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Fahrplan U1

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Einen Fahrplan der Linie U1, der möglichst folgende Angaben enthält:

Abfahrt und Ankunftzeiten an den Haltestellen auf Zehntelminuten genau

Es genügt der Fahrplan je einer musterhaften Fahrt für den ab 9.12.2018 und für den zuvor gültigen Fahrplan.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrplan U1 [#34965]
Datum
29. November 2018 15:18
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Einen Fahrplan der Linie U1, der möglichst folgende Angaben enthält: Abfahrt und Ankunftzeiten an den Haltestellen auf Zehntelminuten genau Es genügt der Fahrplan je einer musterhaften Fahrt für den ab 9.12.2018 und für den zuvor gültigen Fahrplan.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zur…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Fahrplan U1 [#34965]
Datum
29. November 2018 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (Hm…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
WG: Fahrplan U1 [#34965]
Datum
17. Dezember 2018 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) sieht für die Erteilung von Auskünften nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) die Erhebung von Gebühren vor. Für die Erteilung der von Ihnen begehrten Informationen wird hier ein Prüfungsaufwand entstehen, der nach gegenwärtiger Einschätzung mit 130,00 Euro zu vergebühren sein wird (Ziff. 1.1 der HmbTGGebO). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund aufrechterhalten möchten. Gegebenenfalls benötigten wir auch eine zustellungsfähige Anschrift für den späteren Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei einem Verkehrsunternehmen ist davon auszugehen, dass ein aktueller Fahrplan eine…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fahrplan U1 [#34965]
Datum
17. Dezember 2018 16:42
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei einem Verkehrsunternehmen ist davon auszugehen, dass ein aktueller Fahrplan einer einzigen, beliebig wählbaren Fahrt von mehreren hundert täglich einer Linie so im Unternehmen vorliegt, dass eine Anfrage danach als kostenfreie einfache Auskunft bearbeitbar ist. Insoweit bitte ich um nähere Erläuterung Ihrer Kostenschätzung. Hilfsweise schränke ich die Anfrage auf Die Übermittlung des Zehntelminutenfahrplans einer beliebigen Fahrgastfahrt der Linie U1 im Zeitraum ab dem 10. Dezember 2018 ein, sofern Sie diese Anfrage als einfache Auskunft beantworten können glauben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fahrplan U1“ [#34965] [#34965]
Datum
16. Januar 2019 10:04
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34965 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Hamburger Hochbahn AG wurde nach HmbTG um die Übermittlung zweier Fahrpläne der Linie U1 gebeten. Dem Anfrager bekannt ist, dass die U-Bahn-Fahrpläne der Hochbahn neben der veröffentlichten, auf volle Minuten gerundeten, Version intern auf Zehntelminuten genau berechnet werden und mithin auch in dieser Form vorhanden sind. Von diesen Zehntelminuten-Fahrplänen wurden zwei Pläne angefordert: der Fahrplan einer beliebigen Fahrt der Linie U1 nach dem Jahresfahrplan 2018 (bis 9.12.2018 gültig) und der Fahrbahn einer beliebigen Fahrt der U1 nach dem Jahresfahrplan 2019 (seit 10.12.2018) gültig. Die Hochbahn antwortete auf die Anfrage, für die Herausgabe der begehrten Information sei mit Kosten in Höhe von etwa 130 Euro zu rechnen. In einer Organisation ist davon auszugehen, dass für ihren Betrieb wesentliche und täglich vielfach benötigte, abgeschlossene Informationen in einer Art und Weise vorhanden sind, dass die Übermittlung im Rahmen einer kostenfreien einfachen Antwort möglich ist. Bei einem Verkehrsunternehmen wie der Hochbahn zählen Fahrpläne zweifelsohne dazu. In diesem Fall hätte die Hochbahn überdies schlicht den Fahrplan einer beliebigen Fahrt zum Zeitpunkt der Antragstellung - während der Gültigkeit des Jahresfahrplans 2018 - und in der darauf folgenden Woche - während der Gültigkeit des Jahresfahrplans 2019 - übermittlen können. Die Kostenforderung der Hochbahn ist daher erklärungsbedürftig. Die Hochbahn wurde am 17. Dezember um nähere Erläuterung der Kostenschätzung gebeten. Sie antwortete darauf bis heute jedoch nicht. Aus meiner Sicht sollte die Hochbahn entweder a) die Anfrage als kostenfreie einfache Anfrage beantworten oder b) den zur Beantwortung erforderlichen Aufwand mit einer Kostenhöhe von 130 Euro nachvollziehbar darstellen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34965.pdf Anfragenr: 34965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrteAntragsteller/in die voraussichtlichen Gebühren nach Ziff. 1.1.1 der HmbTGGebO in Höhe von 130,00 Eu…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: AW: WG: Fahrplan U1 [#34965]
Datum
16. Januar 2019 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die voraussichtlichen Gebühren nach Ziff. 1.1.1 der HmbTGGebO in Höhe von 130,00 Euro kommen dadurch zustande, dass die von Ihnen erbetenen Informationen nicht in einer übermittlungsfähigen Form vorliegen. Verschiedene Mitarbeiter der HOCHBAHN müssen diese erst aus der hier verwendeten Plan- und Dispositionssoftware auslesen und dann dahingehend aufbereiten, dass eine Übermittlung in einer lesbaren Form überhaupt möglich ist. Soweit Sie Ihren Antrag hilfsweise auf die Zurverfügungstellung eines Zehntelminutenfahrplans einer beliebigen Fahrgastfahrt der U1 im Zeitraum ab dem 10.12.2018 einschränken, teilen wir Ihnen mit, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage in diesem Fall voraussichtlich mit 80,00 Euro zu vergebühren wäre (Ziff. 1.1.1 der HmbTGGebO). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem ursprünglichen Antrag in der Form vom 29.11.2018 festhalten oder diesen gemäß Ihrer E-Mail vom 17.12.2018 einschränken. Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir eine Auskunft erst erteilen können, sobald Sie uns eine zustellungsfähige Anschrift für den späteren Gebührenbescheid mitgeteilt haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Antwort. Bei einem angenommenen Stundensatz von 35 Euro und prog…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Fahrplan U1 [#34965]
Datum
16. Januar 2019 16:00
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Antwort. Bei einem angenommenen Stundensatz von 35 Euro und prognostizierten Kosten von 80 Euro wären Ihre Kollegen insgesamt etwa 2 Stunden und 20 Minuten mit dem Auslesen eines einzigen aktuell gefahrenen Fahrplans einer beliebigen Fahrt aus Ihrem IT-System beschäftigt. Dieser Wert ist schwerlich nachvollziehbar, handelt es sich doch bei einem Fahrplan um elementare Betriebsunterlagen eines Verkehrsunternehmens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Januar 2019 10:09
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Hochbahn hat - zeitlich überschnitten - gestern ihre Kostenprognose erläutert. S…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrplan U1“ [#34965] [#34965]
Datum
17. Januar 2019 10:48
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Hochbahn hat - zeitlich überschnitten - gestern ihre Kostenprognose erläutert. Sie können die Nachricht der Hochbahn bei FragDenStaat abrufen. Nach Aussage der Hochbahn müsste der Fahrplan erst aus ihrem Computersystem "ausgelesen und aufbereitet" werden. Ich hatte die Anfrage nach der Kostenprognose von 130 Euro für die Fahrpläne zweier Fahrten noch hilfsweise eingeschränkt auf den Fahrplan einer einzigen beliebigen Fahrt der U1 nach dem neuen Fahrplan. Hierfür verlangt die Hochbahn noch 80 Euro. Auf der Linie U1 finden in diesem Jahr täglich etwa 500 Zugfahrten nach Fahrplan statt. Dass derr Hochbahn bereits für die Herausgabe eines einzigen, frei wählbaren davon 80 Euro Aufwand entstehen soll, ist für mich kaum nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Januar 2019 12:45
Status
Warte auf Antwort

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer letzten E-Mail konnten wir nicht entnehmen, ob Sie Ihren ursprünglichen oder …
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Antwort: AW: AW: WG: Fahrplan U1 [#34965]
Datum
4. Februar 2019 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer letzten E-Mail konnten wir nicht entnehmen, ob Sie Ihren ursprünglichen oder hilfsweisen Antrag aufrechterhalten möchten. Da Sie uns auch keine zustellungsfähige Anschrift für einen späteren Gebührenbescheid mitgeteilt haben, werten wir Ihre letzte E-Mail als Rücknahme Ihres Antrages. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine kurze Nachricht und Mitteilung, in welcher Form Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir in diesem Fall eine Auskunft erst erteilen können, sobald uns eine zustellungsfähige Anschrift für den späteren Gebührenbescheid vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe in dieser Sache den HmbBfDI um Vermittlung gebeten. Ich werde auf Si…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: AW: WG: Fahrplan U1 [#34965]
Datum
4. Februar 2019 13:19
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe in dieser Sache den HmbBfDI um Vermittlung gebeten. Ich werde auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich am 16.1.2019 über www.FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragte…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrplan U1“ [#34965] [#34965]
Datum
8. Februar 2019 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich am 16.1.2019 über www.FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Sie haben bei der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) Antrag auf Informationszugang zu einem Fahrplan der Linie U1 beantragt, der Abfahrt und Ankunftszeiten an den Haltestellen auf Zehntelminuten genau enthält. Dabei haben Sie sich auf eine beliebige Fahrt der Linie U1 nach dem Jahresfahrplan 2018 und 2019 beschränkt. Die Hochbahn hat Sie darauf verwiesen, dass die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) für die Erteilung von Auskünften Gebühren vorsähe und für Ihre Auskunft voraussichtlich eine Gebühr von 130 € entstünde, Sie gebeten mitzuteilen, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten und gegebenenfalls um Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift gebeten. Ich habe Kontakt zu der Hochbahn aufgenommen und um Stellungnahme gebeten. Diese teilte mir mit, dass die von Ihnen begehrten Informationen allein für einen innerbetrieblichen Gebrauch genutzt würden und lediglich in einer nichtlesbaren Form vorhanden seien. Die von Ihnen begehrten Daten könnten nicht ohne Weiteres in Form einer lesbaren Exceltabelle extrahiert werden. Vielmehr handele es sich um Zahlenreihen, die ohne weitere Anleitung nicht gelesen werden könnten, sodass es vor einer Herausgabe an Sie zunächst einmal einer Aufbereitung bedürfe. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach § 13 Abs. 1 bis Abs. 4 und §§ 11 und 12 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Gebühren erhoben. Für die Zugänglichmachung einer Information inklusive einer etwaig erforderlichen Aufbereitung können folglich Gebühren erhoben werden. Ferner besteht ein Anspruch auf Informationszugang nur hinsichtlich solcher Informationen, die bei einer informationspflichten Stelle vorhanden sind (vgl. § 1 Abs. 1 HmbTG). Dies kann eine im Einzelfall erforderliche Aufbereitung von Informationen mit einschließen. Bei der Erhebung einer Gebühr sind grundsätzlich der aufgewandte Personal- und Materialaufwand zu berücksichtigen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die hinsichtlich eines Verwaltungsaufwands entstandene Gebühr grundsätzlich kostendeckend sein soll. Die von Ihnen begehrten Informationen sind nach Schilderung der Hochbahn lediglich in einer nicht lesbaren Form vorhanden, da sie rein innerbetrieblich genutzt werden, etwa um die Einhaltung des Fahrplans durch die Fahrer der Hochbahn zu gewährleisten. Sie werden also nicht etwa für Kunden der Hochbagn in Form von Tabellen oder ähnlichem vorgehalten. Da die Informationen für eine Lesbarkeit erst einmal aufbereitet werden müssen, handelt es sich nicht um eine gebührenfreie einfache Auskunft im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 HmbTGGebO. Nach Schilderung der Hochbahn bedarf es für eine entsprechende Ausbereitung wohl eines Stundeneinsatzes von jedenfalls 1,5 Stunden. Die Personalkostenpauschalen sehen als Stundensätze hinsichtlich eines Beamten im gehobenen Dienst von ca. 60 €, im höheren Dienst Stundensätze von ca. 80 € vor. Ich halte den Standpunkt der Hochbahn, dass für Ihren Antrag auf Informationszugang Gebühren in Höhe von voraussichtlich 130 € entstehen können, vor diesem Hintergrund für plausibel. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der von der Hochbahn veranschlagten Gebühr um eine bloße Schätzung handelt. Die Hochbahn dürfte bei Erhebung der Gebühr selbstverständlich nur den tatsächlich entstandenen Personal- und Materialaufwand veranschlagen. Sollte insbesondere der Personalaufwand geringer ausfallen als von der Hochbahn erwartet, wäre eine niedrigere Gebühr zu erheben. Sollten Sie trotz Entstehens einer entsprechenden Gebühr an Ihrem Auskunftsverlangen festhalten wollen, müssten Sie der Hochbahn eine zustellungsfähige Anschrift mitteilen. Sollten Sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, die bei der Hochbahn vorhandenen Informationen ohne eine Aufbereitung auszulesen, könnten Sie die Hochbahn um Übermittlung der Daten in Rohform bitten. Hierbei könnte es sich möglicherweise um eine einfache elektronische Auskunft handeln, für die keine Gebühren zu erheben wären. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich komme in der Sache des Zehntelminutenfahrplans der U1 auf Sie zurück. Ei…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrplan U1“ [#34965] [#34965]
Datum
9. Februar 2019 18:31
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich komme in der Sache des Zehntelminutenfahrplans der U1 auf Sie zurück. Eine Aufbereitung in lesbare Form (Excel-Tabelle o.ä.) ist nicht nötig. Sie können mir die angefragten Informationen gern in der Form zusenden, wie sie bei Ihnen im Betrieb vorhanden ist. Eine Konzentration auf exakt die angefragte Information ist nicht nötig. Die Aufbereitung würde hier geschehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 09.02.2019. Ohne Präjudiz zur Sach- und Rechts…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage ?Fahrplan U1? [#34965] [#34965]
Datum
11. März 2019 13:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 09.02.2019. Ohne Präjudiz zur Sach- und Rechtslage und lediglich im Erledigungsinteresse übersenden wir Ihnen in der Anlage die von Ihnen erbetenen Informationen in der hier vorhandenen nicht aufbereiteten Form. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke sehr für Ihre Auskunft. Diese Form reicht völlig aus. Mit freundlichen Gr…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage ?Fahrplan U1? [#34965] [#34965]
Datum
19. März 2019 11:53
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke sehr für Ihre Auskunft. Diese Form reicht völlig aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.