Bäderzielplan

1. Den aktuellen Bäderzielplan.
2. Die Berechnung der Wasserflächen der einzelnen Schwimmbäder.
3. Kosten des Baus des Lentparks.
4. Kosten des Abriss des Nippesbads.
5. Kaufpreis des Geländes des Nippesbads.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Bäderzielplan [#35666]
Datum
8. Januar 2019 23:49
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den aktuellen Bäderzielplan. 2. Die Berechnung der Wasserflächen der einzelnen Schwimmbäder. 3. Kosten des Baus des Lentparks. 4. Kosten des Abriss des Nippesbads. 5. Kaufpreis des Geländes des Nippesbads.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage wurde für die Punkte 1 - 4 zur Beantwortung an die Köln Bäder GmbH sowie…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Bäderzielplan [#35666]
Datum
10. Januar 2019 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage wurde für die Punkte 1 - 4 zur Beantwortung an die Köln Bäder GmbH sowie das Sportamt der Stadt Köln weitergeleitet. Die Frage 5 wird nach Prüfung, ob ein begründetes Auskunftsrecht vorliegt, gegebenenfalls von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrte Frau Bath, Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird zeitnah bearbeit…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Bäderzielplan [#35666]
Datum
11. Januar 2019 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bath, Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH Sehr geehrter Herr Krause, als Anlage übersende ic…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH
Datum
23. Januar 2019 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, als Anlage übersende ich Ihnen das beigefügte Dokument mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666]
Datum
23. Januar 2019 13:20
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage wurde von Ihnen an die KölnBäder GmbH weitergeleitet. Diese stellt sich nun auf den Standpunkt, die Anfrage nicht beantworten zu müssen. Da meine ursprüngliche Anfrage an die Satdtverwaltung gerichtet war, bitte ich nunmehr darum, dass ich von Ihnen Auskunft erhalte. Ich weise daraufhin, dass die Anfrage bereits an 8. Januar gestellt wurde und daher die Frist von einem Monat am 12. Februar 2019 abläuft. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666]
Datum
13. Februar 2019 10:42
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bäderzielplan“ vom 08.01.2019 (#35666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666]
Datum
15. Februar 2019 11:09
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bäderzielplan“ vom 08.01.2019 (#35666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666] Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfr…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666]
Datum
15. Februar 2019 12:33
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGDokumentzurAnfrageInformationspflicht.eml
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage wurde am 23. Januar 2019 wie folgt (s. Anlage) von Herrn [geschwärzt] beantwortet. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Rüdiger Krause
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666] Sehr geehrt<< Anrede >> b…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666]
Datum
15. Februar 2019 13:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte entschuldigen Sie das Versehen. Die Erinnerung sollte an die Stadtverwaltung Köln gerichtet werden. An diese hatte ich die Anfrage gemäß IFG NRW gesendet und bis heute keine Antwort erhalten. Dennoch halte ich persönlich auch die KölnBäder GmbH für auskunftspflichtig, da nach § 1 Abs. 1 Satz 2 "jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt", eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist. Da die KölnBäder GmbH zweifelsfrei Aufgaben der öffentlichen Verwaltung - nämlich den Betrieb von Schwimmbädern - wahrnimmt und offensichtlich auch den Bäderzielplan aufstellt. Zudem wird der Geschäftsführer durch den Rat bestimmt und ist weisungsgebunden. Bis zur Gründung der KölnBäder GmbH wurden die Schwimmbäder durch das Sportamt betrieben. Damals hätte demnach die Anfrage durch das Sportamt beatwortet werden müssen. Der Gesetzgeber hatte nicht beabsichtigt, dass sich Behörden durch Ausgliederung von Bereichen dem Gesetz entziehen können. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666]
Datum
15. Februar 2019 13:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bäderzielplan“ vom 08.01.2019 (#35666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666]
Datum
18. Februar 2019 13:21
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bäderzielplan“ vom 08.01.2019 (#35666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dokument zur Anfrage: Informationspflichten der KölnBäder GmbH [#35666]
Datum
20. Februar 2019 12:57
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bäderzielplan“ vom 08.01.2019 (#35666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bäderzielplan“ [#35666] [#35666]
Datum
21. Februar 2019 12:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35666 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage von der Stadt Köln an die KölnBäder GmbH, das Sportamt und die Gebäudewirtschaft weitergeleitet wurde. Das Sportamt und die Gebäudewirtschaft haben auf diese Anfrage nicht reagiert. Die KölnBäder GmbH antwortete nur, dass sie nicht unter das Gesetz fällt und nicht antworten wird. Auch auf meine Bitte, dass die Stadtverwaltung nun endlich meine Fragen beantwortet wird nicht reagiert. Andererseits erschließt mir nicht, warum die KölnBäder selber nicht unter das Gesetz fallen sollen, denn laut § 2 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW ist "Behörde im Sinne dieses Gesetzes [...] jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." Da die KölnBäder GmbH den Betrieb der ehemals städtischen Schwimmbäder übernommen hat, fällt diese meines Erachtens auch unter das IFG. Zudem erstellt sie offensichtlich auch den Bäderzielplan, der durch den Rat verabschiedet wird und übernimmt damit Aufgaben vom Sportamt. Ich bitte Sie daher, mir Ihre Einschätzung zu der KölnBäder GmbH zu geben und die Stadt Köln noch einmal auf Ihre Pflicht zur Auskunft hinzuweisen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anhänge: - 35666.pdf - 2019-01-23_1-Scan_20190123-121351.pdf - 2019-02-15_2-Scan_20190123-121351.pdf - 2019-02-15_2-WGDokumentzurAnfrageInformationspflicht.eml Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bäderzielplan“ [#35666] [#35666]
Datum
1. März 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Sehr geehrter Herr Krause, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadtverwaltung…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Antrag Rüdiger Krause Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666
Datum
1. April 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Sehr geehrter Herr Krause, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadtverwaltung Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Ich weise darauf hin, dass IFG NRW hier keine Anwendung auf die KölnBäder GmbH findet: Nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 IFG NRW hat die Antragstellerin oder der Antragsteller grundsätzlich auch ein Recht auf Informationszugang zu den bei einer natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts vorhandenen Unterlagen, wenn die Person des Privatrechts öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Öffentlich-rechtliche Aufgaben i.S.v. § 2 Abs. 4 IFG NRW sind nur die Aufgaben, die der Gemeinde durch Gesetz übertragen wurden. Hierunter fallen daher pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben i.S.v. § 3 Abs. 1 GO NRW und die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung i.S.v. § 3 Abs. 2 GO NRW. Nimmt die Person des Privatrechts hingegen öffentliche Aufgaben im weiteren Sinne wahr, kommt ein Anspruch auf Informationszugang nach § 2 Abs. 4 IFG NRW nicht in Betracht. Öffentliche Aufgaben im weiteren Sinne sind die Aufgaben, die die Gemeinde im Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts i.S.v. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG), Art 78 Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Verf NRW) bzw. §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 2 GO NRW als freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt. Hierunter fallen zum Beispiel öffentliche Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, wie Sportanlagen oder -hallen und natürlich auch Schwimmbäder. Demzufolge haben Sie gegenüber der KölnBäder GmbH kein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 IFG NRW. Von: LDI Referat 2 LDI Gesendet: Montag, 1. April 2019 09:28 An: stadtverwaltung koeln Betreff: IFG-Antrag Rüdiger Krause Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Rüdiger Krause vom 08.01.2019 auf Informationszugang Bäderzielplan Ihre Mitteilung vom 10.01.2019 13:20 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Krause hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen einen Antrag auf Akteneinsicht 1. zum aktuellen Bäderzielplan. 2. zur Berechnung der Wasserflächen der einzelnen Schwimmbäder. 3. zu den Kosten des Baus des Lentparks. 4. zu den Kosten des Abriss des Nippesbads 5. zum Kaufpreis des Geländes des Nippesbads gestellt zu haben. Der Antrag wurde über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> gestellt und ist unter der Anfragenummer 35666 zu finden. Sie sollen die Fragen 1.-4. an die Kölner Bäder GmbH und die 5. Frage an die Gebäudewirtschaft weitergeleitet haben. Die KölnBäder GmbH soll mit Schreiben vom 23.01.2019 darauf verwiesen haben, dass das IFG NRW auf die KölnBäder GmbH nicht anwendbar ist. Die 5. Frage soll bislang von noch nicht beantwortet worden sein. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme bzw. reicht mir eine Durchschrift Ihrer Antwort an den Antragsteller aus. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Da der Antragsteller den Antrag an die Stadt Köln und nicht an die KölnBäder GmbH gestellt hat, bitte ich entsprechend zu prüfen, ob die von ihm begehrten Informationen bei Ihnen vorliegen und falls ja, um Prüfung, ob der Zugang gewährt werden kann. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666
Datum
24. April 2019 14:05
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.2019 auf Informationszugang Bäderzielplan Sehr geehrter Herr Krause, leider hatte die Bädergesellschaft geantwortet, dass das IFG NRW nicht anwendbar ist. Ich habe daher die Stadt Köln mit heutigem Schreiben (per Post) zur Auskunft aufgefordert. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie weiterhin unaufgefordert unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihr Schreiben an die Stadt Köln vom 24. April ist nun auch schon sechs Woche…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: 209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 [#35666]
Datum
7. Juni 2019 08:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihr Schreiben an die Stadt Köln vom 24. April ist nun auch schon sechs Wochen alt. Gibt es hier inzwischen eine Reaktion seitens der Stadtverwaltung? Meine ursprüngliche Anfrage ist inzwischen ein halbes Jahr alt. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, anbei erhalten Sie die Antwort der Verwaltung der Stadt Köln. Die übrigen Adressaten …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Informationszugang Bäderzielplan Köln/ 209.2.3.2-10-2474/19 Antrag bei ZF LDI
Datum
7. Juni 2019 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, anbei erhalten Sie die Antwort der Verwaltung der Stadt Köln. Die übrigen Adressaten habe zur Information in Kopie gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider gehen Sie auf den letzten Punkt meiner …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihre Informationszugang Bäderzielplan Köln/ 209.2.3.2-10-2474/19 Antrag bei ZF LDI [#35666]
Datum
7. Juni 2019 19:57
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider gehen Sie auf den letzten Punkt meiner Anfrage, nämlich den Kaufpreis des Geländes des ehemaligen Nippesbads, nicht ein. Ich freue mich, wenn Sie mir diesen nennen können. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, Informationen zum Kaufpreis des Geländes ehemaliges Nippesbad liegen mir nicht vor. …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ihre Informationszugang Bäderzielplan Köln/ 209.2.3.2-10-2474/19 Antrag bei ZF LDI [#35666]
Datum
11. Juni 2019 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, Informationen zum Kaufpreis des Geländes ehemaliges Nippesbad liegen mir nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> da das Gelände meines Wissens nun im Eigentum der Stadt Köln ist, muss der S…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihre Informationszugang Bäderzielplan Köln/ 209.2.3.2-10-2474/19 Antrag bei ZF LDI [#35666]
Datum
11. Juni 2019 12:15
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da das Gelände meines Wissens nun im Eigentum der Stadt Köln ist, muss der Stadtverwaltung auch bekannt sein, was das Grundstück gekostet hat. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2-10-2474/19 Sehr geehrter Herr Krause, die Stadt Köln hatte Ihnen am 05.06.2019 und zu meinem Auskunfts…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 [#35666]
Datum
12. Juni 2019 09:27
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2-10-2474/19 Sehr geehrter Herr Krause, die Stadt Köln hatte Ihnen am 05.06.2019 und zu meinem Auskunftsersuchen geantwortet. Ich gehe davon aus, dass Ihre Nachfrage ebenfalls beantwortet wird. Sollte die Stadt Köln nicht antworten, werde ich den Vorgang erneut aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Ich bin bis einschl. 15.07.2019 nicht zu erreichen. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Automatische Antwort: 209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 [#35666]
Datum
12. Juli 2019 08:03
Status
Warte auf Antwort
Ich bin bis einschl. 15.07.2019 nicht zu erreichen. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an <[geschwärzt],[geschwärzt]> , <[geschwärzt]> . Vielen Dank! Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]>
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> ich warte noch immer auf die Antwort, was der Kauf des Grundstücks des ehema…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 [#35666]
Datum
12. Juli 2019 08:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich warte noch immer auf die Antwort, was der Kauf des Grundstücks des ehemaligen Nippesbads gekostet hat. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.2019 an die Stadt Köln auf Informat…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-1808/19 Informationszugang Bäderzielplan
Datum
25. Juli 2019 12:07
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.2019 an die Stadt Köln auf Informationszugang Bäderzielplan Mein Schreiben vom 12.6.2019 Sehr geehrter Herr Krause, auf Nachfrage bei der Stadt Köln wurde mir mitgeteilt, dass Sie zu Ihrer Nachfrage noch eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, ich verweise nochmals auf das Ihnen zuletzt zugeschickte offizielle Schreiben. Zudem h…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: 209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 [#35666]
Datum
8. August 2019 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, ich verweise nochmals auf das Ihnen zuletzt zugeschickte offizielle Schreiben. Zudem hatte ich am 25.07.2019 eine Rücksprache mit dem LDI. Leider liegen keine Informationen zu dem Kaufpreis Nippesbad vor. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir kurz mit, ob sich das Grundstück des ehemaligen Nippesb…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: 209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 [#35666]
Datum
8. August 2019 13:14
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir kurz mit, ob sich das Grundstück des ehemaligen Nippesbads nun im Eigentum der Stadt Köln befindet. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich auf meine Frage, ob sich das Grundstück des ehemaligen Nippe…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: 209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 [#35666]
Datum
13. September 2019 12:58
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich auf meine Frage, ob sich das Grundstück des ehemaligen Nippesbads nun im Eigentum der Stadt Köln befindet, keine Antwort erhalten. Eigentlich sollte eine solche Frage innerhalb weniger Minuten geklärt sein, da hier nur ein Blick in das Kataster der Stadt Köln notwendig ist. Leider habe ich nun nach fünf Wochen noch immer keine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> könnten Sie bitte noch einmal bei der Stadtverwaltung nachhaken? Angeblich s…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: 209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Informationszugang Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666 [#35666]
Datum
24. September 2019 14:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> könnten Sie bitte noch einmal bei der Stadtverwaltung nachhaken? Angeblich seien dort keine Informationen zum Kaufpreis des Grundstücks verfügbar. Auf meine Nachfrage, ob sich das Grundstück im Besitz der Stadt Köln befindet, erhalte ich nun seit dem 8. August keine Antwort. Meines Erachtens müsste diese Information der Stadt Köln vorliegen. Ansonsten muss ich mir ernsthafte Sorgen machen, wie diese Stadt verwaltet wird. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Rüd…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2-10-2474/19 IFG-Antrag Bäderzielplan Köln fragdentsaat.de 35666
Datum
2. Oktober 2019 10:39
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Rüdiger Krause vom 08.01.2019 auf Informationszugang Bäderzielplan Kaufpreis Gelände Nippesbad Ihre Mitteilung vom 24.09.2019 Sehr geehrter Herr Krause, ich beabsichtige ein erneutes Auskunftsersuchen gegenüber der Stadt Köln, hier Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster zu stellen. Hierzu brächte ich jedoch Ihre Hilfe, da ich mit gezielten Fragen Licht in diese Angelegenheit zu bekommen versuche. Bitte rufen Sie mich an, damit ich die entsprechenden Fragen gegenüber der Stadt Köln auch aufwerfen kann. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.10-2474/19 Kaufpreis Gelände Nippesbad #35666 Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsg…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.10-2474/19 Kaufpreis Gelände Nippesbad #35666
Datum
4. Oktober 2019 11:21
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.2019 auf Informationszugang Bäderzielplan Hier Kaufpreis Gelände Nippesbad Unser Telefonat vom 02.10.2019 Sehr geehrter Herr Krause, ich aufgrund unserer telefonischen Rückprache den Vorgang erneut gegenüber der Stadt Köln (Amt für Liegenschaften) mit Schreiben vom heutigen Tage erneut aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich den Wortlaut bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Rüdiger Krause vom 08.01.2019 auf Zugang zum Kaufpreis des Geländes des Nippesbads Anlage: Schreiben der Kämmerei vom 05.06.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Krause hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW erneut an mich gewandt. Er hatte bei der Stadt Köln bereits am 08.01.2019 über die Platt-form www.fragdenstaat.de einen Antrag auf Zugang zum Kaufpreis des Geländes des Nippesbads und auf Beantwortung anderer Fragen zu Informationen der Bädergesellschaft gestellt. Der Antrag und einige Antworten liegen vor und sind unter dem Link unter der Anfragenummer 35666 zu finden. Die Fragen, insbesondere, ob sich das Gelände des ehemaligen Nippesbad im Eigentum der Stadt Köln befindet, wurden jedoch mit dem Antwortschreiben nicht vollständig beantwortet (siehe Schreiben der Kämmerei vom 05.06.2019). Daher habe ich mit dem Antragsteller nun Rücksprache gehalten und dieser bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Befindet sich das Grundstück des Geländes des Nippesbad im Eigentum der Stadt Köln? 2. Wenn ja seit wann und zu welchem Kaufpreis wurde es erworben? 3. Wenn nein, wem gehört das Grundstück? Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, damit der Vorgang von hier aus nun endgültig abgeschlossen werden kann. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigrungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken ha-ben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.10-2474/19 IFG-Anfrage des Herrn Rüdiger Krause vom 08.01.2019 Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.10-2474/19 IFG-Anfrage des Herrn Rüdiger Krause vom 08.01.2019
Datum
28. Oktober 2019 12:01
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.2019 auf Informationszugang Bäderzielplan Meine Mitteilung vom 11.10.2019 Sehr geehrter Herr Krause, anbei erhalten Sie die Antwort der Stadt und meine Nachfrage hierzu zur Kenntnis. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Montag, 28. Oktober 2019 11:56 An: '........@stadt-koeln.de' Betreff: 209.2.3.2.10-2474/19 IFG-Anfrage des Herrn Rüdiger Krause vom 08.01.2019 Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Rüdiger Krause vom 08.01.2019 auf Informationszugang Bäderzielplan Ihre Mitteilung vom 11.10.2019 Sehr geehrte...., vielen Dank für Ihre Mitteilung zu der Information Grundstückseigentümer Gelände Nippesbad und Datum des Eigentumserwerbs. Bezüglich des Kaufpreises teilten Sie mit, dass Ihnen die Information in Ihrem Amt nicht vorliegt. Ich weise darauf hin, dass der Antrag auf Informationszugang an die Stadt Köln und nicht an das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster gestellt wurde. Auskunftspflichtig ist die Stadt Köln, insofern muss ich Sie bitten die zuständige Stelle selber zu kontaktieren. Bezüglich des fehlenden Datums auf meinem Schreiben bitte ich um Nachsicht. Das Datum hätte 07.10.2019 lauten müssen. Ich leite Ihre E-Mail zur Information an den Antragsteller weiter (<<E-Mail-Adresse>>). Von: ......@stadt-koeln.de [mailto:...@stadt-koeln.de] Gesendet: Freitag, 11. Oktober 2019 12:37 An: ZF LDI Poststelle (LDI) Betreff: IFG-Anfrage des Herrn Rüdiger Krause vom 08.01.2019 Sehr geehrte ...., mit undatiertem Schreiben, hier eingegangen am11.10.2019, baten Sie um Beantwortung folgender Fragen: 1. Befindet sich das Grundstück des Geländes des Nippesbad im Eigentum der Stadt Köln. 2. Wenn ja seit wann und zu welchem Kaufpreis wurde es erworben? 3. Wenn nein, wem gehört das Grundstück? Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass das Grundstück Eigentum der Stadt Köln ist. Laut Grundbuch erfolgte der Eigentumserwerb zum19.06.2013. Da der Erwerb nicht durch mein Amt erfolgte, liegen mir keine Informationen zum Kaufpreis vor. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.10-2474/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung Mein Schreib…
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung Mein Schreiben vom 28.10.219 Sehr geehrter Herr Krause, zu meiner oben genannten Erinnerung liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: 209.2.3.2.10-2474/19 [#35666] Sehr geehrte<< Anrede >> gibt es inzwischen eine Antwort der Stadtv…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: 209.2.3.2.10-2474/19 [#35666]
Datum
6. Januar 2020 13:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gibt es inzwischen eine Antwort der Stadtverwaltung? Ihre Erinnerung ist ja nun auch schon sechs Wochen alt. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35666

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Kommunalverwaltung Köln
WG: Auskunftsersuchen nach § 5 IFG zum Kaufpreis für das Gelände des ehemaligen Nippesbades in Köln; Ihre Anfrage …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Auskunftsersuchen nach § 5 IFG zum Kaufpreis für das Gelände des ehemaligen Nippesbades in Köln; Ihre Anfrage 35666 vom 8.1.2019
Datum
17. Januar 2020 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, Der Rat der Stadt Köln beschloss in seiner Sitzung am 15.11.2012 den Kauf des Geländes des ehemaligen Nippesbades an der Friedrich-Karl-Straße 64 / Ecke Niehler Kirchweg in Köln (Nippes) zu einem Preis von 1.692.250 Euro. Mit freundlichen Grüßen