Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft"

- das Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft" von Herbert Reul (CDU) (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/herbert-reul-verfassungsschutz-extremismus-1.4229127)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
  • 3 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft" [#34948]
Datum
28. November 2018 11:02
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft" von Herbert Reul (CDU) (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/herbert-reul-verfassungsschutz-extremismus-1.4229127)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
6. Dezember 2018 15:35
Status
Warte auf Antwort
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW) ---------…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW)
Datum
27. Dezember 2018 15:54
Status
Warte auf Antwort
---------------------------------------------------------------------------------- Diese E-Mail wurde versendet vom Ministerium des Innern NRW Abteilung Verfassungsschutz Kommunikationsstelle ----------------------------------------------------------------------------------
Johannes Filter
AW: Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW) [#349…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW) [#34948]
Datum
29. Dezember 2018 21:52
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 34948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft"“ [#34948] [#34948]
Datum
17. Februar 2019 21:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34948 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich der Argumentation nicht folgen kann. Es wurden bereits Interviews über das Papier gegeben. Es kann sich in keinem "Entwurfszustand" befinden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anhänge: - 34948.pdf - 2018-12-06_1-Eingangsbesttigung3.doc - 2018-12-27_1-IFG-Antrag__Abfrage_postalische_Anschrift10.doc - 2019-02-05_1-vs_nrw.pdf Anfragenr: 34948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.02.2019 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft"“ [#34948] [#34948]
Datum
19. Februar 2019 13:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.02.2019 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.16-2064/19 Filter, Johannes fragdenstaat.de 34948 Aktenzeichen 209.2.3.1.16-2064/19 Informationsfreihei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.16-2064/19 Filter, Johannes fragdenstaat.de 34948
Datum
13. März 2019 09:59
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.1.16-2064/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 28.11.2018 an das Innenministerium NRW auf Informationszugang zum Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft" Sehr geehrter Herr Filter, ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Auskunftsersuchen: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Johannes Filter vom 28.11.2018 auf Informationszugang zum Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft" 602/2- 64.11.00 -105141-262846/2018 Ihr Bescheid vom 05.02.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Filter hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über www.fragdenstaat.de (Anfragenummer 34948) einen Antrag auf Informationszugang zum Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft" gestellt zu haben. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 05.02.2019 abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Sie lehnen den Zugang mit dem Hinweis auf § 7 Abs. 1 Var. 1 IFG NRW ab . Der Verweigerungsgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW schützt den Prozess der Entscheidungsfindung einer öffentlichen Stelle, nicht jedoch das gesamte Informationsmaterial, das einer Entscheidungsfindung dient. Zweck der Vorschrift ist es, noch nicht abschließend bearbeitete Entscheidungsentwürfe oder andere vorbereitende Arbeiten, die später möglicherweise nicht die Billigung der Behördenleitung finden, der all-gemeinen Zugänglichkeit zu entziehen (vgl. Haurand/Stollmann, in: Praxis der Kommunalverwaltung; Kommentierung zum IFG NRW, Anm. 2.1 zu § 7). Die Vorschrift nimmt somit Rücksicht auf die Direktions- und Entscheidungsbefugnis der Behördenleitung als Ausdruck des Hierarchieprinzips von Behörden. Entwürfe in diesem Sinne sind besonders daran zu erkennen, dass sie noch nicht von der/dem dazu befugten Mit-arbeiter/in der Behörde unterzeichnet worden sind. Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung liegen etwa vor, wenn in einem Vermerk verschiedene Entscheidungsalternativen aufgezeigt werden. Eine Beweiserhebung und deren Ergebnisse gehören dagegen beispielsweise nicht zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung und können daher Gegenstand eines Informationsrechts sein. Ebenso sind Gutachten und Stellungnahmen Dritter, die vor einer Entscheidung eingeholt werden, nicht als Entscheidungsentwurf oder Arbeit zur unmittelbaren Vorbereitung anzusehen. Die Ablehnung des Zugangs wird von Ihnen damit begründet, dass das Strategiepapier ein Entwurf sei. Da das Strategiepapier eine Forderung des Innenministers NRW ist, kann es sich hierbei nicht mehr nur um einen Entwurf handeln. Zwar teilen Sie mit, dass das Papier auch nicht in Auszügen veröffentlich wurde, jedoch soll es bereits der Presse vorgelegen haben, da hieraus zitiert wurde. Es ist auch nicht maßgeblich, dass die beantragte Information nicht Gegenstand des Interviews war und auch nicht auf der Innenministerkonferenz erörtert wurde. Sollte es sich hierbei tatsächlich ursprünglich um einen Entwurf für die Innenministerkonferenz gehandelt haben, der nicht eingebracht wurde, bleibt fraglich ob das zitierte Papier dann ein vom Innenministerium NRW abgeschlossenes Papier und somit eine Information i.S.d. IFG NRW darstellt. Insoweit ist fraglich, dass es sich hierbei um einen Entwurf handelt. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
3,5 MB
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, die Rede im Landtags ist sicherlich interessant, jedoch nicht das Ziel meiner IFG-…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft" [#34948]
Datum
29. März 2019 23:11
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Rede im Landtags ist sicherlich interessant, jedoch nicht das Ziel meiner IFG-Anfrage. Bitte senden Sie mir das Strategiepapier in seiner damaligen Verfassung zu. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Verwaltungsgerichte in NRW aktuell sehr stark ausgelastet sind. Das VG Köln arbeitet Fälle aus dem Jahre 2006 ab. Daher ist eine Vermeindung eines Rechtsstreits im Interesse aller Beteiligten. Ich bat den IFG-Beauftragten um Vermittlung und ich bitte Sie innigst auf seine Argumente einzugehen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 34948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, das IM hat mir geantwortet. Es hat mir jedoch nicht das angeforderte Strategiepapi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft" [#34948]
Datum
29. März 2019 23:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das IM hat mir geantwortet. Es hat mir jedoch nicht das angeforderte Strategiepapier sondern irgendeine Rede zu der Angelegenheit zugesandt. Hat das IM Ihnen bereits geantwortet? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 34948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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Briefpost
Betreff
Datum
8. April 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1002,5 KB