Vitruvius Hochschule

Benötigt werden:
1. die Akkreditierungsurkunde für den Studiengang "Softwareengineering & Information Security" an der Vitruvius Hochschule Leipzig von 2017.
2. Bestätigungsdokument zur Einstellung des Studienganges "Softwareengineering & Information Security" an der Vitruvius Hochschule Leipzig in laufenden Wintersemester << Name removed >>/2019
3. Bitte bestätigen Sie die Aussage: "Die Vitruvius Hochschule Leipzig muß sich als staatlich anerkannt Hochschule in Sachsen an das geltende Hochschulgesetz halten!"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Benötigt werden…
An Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vitruvius Hochschule [#35588]
Datum
6. Januar 2019 15:14
An
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Benötigt werden: 1. die Akkreditierungsurkunde für den Studiengang "Softwareengineering & Information Security" an der Vitruvius Hochschule Leipzig von 2017. 2. Bestätigungsdokument zur Einstellung des Studienganges "Softwareengineering & Information Security" an der Vitruvius Hochschule Leipzig in laufenden Wintersemester Antragsteller/in/2019 3. Bitte bestätigen Sie die Aussage: "Die Vitruvius Hochschule Leipzig muß sich als staatlich anerkannt Hochschule in Sachsen an das geltende Hochschulgesetz halten!" Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vitruvius Hochschule“ vom 06.01.2019 (#35588) …
An Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vitruvius Hochschule [#35588]
Datum
9. Februar 2019 19:12
An
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vitruvius Hochschule“ vom 06.01.2019 (#35588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>