Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Eine detaillierte elektronische Auflistung für alle Busfahrten der Hochbahn, mit folgenden Daten:
-Linie und Richtung
-fahrplanmäßige und tatsächliche Ankunftszeit an jeder Haltestelle (mit Angabe des Haltestellennamens), wenn möglich verknüpft mit einer eindeutigen Bus-ID
für die Jahre 2017 und 2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2019
  • Frist
    5. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn [#35508]
Datum
3. Januar 2019 14:15
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine detaillierte elektronische Auflistung für alle Busfahrten der Hochbahn, mit folgenden Daten: -Linie und Richtung -fahrplanmäßige und tatsächliche Ankunftszeit an jeder Haltestelle (mit Angabe des Haltestellennamens), wenn möglich verknüpft mit einer eindeutigen Bus-ID für die Jahre 2017 und 2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage über das Portal frag-den-Staat können wir Ihnen mittei…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Wg.: Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn [#35508]
Datum
9. Januar 2019 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage über das Portal frag-den-Staat können wir Ihnen mitteilen, dass die Hochbahn mittels IT-technischer Systeme Daten erfasst, aus denen sich Verspätungs-Informationen im Busverkehr ableiten, analysieren und bewerten lassen. Daraus entstehen dann nach jeweiligem Anlass und Bedarf aber ausschließlich aggregierte, Rückschlüsse auf einzelne Fahrten ausschließende Zusammenfassungen. Dem Einsatz der IT-technischen Systeme in einer Weise, dass im Sinne Ihrer Anfrage eine detaillierte elektronische Auflistung für alle Busfahrten der Hochbahn, mit folgenden Daten: -Linie und Richtung -fahrplanmäßige und tatsächliche Ankunftszeit an jeder Haltestelle (mit Angabe des Haltestellennamens), wenn möglich verknüpft mit einer eindeutigen Bus-ID gewonnen und ausgewertet wird, stehen zum Ausschluss führende Rechtsgründe entgegen. Die vorgenannte Verfahrensweise zur Auswertung von Rohdaten würden eine arbeitsrechtlich unzulässige Verhaltenskontrolle unserer Betriebsmitarbeiter ermöglichen, denn bereits aus einzelnen der von Ihnen angeführten Parametern ließe sich jeweils eine Zuordnung zu den eingesetzten Busfahrern herstellen, und zwar auch ohne die Angabe eine eindeutigen Bus-ID. Die Herstellung der von Ihnen begehrten detaillierten elektronischen Auflistung wäre also in rechtlicher Hinsicht unzulässig, die von Ihnen begehrten Informationen sind im Sinne von § 1 Abs. 1 HmbTG damit nicht vorhanden. Soweit Sie in Erwägung ziehen sollten, Ihren Antrag auf aggregierte Zusammenfassungen, also solche grundsätzlich zulässiger Art umzustellen, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Erstellung einzelfallbezogener Auswertungen nur gegen Gebührenerstattung erfolgen kann. Für diesen Fall wäre neben der Spezifizierung Ihres dann neuen Anliegens die Übermittlung Ihrer vollständigen Adressdaten notwendig. Die hier vorgenommene Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn“ [#35508] [#35508]
Datum
9. Januar 2019 14:22
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35508 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Daten bereits bei der Hochbahn vorhanden sind. Arbeitsrechtliche Gründe sind keine Ausschlussgründe im Transparenzgesetz. Ohnehin zweifelhaft ist, ob es sich bei den Verspätungsdaten um Verhaltensdaten handelt. Eine entsprechende Auswertung wäre mit den von mir angeforderten Daten auch gar nicht möglich, da Informationen zu Fahrern nicht übermittelt werden. Allein die Hochbahn weiß, welcher Fahrer welche Fahrt leistet. Zuletzt lassen sich Verspätungsdaten für eine Haltestelle (und damit auch Linie) und Uhrzeit bereits jetzt im HVV Abfahrtsmonitor (https://www.hvv.de/de/fahrplaene/abfahrten/) abrufen. Folgte man der Argumentation der Hochbahn, wäre bereits dies problematisch. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Bitte verzichten Sie auf Nennung meines Namens gegenüber der Behörde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35508.pdf Anfragenr: 35508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich am 9.1.2019 über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn“ [#35508] [#35508]
Datum
16. Januar 2019 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich am 9.1.2019 über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Sie haben bei der Hamburger Hochbahn AG einen Antrag auf Informationszugang gestellt und diese gebeten, Ihnen folgende Informationen zuzusenden: „Eine detaillierte elektronische Auflistung für alle Busfahrten der Hochbahn, mit folgenden Daten: - Linie und Richtung - fahrplanmäßige und tatsächliche Ankunftszeit an jeder Haltestelle (mit Angabe des Haltestellennamens), wenn möglich verknüpft mit einer eindeutigen Bus-ID für die Jahre 2017 und 2018.“ Die Hamburger Hochbahn AG hat Ihren Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die von Ihnen begehrten Informationen nicht vorhanden seien. Zwar erfasse die Hochbahn Daten, aus denen sich Verspätungsinformationen im Busverkehr ableiten, analysieren und bewerten ließen. Daraus entstünden nach jeweiligem Anlass und Bedarf aber ausschließlich aggregierte Zusammenfassungen, die Rückschlüsse auf einzelne Fahrten ausschließen. Der Gewinnung und Auswertung von Verspätungsinformationen in der von Ihnen gewünschten Form stünden gesetzliche Ausschlussgründe entgegen. Sie würde eine unzulässige Verhaltenskontrolle der Betriebsmitarbeiter ermöglichen. Aus den einzelnen der von Ihnen ausgeführten Parameter ließe sich nämlich eine Zuordnung zu den einzelnen Mitarbeitern der Hochbahn herstellen. Nach § 1 Abs. 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) hat jede Person einen Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen. Dieser Anspruch bezieht sich jedoch nur auf solche Informationen, die bei den auskunftspflichtigen Stellen vorhanden sind (vgl. § 1 Abs. 1 HmbTG). Die auskunftspflichtigen Stellen sind daher nicht dazu verpflichtet, Informationen herzustellen oder zu beschaffen. Von der Herstellung einer Information ist jedoch die vom Informationszugangsanspruch erfasste Informationsaufbereitung zu unterscheiden. So sind etwa auch solche Informationen bei einer auskunftspflichtigen Stelle vorhanden, die zur Beauskunftung des Antragstellers zunächst zusammengestellt werden müssen (vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl., § 1, Rn. 40). Von einem Vorhandensein ist daher etwa auch hinsichtlich solche Informationen auszugehen, die in einer elektronischen Datenbank gespeichert sind und durch eine Suchfunktion extrahiert werden können (vgl. EuGH ZD 2017, 182). Sofern Sie also Zugang zu Daten begehren, die sich auf diese Weise aus einer Datenbank extrahieren ließen, wäre dem Grunde nach ein Anspruch auf Informationszugang zu bejahen. Nach Schilderung der Hochbahn, werden die von Ihnen begehrten Verspätungsinformationen jedoch nicht unter den sie interessierenden Parametern erfasst. Sie müssten für eine Beauskunftung vielmehr zunächst einmal erhoben und ausgewertet werden. Hierzu wäre die Hochbahn nach dem HmbTG jedoch gerade nicht verpflichtet. Selbst wenn die von Ihnen begehrten Informationen bei der Hochbahn vorhanden wären und für Ihre Beauskunftung lediglich zusammengestellt werden müssten, könnten Ihrem Antrag gesetzliche Ausschlussgründe entgegenstehen. Nach Schilderung der Hochbahn ließen sich bei einer Erfassung der Verspätungsinformationen unter den von Ihnen beschriebenen Parameter Zuordnungen zu einzelnen Busfahrern treffen. Es könnte sich insofern also um personenbezogene Daten handeln. Dies sind nach Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person”) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Nach Schilderung der Hochbahn dürften sich aus den von Ihnen begehrten Informationen Rückschlüsse auf die einzelnen Fahrten und das Fahrverhalten der Busfahrer der Hochbahn ziehen lassen, sodass es sich um personenbezogene Daten handelt. Würde durch eine Beauskunftung Ihres Antrags durch die Hochbahn erst eine Personenbeziehbarkeit der Verspätungsinformationen hergestellt, bedürfte es hierfür wohl einer Rechtsgrundlage. Denn die Verarbeitung personenbezogener Daten ist an das Vorhandensein einer Rechtsgrundlage geknüpft. Es ist fraglich, ob das HmbTG eine hinreichende Grundlage für die Erhebung personenbezogener Daten in dieser Form darstellt. Wären die von Ihnen begehrten Informationen bereits personenbeziehbar und müssten im Zuge einer Beauskunftung lediglich herausgegeben werden, käme eine Herausgabe der Informationen auf Grundlage des § 4 Abs. 3 HmbTG in Betracht. So wäre ein Zugang zu personenbezogenen Daten etwa dann zu gewähren, wenn ein schutzwürdiges Interesse an der Information besteht und überwiegende schutzwürdige Belange nicht entgegenstehen. Zwar dürften Sie als Kunde der Hochbahn ein schutzwürdiges Interesse an Verspätungsinformationen haben. Diesem Interesse dürfte jedoch hinreichend dadurch nachgekommen werden, dass Sie derartige Informationen in einer von der Hochbahn beschriebenen, nicht personenbeziehbaren Form erhalten. Dagegen dürften die Busfahrer der Hochbahn ein berechtigtes Interesse daran haben, dass keine Rückschlüsse auf Ihr Verhalten während der Ableistung ihrer Fahrten gezogen werden kann. Ich kann Ihren Wunsch, eine detaillierte Auflistung über fahrplanmäßige und tatsächliche Ankunftszeiten der Busfahrten der Hochbahn zu erhalten, nachvollziehen. Im Ergebnis halte ich die Argumentation der Hochbahn jedoch für plausibel. Ich bedauere, Ihnen insofern keine andere Mitteilung machen zu können. Sie haben die Möglichkeit, die Hochbahn zu fragen, wie Ihrem Begehren auf andere Weise so weit wie möglich entsprochen werden könnte. Die Hochbahn hätte Sie nach § 11 Abs. 2 Satz 2 HmbTG hinsichtlich Ihres Informationszugangsantrags zu beraten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Zum Zwecke einer erneuten Anfrage zur Anforderung de…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn“ [#35508] [#35508]
Datum
5. März 2019 09:04
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Zum Zwecke einer erneuten Anfrage zur Anforderung der Daten würde ich gern noch folgende Informationen erhalten: -Welche Daten sind in den aggregierten Zusammenfassungen enthalten? -Für welche Buslinien werden diese Analysen durchgeführt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn“ [#35508] [#35508]
Datum
13. Juni 2019 09:38
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn“ vom 03.01.2019 (#35508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 129 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer ergänzenden Nachfrage vom 05.03.2019 hat es hier einen Zuordnungsfehler g…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
WG: AW: Vermittlung bei Anfrage ?Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn? [#35508] [#35508]
Datum
20. Juni 2019 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer ergänzenden Nachfrage vom 05.03.2019 hat es hier einen Zuordnungsfehler gegeben. Wir bitten um Nachsicht. Auf Ihre Fragen kommen wir umgehend zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer ergänzenden Nachfrage vom 05.03.2019 können wir Ihnen mitteilen, dass aggr…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
WG: AW: Vermittlung bei Anfrage ?Verspätungsinformationen von Bussen der Hochbahn? [#35508] [#35508]
Datum
21. Juni 2019 11:29
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer ergänzenden Nachfrage vom 05.03.2019 können wir Ihnen mitteilen, dass aggregierte Daten für alle von der HOCHBAHN betriebenen Linien vorliegen, jedoch ohne diejenigen, auf denen die VHH die Leistungen im Auftrag der HOCHBAHN erbringt. Die Daten beinhalten jeweils den Anteil der als pünktlich (d.h. max. 5 Minuten Abweichung) geltenden Fahrten im Betrachtungszeitraum (2019 bis Juni, Jahreswert 2018). Bitte kommen Sie auf uns zu, sollten Sie insoweit Interesse an den Daten haben. Die vorbeschriebene Aufstellung könnte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen