Maßnahmen zum Klimaschutz

Berlin wird sich in den nächsten Jahrzenten zu einer klimaneutralen Stadt entwickeln und reagiert damit so wie andere Metropolen weltweit auf die Herausforderungen des Klimawandels.

Das am 6. April 2016 inkraft getretene Berliner Energiewendegesetz schreibt dafür vor, dass der Senat dem Abgeordnetenhaus ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm vorzulegen hat, welches die konkreten Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels enthält. Dass vom Senat am 28. August 2018 beschlossene Umsetzungskonzept präzisiert die einzelnen Umsetzungsschritte und legt fest, welche Senatsverwaltung dafür jeweils die Federführung übernimmt.

Bezugnehmend auf das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 und das Umsetzungskonzept für den Zeitraum bis 2021 stelle ich die Frage: Welche Maßnahmen trifft das IT-Dienstleistungszentrum Berlin zur Unterstützung dieser Ziele des Senats, zum Beispiel die CO2 Emmissionen bis zum Jahr 2020 um bis zu 40 Prozent (oder darüber hinaus) gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Bitte stellen Sie entsprechende Planungsunterlagen zur Verfügung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An IT-Dienstleistungszentrum Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zum Klimaschutz [#35284]
Datum
21. Dezember 2018 12:00
An
IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berlin wird sich in den nächsten Jahrzenten zu einer klimaneutralen Stadt entwickeln und reagiert damit so wie andere Metropolen weltweit auf die Herausforderungen des Klimawandels. Das am 6. April 2016 inkraft getretene Berliner Energiewendegesetz schreibt dafür vor, dass der Senat dem Abgeordnetenhaus ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm vorzulegen hat, welches die konkreten Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels enthält. Dass vom Senat am 28. August 2018 beschlossene Umsetzungskonzept präzisiert die einzelnen Umsetzungsschritte und legt fest, welche Senatsverwaltung dafür jeweils die Federführung übernimmt. Bezugnehmend auf das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 und das Umsetzungskonzept für den Zeitraum bis 2021 stelle ich die Frage: Welche Maßnahmen trifft das IT-Dienstleistungszentrum Berlin zur Unterstützung dieser Ziele des Senats, zum Beispiel die CO2 Emmissionen bis zum Jahr 2020 um bis zu 40 Prozent (oder darüber hinaus) gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Bitte stellen Sie entsprechende Planungsunterlagen zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!