medizinischen Daten der Versicherten unkalkulierbare Risiken weil Handys und Tablets grundsätzlich nur ein geringes Sicherheitsniveau erlauben. Stand der Technikzur Sicherheitsprüfung generell von Software und auch mobiler Apps ist der langjährige internationale Standard ISO/IEC 27034, der konkrete Vorschläge für die Entwicklung sichererer Software und Apps macht. Mindestens diese Norm muss zugrunde gelegt werden, und die zugehörigen Prüfberichte und Zertifikate müssen veröffentlicht werden; dazu gehört die Angabe des zertifizierten Bereichs (GUI – Bedienoberfläche oder Security etc ). Über die Gesellschaft für Informatik e.V. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist mit rund 20.000 persönlichen und 250 korporativen Mitgliedern die größte und wichtigste Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum und vertritt seit 1969 die Interessen der Informatikerinnen und Informatiker in Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Gesellschaft und Politik. Mit 14 Fachbereichen, über 30 aktiven Regionalgruppen und unzähligen Fachgruppen ist die GI Plattform und Sprachrohr für alle Disziplinen in der Informatik. Weitere Informationen finden Sie unter www.gi.de. https://gi.de/meldung/voellig-unsichere-gesundheits-apps/ Die Kontaktangaben zur GI finden sich auf der vorgenannten Seite. weitere Schlagworte Digitalakte, digitale Akte, elektronische Gesundheitsakte, elektronische Patientenakte, persönliche Gesundheitsassistentin, eGA, ePA, Gesundheitsmanager, Vivy-APP, Vivy-Gmbh, Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte, Künstliche Intelligenz
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag vom 19. November 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr o. g. Antrag liegt mir vor. Die Erteilung einer …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag vom 19. November 2018
Datum
22. November 2018 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr o. g. Antrag liegt mir vor. Die Erteilung einer Auskunft zu der von Ihnen gewünschten Information ist gebührenpflichtig (zwischen 5 und 100 € für eine einfache schriftliche Auskunft, im vorliegenden Fall ca. 30 €). Einzelheiten hierzu können Sie abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/gebuehren/ Da wir einen Gebührenbescheid formal korrekt zustellen müssen, benötigen wir Ihre Postanschrift. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne diese Angaben Ihren Antrag nicht weiterbearbeiten werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich die Informationszugangsgesetze nur auf bei der öffentlichen Stelle bereits in den Akten vorhandene (!) Informationen beziehen. Das bedeutet, dass unsere Behörde anlässlich Ihres Antrages nicht verpflichtet ist, neue, aber bislang in den Akten nicht vorhandene Informationen erst zu generieren (zu erstellen). Davon gehen Sie allerdings aus, wie Ihre Bitte um Einbeziehung von aktuellen Expertenaussagen nahelegt. Sofern Sie eine datenschutzrechtliche Beschwerde als Betroffener vorbringen möchten, nutzen Sie dafür bitte unser Beschwerdeformular unter https://www.datenschutz-berlin.de/buergerinnen-und-buerger/ihre-beschwerde-bei-uns/ Ansonsten bleibt noch die Möglichkeit, dass Sie - wie andere Bürger auch - uns anrufen und eine telefonische (gebührenfreie) ad hoc-Einschätzung zu der Thematik erhalten. Hier bitten wir allerdings um Verständnis, dass solche allgemeinen Bürgerberatungen aus Kapazitätsgründen weder zeitnah noch ausführlich erfolgen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 19. November 2018 [#34761] Sehr geehrte Damen und Herren, 1) ist die Ihnen zu meiner Anfrage v…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 19. November 2018 [#34761]
Datum
5. Dezember 2018 15:51
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, 1) ist die Ihnen zu meiner Anfrage vorliegende Information (Antwort, Literatur) bereits irgendwo öffentlich einsehbar; dann bitte die Quelle bzw. den Link angeben? Für 30€ kann man schon aktuelle und umfangreiche wissenschaftliche Fachliteratur erstehen. 3) Wie setzt sich dieser Preis zusammen, wieviele inhaltlich die Frage beantwortende Seiten sind dabei inklusive bzw. wieviele Euro sind erforderlich für die Suche? 4) Sind dabei auch Kosten für Schwärzungen enthalten? 5) Sind Sie der Meinung, dass (Gesundheits-) Daten auf einem Smartphone mit der nicht mehr aktuellen Betriebssystemversion eines durchschnittlich gebildeten und durchschnittlich informierten Nutzers mit einem durchschnittlichen technischen Verständnis SICHER sind? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Krankheitsdaten - Erhebung, Speicherung, Nutzung, Verarbeitung, Übermittlung mittels Smartphone - Völlig unsichere Gesundheits-Apps? - Smartphones/Tablets als unsichere Basis jeglicher Apps“ [#34761] [#34761]
Datum
4. Juni 2019 06:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34761 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde pauschal abgelehnt bzw. mit Gebühren belegt, weil sie grundlegende Fragen gestellt hat, die weder die Politik und anscheinend auch nicht die zuständige Datenschutzbehörde aufgreifen will. Gerade im öffentlichen Interesse sollte so eine Frage gebührenfrei beantwortet werden, weil es um die Wahrung von Grundrechten geht. Die Politik und auch die bürgerliche Gesellschaft befindet sich in einer historisch entscheidenden Phase. Ich würde es begrüßen, wenn auch Sie "alte Zöpfe abschneiden" und dem Allgemeinwohl, von dem auch Sie selbst, Ihre Kinder, Enkel usw. profitieren werden, dienen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34761.pdf Anfragenr: 34761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>