Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen

- Auflistung der als gefährlich eingestuften Orte, gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 PolG NRW, im Kreis Euskirchen, unter Angabe von:
Genauer Lage,
Begründung,
Beginn,
Frist,
Zielgruppe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
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Dennis Wiencke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen [#35599]
Datum
7. Januar 2019 02:40
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung der als gefährlich eingestuften Orte, gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 PolG NRW, im Kreis Euskirchen, unter Angabe von: Genauer Lage, Begründung, Beginn, Frist, Zielgruppe
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Sehr geehrter Herr Wiencke, aufgrund diverser Personalwechsel kommt es derzeit zu einer verzögerten Bearbeitung. …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen
Datum
6. Februar 2019 15:29
Status
Warte auf Antwort
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4,5 KB


Sehr geehrter Herr Wiencke, aufgrund diverser Personalwechsel kommt es derzeit zu einer verzögerten Bearbeitung. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bis dahin bitte ich um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Dennis Wiencke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen“ vom 07.01…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
AW: Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen [#35599]
Datum
14. Februar 2019 12:28
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen“ vom 07.01.2019 (#35599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Auch nach Ihrer letzten Nachricht sind bereit 8 weitere Tage verstrichen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke Anfragenr: 35599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich am 14.02.2019 nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nich weitergeleit…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
Automatische Antwort: Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen [#35599]
Datum
14. Februar 2019 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich am 14.02.2019 nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nich weitergeleitet und bis zu meiner Rückkehr nicht bearbeitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Keil (02251 799 310; <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Dennis Wiencke
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen“ vom …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
AW: Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen [#35599]
Datum
20. Februar 2019 23:49
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen“ vom 07.01.2019 (#35599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Ebenfalls haben Sie auf meine Mail vom 14.02. bisher nicht reagiert, und mir nicht den aktuellen Bearbeitungsstand mitgeteilt. Bitte teilen Sie mir bis zum 27.02.2019 den aktuellen Stand meiner Anfrage mit. Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke Anfragenr: 35599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Sehr geehrter Herr Wiencke, es handelt sich bei der Monatsfrist um eine sog. "Soll-Vorschrift", die im …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
AW: Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen [#35599]
Datum
21. Februar 2019 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiencke, es handelt sich bei der Monatsfrist um eine sog. "Soll-Vorschrift", die im Gegensatz zu einer "Muss-Vorschrift" Ausnahmen von der Regel zulässt. Die Gründe für die Verzögerung hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt. Zum Bearbeitungsstand kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Vorliegen der von Ihnen begehrten Informationen wird derzeit von der Fachstelle geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Dennis Wiencke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen“ [#35599] [#35599]
Datum
23. März 2019 00:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35599 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher keine Antwort erhalten habe. Seit über einem Monat wird "das Vorliegen der von [mir] begehrten Informationen [...] von der Fachstelle geprüft". Die Anfrage ist mittlerweile 43 Tage überfällig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke Anhänge: - 35599.pdf - 2019-02-06_1-image001.jpg Anfragenr: 35599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.03.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen“ [#35599] [#35599]
Datum
25. März 2019 08:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.03.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Gefährdungsorte im Kreis Eus…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. März 2019 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,5 KB


Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Gefährdungsorte im Kreis Euskirchen Ihr Antrag auf Auskunft vom 07.01.2019 Sehr geehrter Herr Wiencke, in Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 07.01.2019 gewähre ich Ihnen gemäß § 5 Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) folgende Auskunft zu o. g. Thematik. Derzeit sind im Kreis Euskirchen keine Orte gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 PolG NRW als gefährlich eingestuft. Mit freundlichen Grüßen