Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II in der Kritik des Bundesrechnungshofes
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesrechnungshof hat bereits mehrfach Berichte zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II verfasst und die Bundesagentur aufgefordert den häufig rechtsmissbräuchlichen Einsatz zu verbieten.
Ich beantrage die Übersendung (oder alternativ: Veröffentlichung) aller Berichte des BRH, sowie aller Ihrer Stellungnahmen zu den Berichten.
Nach aktuellen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster gilt das IFG ausdrücklich auch für den Bundesrechnungshof und es gibt keine Sonderklauseln mehr für Regierungshandeln.
Einer Veröffentlichung steht somit nichts im Wege.
Ergebnis der Anfrage
Wieder einmal entzieht sich eine Behörde der Informationspflicht durch nachträgliche Gesetzesänderung. Hier durch Ergänzung in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) § 96 (4)
§ 96 Prüfungsergebnis
(1) Der Bundesrechnungshof teilt das Prüfungsergebnis den zuständigen Dienststellen zur Äußerung innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist mit. Er kann es auch anderen Dienststellen und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages mitteilen, soweit er dies aus besonderen Gründen für erforderlich hält.
(2) Prüfungsergebnisse von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung teilt der Bundesrechnungshof dem Bundesministerium der Finanzen mit.
(3) Der Bundesrechnungshof ist zu hören, wenn die Verwaltung Ansprüche des Bundes, die in Prüfungsmitteilungen erörtert worden sind, nicht verfolgen will. Er kann auf die Anhörung verzichten.
(4) Der Bundesrechnungshof kann Dritten durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewähren, wenn dieses abschließend festgestellt wurde. Gleiches gilt für Berichte, wenn diese abschließend vom Parlament beraten wurden. Zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens wird Zugang zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit geführten Akten nicht gewährt. Satz 3 gilt auch für die entsprechenden Akten bei den geprüften Stellen.
Und schon wird aus "Unrecht" "Recht".
Anfrage abgelehnt
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Datum5. Dezember 2011
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6. Januar 2012
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