Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Eine Datenbank oder/und Tabelle mit allen Herstellern und den betroffenen Fahrzeugen (PKW, Motorrad) bei denen mittels behördliche Nachprüfen festgestellt wurde, dass:
- die CO2 - Emissionsangaben der Hersteller falschen waren/sind und/oder
- die SOx - Emissionsangaben der Hersteller falschen waren/sind und/oder
- Übersicht der Rückruffristen/Zeiträume für die ggf. nötigen Updates.

Diese Tabelle ist entsprechend je Modell, Baujahren, Baureihe, ggf. Mindeststand des Softwareupdates für CO2-Ausstoß und der SOx Ausstoß (Herstellerangabe- und Messwerte) aufzuarbeiten. (vgl. Kraftstoffverbrauchs- und Emissions-Typprüfwerte)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. November 2018
  • Frist
    28. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Datenbank o…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller [#34914]
Datum
26. November 2018 21:37
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Datenbank oder/und Tabelle mit allen Herstellern und den betroffenen Fahrzeugen (PKW, Motorrad) bei denen mittels behördliche Nachprüfen festgestellt wurde, dass: - die CO2 - Emissionsangaben der Hersteller falschen waren/sind und/oder - die SOx - Emissionsangaben der Hersteller falschen waren/sind und/oder - Übersicht der Rückruffristen/Zeiträume für die ggf. nötigen Updates. Diese Tabelle ist entsprechend je Modell, Baujahren, Baureihe, ggf. Mindeststand des Softwareupdates für CO2-Ausstoß und der SOx Ausstoß (Herstellerangabe- und Messwerte) aufzuarbeiten. (vgl. Kraftstoffverbrauchs- und Emissions-Typprüfwerte)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 u…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller [#34914]
Datum
2. Januar 2019 14:54
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller“ vom 26.11.2018 (#34914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 u…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller [#34914]
Datum
21. Januar 2019 20:29
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller“ vom 26.11.2018 (#34914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller“ [#34914] [#34914]
Datum
13. Februar 2019 09:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34914 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise weder bearbeitet wurde, weder der Eingang bestätigt noch eine Auskunft zur Zuständigkeit gegeben. Daher finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34914.pdf Anfragenr: 34914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 u…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller“ [#34914] [#34914]
Datum
13. Februar 2019 09:52
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller“ vom 26.11.2018 (#34914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-724/005 II#0284 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller« [#34914] # 15-724/005 II#0284
Datum
22. Februar 2019 12:11
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
712,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-724/005 II#0284 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Informationen zur Emissionsangaben der Hersteller Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf lhre Anfrage vo…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationen zur Emissionsangaben der Hersteller
Datum
1. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf lhre Anfrage vom 26.11.2019 sowie lhre Schreiben vom 02.01.2019 und 22.01.2019, die mir zur Bearbeitung zugeleitet wurden. Sie bitten darin um eine Übersicht, welche Hersteller der betroffenen Fahrzeuge, bei denen mittels behördlicher Nachprüfung Auffälligkeiten in Bezug auf die CO2- Werte und/oder SOx-Werte festgestellt wurden, enthält. Hierzu möchte ich Sie auf den Zweiten Bericht der Untersuchungskommission ,,Volkswagen" hinweisen. Aus dem Bericht gehen Untersuchungen des KBA zu CO2-Emissionen hervor und ist unter folgendem Link zu finden: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/zweiter-co-zwei-bericht.html ln diesem Bericht sind die Ergebnisse der Untersuchungen der Fahrzeuge dargestellt, bei welchen das KBA Typgenehmigungsbehörde für die Emissionen ist, sowie der Fahzeuge deutscher Hersteller, bei welchen das KBA nicht die zuständige Typgenehmigungsbehörde für die Emissionen ist. Weiterhin weise ich Sie daraufhin, daß im Rahmen der Typgenehmigung keine Grenzwerte für Schwefeloxide bestehen. Anforderungen an Kraftstoffe sind in der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BlmSchV) geregelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 u…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller« [#34914] # 15-724/005 II#0284 [#34914]
Datum
3. März 2019 16:18
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller“ vom 26.11.2018 (#34914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/005 II#0284 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Übersicht der behördliche Nachprüfen der CO2 und SOx - Emissionsangaben der KFZ-Hersteller« [#34914] # 25-724/005 II#0284
Datum
16. Oktober 2019 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/005 II#0284 Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen