Stadtbahn Köln

Laut Aussage der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist eine Zulassung von 90 m langen Stadtbahnzügen auf den Stadtbahnlinien 1 und 9 möglich. Hierfür gäbe es eine Genehmigung der Technischen Aufsichtsbehörde.

Ich bitte um Zusendung einer Kopie der Genehmigung. Sollte es noch keine Genehmigung geben, bitte ich um Zusendung aller Unterlagen Ihrer Behörde auf die sich die KVB AG stützt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2019
  • Frist
    5. Februar 2019
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Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Stadtbahn Köln [#35410]
Datum
1. Januar 2019 16:29
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Aussage der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist eine Zulassung von 90 m langen Stadtbahnzügen auf den Stadtbahnlinien 1 und 9 möglich. Hierfür gäbe es eine Genehmigung der Technischen Aufsichtsbehörde. Ich bitte um Zusendung einer Kopie der Genehmigung. Sollte es noch keine Genehmigung geben, bitte ich um Zusendung aller Unterlagen Ihrer Behörde auf die sich die KVB AG stützt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Krause, auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Züge, die am Straßenverkehr teilnehmen…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Stadtbahn Köln [#35410]
Datum
30. Januar 2019 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Züge, die am Straßenverkehr teilnehmen, gemäß § 55 (2) BOStrab, nicht länger als 75 m sein dürfen . Sollen längere Züge eingesetzt werden, kann der Verkehrsbetrieb einen Antrag auf Ausnahme gemäß § 6 BOStrab zum § 55 (2) BOStrab bei der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) stellen. Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden z.B. die betrieblichen und örtlichen Verhältnisse (dazu zählen beispielsweise Bahnsteiglängen, Signalisierungen oder Räumzeiten für Kreuzungen) für den Einsatz eines Zuges mit mehr als 75 m geprüft. Die Vertreter der KVB hatten sich in der Vergangenheit lediglich erkundigt, ob der Einsatz von 90 m langen Zügen möglich ist. Ein konkreter Antrag wurde aber bis heute nicht eingereicht. Insofern gibt es auch noch keine Genehmigung. Ich hoffe Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte lassen Sie mir die geführte Korrespondenz…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Stadtbahn Köln [#35410]
Datum
30. Januar 2019 12:33
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte lassen Sie mir die geführte Korrespondenz zu dieser Anfrage zukommen. Aus dieser sollte dann ja hervorgehen, wie die KVB AG zu der Aussage kommt, dass 90 m lange Züge auf den Linien 1 und 9 genehmigt werden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Krause, die Vertreter der KVB haben diese Frage mündlich im Rahmen eines Gesprächstermins vorg…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Stadtbahn Köln [#35410]
Datum
30. Januar 2019 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, die Vertreter der KVB haben diese Frage mündlich im Rahmen eines Gesprächstermins vorgetragen. Ein Schriftsatz liegt dazu nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrt<< Anrede >> wurde der KVB AG denn mündlich eine Genehmigung in Aussicht gestellt und wenn…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Stadtbahn Köln [#35410]
Datum
30. Januar 2019 14:51
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wurde der KVB AG denn mündlich eine Genehmigung in Aussicht gestellt und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Krause, in dem Gespräch wurde lediglich darüber gesprochen, wie der Verfahrensweg ist und unte…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Stadtbahn Köln [#35410]
Datum
30. Januar 2019 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, in dem Gespräch wurde lediglich darüber gesprochen, wie der Verfahrensweg ist und unter welchen Voraussetzungen überhaupt eine Genehmigung erfolgen kann. Hierzu hatte ich Ihnen schon geschrieben. Da sich die Nachweisführung in solchen Fällen oft schwierig und sehr komplex gestaltet, kann man nicht pauschal sagen, wie ein Antrag auf Ausnahme letztendlich beschieden wird. Derartige Verfahren werden durch eine förmlichen Verwaltungsakt abgeschlossen. Mündliche Zusagen als Entscheidungsgrundlage sind nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Krause
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause An…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Stadtbahn Köln [#35410]
Datum
30. Januar 2019 15:50
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>