Empfehlungen zu Politikleaks

Informationen zu dem unter https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/01/2019-01-04-bsi-empfehlungen-politleaks.pdf veröffentlichenten Schreiben:
- Ist dieses Schreiben authentisch?
- an wen wurde es geschickt?
- Wurde auf der Homepage veröffentlicht (wenn ja) bzw. ist dies geplant?

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat sehr unkompliziert und umfassend geantwortet.
Dadurch konnte die Authentizität des von netzpolitik.org veröffentlichten Schreibens bestätigt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfehlungen zu Politikleaks [#35567]
Datum
5. Januar 2019 09:19
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu dem unter https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/01/2019-01-04-bsi-empfehlungen-politleaks.pdf veröffentlichenten Schreiben: - Ist dieses Schreiben authentisch? - an wen wurde es geschickt? - Wurde auf der Homepage veröffentlicht (wenn ja) bzw. ist dies geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage zu Ihrer unten stehenden…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Empfehlungen zu Politikleaks [#35567]
Datum
28. Januar 2019 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Empfehlungen zu Politikleaks [#35567]
Datum
28. Januar 2019 12:19
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>