Anfrage zum Evaluationsprozess einer neuen Vorratsdatenspeicherung bzw. einer erneuerbaren Speicherungsanordnung auf EU-Ebene

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage beantragt die Herausgabe aller Memos, Vermerke, Gesprächsprotokolle, Entwürfe, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel, Gutachten, Berichte und Zwischenstände, die Informationen oder Äußerungen zu den unten stehenden Punkten enthalten.

1. Vorratsdatenspeicherung
Digitalcourage beantragt die dem BMI vorliegenden Informationen zu: „erneuerbaren Speicheranordnungen“, „Renewable Retention Warrant“, „data retention“, „Vorratsdatenspeicherung“ (nachfolgend gesammelt VDS genannt) sowie zu eventuellen Folge- bzw. Alternativprojekten sowie zu Evaluationen, beziehungsweise Planungen von Rechtsgrundlagen für Vorratsdatenspeicherungen von Telekommunikation auf EU-Ebene (u.a. Rat der Europäischen Union).

2. DAPIX (Arbeitskreis für Informationsaustausch und Datenschutz)
Digitalcourage beantragt Informationen zur Tätigkeit, zu Mitarbeitenden, Mitwirkenden, zu Kontaktinformationen, Terminplänen, Tagesordnungen, Arbeitsergebnissen, Arbeitspapieren, zum Arbeitsauftrag, sowie zu allen weiteren Dokumenten mit Bezug zum Arbeitskreis Informationsaustausch und Datenschutz (DAPIX).

3. EuGH-Urteil (C-293/12 und C-203/1)
Bezüglich: Data retention regimes in EUROPE in light of the CJEU ruling of 21 December 2016 in Joined Case C-203/15 and C-698/15 – Report Nr.: 10098/17 – Council of the European Union:

„To that end, a detailed questionnaire was sent to the EJCN. Eurojust would like to express its appreciation to the Board of the EJCN, and all its members, for the wholeherated and expiditous manner in which this project was supported“, Zitat aus Seite 3 des PDF-Dokuments.
Digitalcourage beantragt die Herausgabe des erwähnten Fragebogens sowie die Antwort von deutscher Seite.

4. Europol-Konferenzen am 20. März 2018, 14. Mai 2018, sowie 22. und 23. November 2018
Digitalcourage beantragt Informationen zu Tagesordnungen, Teilnehmenden, Ergebnissen, Beschlüssen, Finanzierung, Arbeitspapieren, Arbeitsaufträgen, der von Europol ausgerichteten Konferenzen am 20. März 2018 sowie dem 14. Mai 2018. bzw. dem 22. und 23. November 2018 sowie sämtliche andere Dokumente, sowie zu allen weiteren Dokumenten mit Bezug zu den genannten Konferenzen.

5. Informationen zum EU-Dokument Nr. Vordok.: 13826 (14319/18)

Bezüglich: Vermerk vom 23. November 2018, Betreff: Vorratsdatenspeicherung – Sachstand, Nr. Vordok.: 13826 (14319/18) – Rat der Europäischen Union:

„Unter anderem wurden diese Ergebnisse von Europol in zwei Dokumenten zusammengefasst und der Gruppe der Freunde des Vorsitzes (Informationsaustausch und Datenschutz-Vorratsdatenspeicherung“, Zitat aus Seite 5 des PDF-Dokument.
Digitalcourage beantragt die Herausgabe der erwähnten Dokumente.

„In der Sitzung der Gruppe der Freunde des Vorsitzes (Informationsaustausch und Datenschutz - Vorratsdatenspeicherung) vom 18. April 2018 war die große Mehrheit der Mitgliedsstaaten skeptisch, ob die Idee von RRW als Mittel zur Begrenzung der Menge der auf Vorrat gespeicherten Daten akzeptabel ist.“, Seite 6 im PDF-Dokument.
Digitalcourage beantragt die Herausgabe der von deutscher Seite vertretenen Position.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Dezember 2018
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
David Leeuwestein (Digitalcourage e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorgani…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
David Leeuwestein (Digitalcourage e.V.)
Betreff
Anfrage zum Evaluationsprozess einer neuen Vorratsdatenspeicherung bzw. einer erneuerbaren Speicherungsanordnung auf EU-Ebene [#35177]
Datum
13. Dezember 2018 14:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage beantragt die Herausgabe aller Memos, Vermerke, Gesprächsprotokolle, Entwürfe, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel, Gutachten, Berichte und Zwischenstände, die Informationen oder Äußerungen zu den unten stehenden Punkten enthalten. 1. Vorratsdatenspeicherung Digitalcourage beantragt die dem BMI vorliegenden Informationen zu: „erneuerbaren Speicheranordnungen“, „Renewable Retention Warrant“, „data retention“, „Vorratsdatenspeicherung“ (nachfolgend gesammelt VDS genannt) sowie zu eventuellen Folge- bzw. Alternativprojekten sowie zu Evaluationen, beziehungsweise Planungen von Rechtsgrundlagen für Vorratsdatenspeicherungen von Telekommunikation auf EU-Ebene (u.a. Rat der Europäischen Union). 2. DAPIX (Arbeitskreis für Informationsaustausch und Datenschutz) Digitalcourage beantragt Informationen zur Tätigkeit, zu Mitarbeitenden, Mitwirkenden, zu Kontaktinformationen, Terminplänen, Tagesordnungen, Arbeitsergebnissen, Arbeitspapieren, zum Arbeitsauftrag, sowie zu allen weiteren Dokumenten mit Bezug zum Arbeitskreis Informationsaustausch und Datenschutz (DAPIX). 3. EuGH-Urteil (C-293/12 und C-203/1) Bezüglich: Data retention regimes in EUROPE in light of the CJEU ruling of 21 December 2016 in Joined Case C-203/15 and C-698/15 – Report Nr.: 10098/17 – Council of the European Union: „To that end, a detailed questionnaire was sent to the EJCN. Eurojust would like to express its appreciation to the Board of the EJCN, and all its members, for the wholeherated and expiditous manner in which this project was supported“, Zitat aus Seite 3 des PDF-Dokuments. Digitalcourage beantragt die Herausgabe des erwähnten Fragebogens sowie die Antwort von deutscher Seite. 4. Europol-Konferenzen am 20. März 2018, 14. Mai 2018, sowie 22. und 23. November 2018 Digitalcourage beantragt Informationen zu Tagesordnungen, Teilnehmenden, Ergebnissen, Beschlüssen, Finanzierung, Arbeitspapieren, Arbeitsaufträgen, der von Europol ausgerichteten Konferenzen am 20. März 2018 sowie dem 14. Mai 2018. bzw. dem 22. und 23. November 2018 sowie sämtliche andere Dokumente, sowie zu allen weiteren Dokumenten mit Bezug zu den genannten Konferenzen. 5. Informationen zum EU-Dokument Nr. Vordok.: 13826 (14319/18) Bezüglich: Vermerk vom 23. November 2018, Betreff: Vorratsdatenspeicherung – Sachstand, Nr. Vordok.: 13826 (14319/18) – Rat der Europäischen Union: „Unter anderem wurden diese Ergebnisse von Europol in zwei Dokumenten zusammengefasst und der Gruppe der Freunde des Vorsitzes (Informationsaustausch und Datenschutz-Vorratsdatenspeicherung“, Zitat aus Seite 5 des PDF-Dokument. Digitalcourage beantragt die Herausgabe der erwähnten Dokumente. „In der Sitzung der Gruppe der Freunde des Vorsitzes (Informationsaustausch und Datenschutz - Vorratsdatenspeicherung) vom 18. April 2018 war die große Mehrheit der Mitgliedsstaaten skeptisch, ob die Idee von RRW als Mittel zur Begrenzung der Menge der auf Vorrat gespeicherten Daten akzeptabel ist.“, Seite 6 im PDF-Dokument. Digitalcourage beantragt die Herausgabe der von deutscher Seite vertretenen Position. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
David Leeuwestein <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Leeuwestein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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David Leeuwestein (Digitalcourage e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Evaluationsprozess einer neuen Vor…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
David Leeuwestein (Digitalcourage e.V.)
Betreff
AW: Anfrage zum Evaluationsprozess einer neuen Vorratsdatenspeicherung bzw. einer erneuerbaren Speicherungsanordnung auf EU-Ebene [#35177]
Datum
16. Januar 2019 14:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Evaluationsprozess einer neuen Vorratsdatenspeicherung bzw. einer erneuerbaren Speicherungsanordnung auf EU-Ebene“ vom 13.12.2018 (#35177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Leeuwestein Anfragenr: 35177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Leeuwestein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>