Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA

Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das P…
An Landeskriminalamt Bremen Details
Von
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Betreff
Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#35366]
Datum
30. Dezember 2018 20:53
An
Landeskriminalamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist eine Einbeziehung des Bundeskriminalamtes erforder…
Von
Landeskriminalamt Bremen
Betreff
WG: Bürgermail - 30.12.18 - Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#35366]
Datum
3. Januar 2019 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist eine Einbeziehung des Bundeskriminalamtes erforderlich. Wir haben Ihre Anfrage zunächst dorthin weitergeleitet. Sofern eine Beantwortung nicht direkt durch das BKA erfolgt erhalten Sie von hier eine weitere Nachricht. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffent…
An Landeskriminalamt Bremen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Bürgermail - 30.12.18 - Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#35366]
Datum
7. April 2019 12:51
An
Landeskriminalamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA“ vom 30.12.2018 (#35366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffent…
An Landeskriminalamt Bremen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Bürgermail - [geschwärzt] - Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom [geschwärzt] im BKA [#35366]
Datum
22. Juni 2019 22:47
An
Landeskriminalamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA“ vom 30.12.2018 (#35366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 141 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 35366 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA“ [#35366] [#35366]
Datum
7. Juli 2019 11:43
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35366/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Landeskriminalamt meine Anfrage seit fünf Monaten nicht bearbeitet. Zwar weist es darauf hin, dass eine Nachfrage beim BKA erforderlich sie, diese dürfte jedoch innerhalb von wenigen Tagen beantwortet worden sein. Auch mehrere Nachfragen meinerseits haben zu keiner Antwort des LKAs geführt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] Anfragenr: 35366 Antwort an: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom [geschwärzt] im BKA“ [#35366] [#35366]
Datum
4. Januar 2020 14:39
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35366/ Die Behörde hat die Anfragefrist seit mittlerweile 337 Tage überschritten. Leider habe ich bislang auch von Ihnen auf meine Vermittlungsanfrage vom 7. Juli 2019 11:43 noch keine Antwort erhalten. Darf ich nach dem Sachstand fragen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] Anfragenr: 35366 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom [geschwärzt] im BKA“ [#35366] [#35366]
Datum
9. Februar 2020 23:45
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG)[geschwärzt] Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Die Behörde hat die Anfragefrist seit mittlerweile 373 Tage überschritten. Leider habe ich bislang auch von Ihnen auf meine Vermittlungsanfrage vom 7. Juli 2019 11:43 noch keine Antwort erhalten. Darf ich nach dem Sachstand fragen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] Anfragenr: 35366 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bre…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA“ [#35366] [#35366]
Datum
2. Mai 2020 00:58
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG)<< Adresse entfernt >> Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35366 Die Behörde hat die Anfragefrist seit mittlerweile 455 Tage überschritten. Leider habe ich bislang auch von Ihnen auf meine Vermittlungsanfrage vom 7. Juli 2019 11:43 noch keine Antwort erhalten. Darf ich nach dem Sachstand fragen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35366.pdf - 2019-01-03_1-image001.gif - 2019-01-03_1-image003.jpg Anfragenr: 35366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35366
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Beschwerde nach dem BremIFG Sehr [geschwärzt], leider ist uns der derzeitige Ansprechpartner bei der Polizei Brem…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Beschwerde nach dem BremIFG
Datum
8. Mai 2020 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], leider ist uns der derzeitige Ansprechpartner bei der Polizei Bremen für die Bearbeitung von Beschwerden bzw. Anträgen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz nicht bekannt, weswegen wir diese E-Mail an Sie gemeinschaftlich richten und falls keine*r von Ihnen zuständig sein sollte, um entsprechende Weiterleitung bitten. Uns liegt eine Beschwerde wegen der Nichtbeantwortung einer BremIFG-Anfrage vom 30.12.2018 vor, in der der Petent (hier in CC.) um die Herausgabe des Protokolls zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA bat. Der Schwärzung hierin etwaig enthaltener personenbezogener Daten stimmte der Petent bereits in seinem Antrag zu. Mit E-Mail vom 03.01.2020 teilte Herr [geschwärzt] dem Petenten mit, dass zur Beantwortung seiner Anfrage eine Einbeziehung des Bundeskriminalamtes erforderlich sei und er die Anfrage zunächst dorthin weitergeleitet habe. Sofern eine Beantwortung nicht direkt durch das BKA erfolge, erhalte er von der Polizei Bremen eine weitere Nachricht. Danach fragte der Petent erfolglos mehrfach nach dem Sachstand seiner Anfrage und bat auch uns um Vermittlung. Leider müssen wir zugeben, dass auch bei uns seine Bitten zunächst untergegangen sind. Dennoch möchten wir uns nun endlich dem Anliegen des Petenten annehmen und Sie bitten, den Informationszugangsantrag des Petenten endlich zu bescheiden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es keiner Einwilligung des Bundeskriminalamts zur Weitergabe des Protokolls bedarf, wenn dieses regulärer Aktenbestandteil bei der Polizei Bremen geworden ist. Das Bundeskriminalamt kann lediglich gefragt werden, ob aus seiner Sicht Inhalte dieses Protokolls Ausschlusstatbestände des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes erfüllen. Die Prüfung, ob diese Ausschlussgründe dann tatsächlich vorliegen, ist allerdings durch die Polizei Bremen eigenständig vorzunehmen. Wir bitten den Petenten baldmöglichst zu bescheiden, da die Frist gemäß § 7 Absatz 6 Bremer Informationsfreiheitsgesetz schon sehr lange abgelaufen ist. Wir wären Ihnen auch sehr verbunden, wenn Sie uns ebenfalls über den weiteren Verlauf der Bearbeitung des Informationszugangsantrags informieren könnten. Sollten Sie hinsichtlich der Bearbeitung noch Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landeskriminalamt Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage. Wir sind von eine…
Von
Landeskriminalamt Bremen
Betreff
Anfrage nach IFG - Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA
Datum
20. Mai 2020 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
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1,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage. Wir sind von einer Beantwortung durch das Bundeskriminalamt ausgegangen und haben die Angelegenheit daher nicht mehr weiter verfolgt. Mit Ihrer E-Mail vom 30. Dezember 2018 beantragten Sie die Übersendung eines Protokolls einer Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht. Das von Ihnen angeforderte Protokoll ist in unserem Hause leider nicht verfügbar. Darüber hinaus sind die Inhalte der Sitzungen vertraulich, die dort erstellten Protokolle sind nur für den internen Gebrauch bestimmt. Insofern müsste eine Einsichtnahme auch nach § 3 Abs. 1 Ziff. 4 des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes versagt werden. Die in den Sitzungen der Arbeitsgruppe besprochenen Erkenntnisse fließen jedoch regelmäßig in sogenannte Feststellungsbescheide zur waffenrechtlichen Beurteilung von Waffen oder Gegenständen ein. Diese Feststellungsbescheide sind für jedermann unter der Adresse www.bka.de und dort unter dem Suchbegriff Feststellungsbescheide abrufbar. Sie haben die Möglichkeit, sich an die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit zu wenden, wenn Sie ihr Recht auf Informationszugang nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansehen. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit erreichen Sie unter der folgenden Anschrift: Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven. Mit freundlichem Gruß