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15-te und 17-te Rundfunkänderungsstaatsverträge

Anfrage an: Landtag NRW

Dem 15-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat Landtag NRW in Form einer einfachen Bekanntmachung zugestimmt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13027&vd_back=N675&sg=&menu=1

Dem 17-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat Landtag NRW in Form eines Gesetzes zugestimmt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15412&ver=8&val=15412&sg=0&menu=1&vd_back=N

Zusätzlich wurde für den 17-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch noch ein Ausführungsgesetz gemacht.

Ich brauche Information:
Aus welchem Grund hat dem 17-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch eine einfache Bekanntmachung nicht ausgereicht, und man zur mehreren Gesetzgebungsprozessen greifen müsste?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
15-te und 17-te Rundfunkänderungsstaatsverträge [#34991]
Datum
1. Dezember 2018 00:42
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dem 15-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat Landtag NRW in Form einer einfachen Bekanntmachung zugestimmt. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13027&vd_back=N675&sg=&menu=1 Dem 17-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat Landtag NRW in Form eines Gesetzes zugestimmt. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15412&ver=8&val=15412&sg=0&menu=1&vd_back=N Zusätzlich wurde für den 17-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch noch ein Ausführungsgesetz gemacht. Ich brauche Information: Aus welchem Grund hat dem 17-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch eine einfache Bekanntmachung nicht ausgereicht, und man zur mehreren Gesetzgebungsprozessen greifen müsste?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 1. Dezember 2018. Hinweis zum Dat…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: 15-te und 17-te Rundfunkänderungsstaatsverträge [#34991]
Datum
6. Dezember 2018 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT210201.jpg
3,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 1. Dezember 2018. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: 15-te und 17-te Rundfunkänderungsstaatsverträge [#34991]
Datum
17. Dezember 2018 17:02
Status
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4,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie Informationen zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen. Nach § 2 Abs. 2 IFG NRW gilt das Gesetz ausdrücklich auch für den Landtag, allerdings nur soweit dieser Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Nach der Rechtsprechung ist der Begriff der „Verwaltungsaufgaben“ negativ in Abgrenzung zu anderen Staatsfunktionen zu verstehen, insbesondere zu parlamentarischen Angelegenheiten. Befasst sich das Parlament in seiner Funktion als Gesetzgeber mit Themen, ist dies dem Kernbereich seiner Tätigkeiten zuzuordnen. Solche thematische Befassungen fallen nicht in den Verwaltungsbereich. Es sei an dieser Stelle auf Sinn und Zweck des IFG NRW hingewiesen. Gemäß § 1 IFG NRW soll der freie Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen gewährleistet werden. Dafür legt das Gesetz die grundlegenden Voraussetzungen fest, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen. Insoweit Sie Informationen begehren, die nicht in den Anwendungsbereich des IFG NRW fallen, können Sie Bürgeranfragen stellen. Wir bemühen uns, diese im Rahmen unserer Kapazitäten zu beantworten. Bezüglich Ihrer Bürgeranfrage vom 21. November 2018 kommen wir zum gegebenen Zeitpunkt wieder auf Sie zu. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.