Verkehrszählung und Haushaltsbefragung

Anfrage an: Stadt Sinsheim

- Die Ergebnisse der automatisierten Verkehrszählung in der Kernstadt, Rohrbach und Steinsfurt im Oktober 2018.
- Die Ergebnisse der Haushaltsbefragungen bezüglich der "(Verkehrs-)Bedürfnisse und (Verkehrs-)Gewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner" in der Kernstadt, Rohrbach und Steinsfurt vom 25. Oktober 2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    8. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Ergebnis…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
11. Januar 2019 10:31
An
Stadt Sinsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Ergebnisse der automatisierten Verkehrszählung in der Kernstadt, Rohrbach und Steinsfurt im Oktober 2018. - Die Ergebnisse der Haushaltsbefragungen bezüglich der "(Verkehrs-)Bedürfnisse und (Verkehrs-)Gewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner" in der Kernstadt, Rohrbach und Steinsfurt vom 25. Oktober 2018.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Sinsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfr…
Von
Stadt Sinsheim
Betreff
AW: Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
30. Januar 2019 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 11. Januar 2019. Sowohl die Auswertung der Verkehrszählung als auch die anonymisierte Auswertung der Haushaltsbefragung liegen momentan noch zur Bearbeitung bei dem von der Stadt beauftragten Ingenieurbüro. Wir gehen davon aus, dass uns die Ergebnisse Ende Februar vorliegen werden. Daher können wir Ihrem Antrag noch nicht entsprechen, Sie können in dieser Angelegenheit aber gerne noch einmal auf uns zukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Nachricht vom 30. Januar schrieben Sie, dass die Ergebnisse der Verkehrsz…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
28. Februar 2019 07:57
An
Stadt Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Nachricht vom 30. Januar schrieben Sie, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung und Haushaltsbefragung Ende Februar vorliegen würden. Sind diese mittlerweile verfügbar? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Sinsheim
Ich bin derzeit nicht im Hause. Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachricht nicht weitergeleitet oder gelesen wird. So…
Von
Stadt Sinsheim
Betreff
Automatische Antwort: Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
28. Februar 2019 07:57
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit nicht im Hause. Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachricht nicht weitergeleitet oder gelesen wird. Sobald ich wieder im Hause bin, werde ich mich um Ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Sinsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in für uns ist es aktuell leider nicht absehbar, wann uns das beauftragte Ingenieurbüro …
Von
Stadt Sinsheim
Betreff
AW: Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
25. März 2019 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für uns ist es aktuell leider nicht absehbar, wann uns das beauftragte Ingenieurbüro die Ergebnisse der Verkehrszählung und Haushaltsbefragung übermittelt. Wir gehen noch von der ersten Jahreshälfte aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Nachricht vom 25. März 2019 schrieben Sie, dass die Ergebnisse der Verkehrs…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
21. August 2019 12:29
An
Stadt Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Nachricht vom 25. März 2019 schrieben Sie, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung und Haushaltsbefragung in der ersten Jahreshälfte vorliegen würden. Sind diese mittlerweile verfügbar? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Sinsheim
Ich bin bis zum 23.08. nicht im Hause. Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachricht nicht weitergeleitet oder gelesen w…
Von
Stadt Sinsheim
Betreff
Automatische Antwort: Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
21. August 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
Ich bin bis zum 23.08. nicht im Hause. Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachricht nicht weitergeleitet oder gelesen wird. Sobald ich wieder im Hause bin, werde ich mich um Ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Sinsheim
Sehr geehrteAntragsteller/in uns liegt das Ergebnis der Verkehrszählung und Haushaltsbefragung seit kurzem vor. …
Von
Stadt Sinsheim
Betreff
AW: Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
4. September 2019 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in uns liegt das Ergebnis der Verkehrszählung und Haushaltsbefragung seit kurzem vor. Der Schutz interner Verwaltungsabläufe ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verwaltungsaufgaben unerlässlich (§ 4 Abs. 1 Punkt 6 LIFG). Wir möchten Sie daher um Verständnis bitten, dass wir Ihnen die Ergebnisse erst zukommen lassen können, nach dem das Ergebnis der Verwaltungsspitze und den Gemeinderäten vorgestellt wurde. Wir werden voraussichtlich Mitte/Ende Oktober wieder auf Sie kommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Antwort. In dem von Ihnen aufgeführten § 4 Abs. 1 Punkt…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszählung und Haushaltsbefragung [#35730]
Datum
4. September 2019 14:51
An
Stadt Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Antwort. In dem von Ihnen aufgeführten § 4 Abs. 1 Punkt 6 LIFG heißt es: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen, wovon die Ergebnisse der Beweiserhebung, Gutachten und Stellungnahmen Dritter regelmäßig ausgenommen sind." 1. Da es sich um ein Gutachten handelt, ist ein erneutes Hinauszögern des Informationszugangs nicht rechtlich gedeckt. 2. Inwieweit kann die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen nachteilig beeinflusst werden, wenn mir die angefragte Information zugänglich gemacht wird, bevor das Ergebnis der Verwaltungsspitze und den Gemeinderäten vorgestellt wurde? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrszählung und Haushaltsbefragung“ [#35730] [#35730]
Datum
4. September 2019 14:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35730 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir der Informationszugang mit Hinweis auf § 4 Abs. 1 Punkt 6 LIFG verweigert wird. In diesem heißt es: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen, wovon die Ergebnisse der Beweiserhebung, Gutachten und Stellungnahmen Dritter regelmäßig ausgenommen sind." 1. Da es sich bei den angefragten Informationen um ein Gutachten handelt, ist ein erneutes Hinauszögern des Informationszugangs nicht rechtlich gedeckt. 2. Es ist nicht ersichtlich und nachvollziehbar, inwieweit die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen nachteilig beeinflusst werden kann, wenn mir die angefragte Information zugänglich gemacht wird, bevor das Ergebnis der Verwaltungsspitze und den Gemeinderäten vorgestellt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35730.pdf Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrszählung und Haushaltsbefragung“ [#35730] [#35730]
Datum
4. September 2019 14:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in laut Ihrer Nachricht vom 04. September 2019 wollten Sie wieder Mitte/Ende Oktober au…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrszählung und Haushaltsbefragung“ [#35730] [#35730]
Datum
28. Oktober 2019 11:12
An
Stadt Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in laut Ihrer Nachricht vom 04. September 2019 wollten Sie wieder Mitte/Ende Oktober auf mich zukommen. Können Sie mir mittlerweile die angefragten Daten zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/35730 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 4. September 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhal…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. September 2019
Datum
25. November 2019 11:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
613,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 4. September 2019 [#35730] Sehr geehrteAntragsteller/in laut Ihrer Nachricht vom 04. Septembe…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 4. September 2019 [#35730]
Datum
12. Dezember 2019 09:43
An
Stadt Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in laut Ihrer Nachricht vom 04. September 2019 wollten Sie wieder Mitte/Ende Oktober auf mich zukommen. Können Sie mir mittlerweile die angefragten Daten zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35730 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 4. September 2019 [#35730] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „V…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 4. September 2019 [#35730]
Datum
17. Januar 2020 09:03
An
Stadt Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung und Haushaltsbefragung“ vom 11.01.2019 (#35730) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 237 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35730 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen D 9400/351 [#35730] Sehr geehrteAntragsteller/in gibt es mittlerweile eine Reaktion der Stadt Sinshe…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen D 9400/351 [#35730]
Datum
3. Februar 2020 14:21
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gibt es mittlerweile eine Reaktion der Stadt Sinsheim? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35730 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. …
geschwärzt
433,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit [#35730] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählun…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#35730]
Datum
10. März 2020 08:45
An
Stadt Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung und Haushaltsbefragung“ vom 11.01.2019 (#35730) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 215 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35730 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit [#35730] Sehr geehrteAntragsteller/in leider hat mir die Stadt Sinsheim immer noch nicht…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#35730]
Datum
25. Januar 2021 11:15
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider hat mir die Stadt Sinsheim immer noch nicht die angefragten Informationen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35730/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Informationsfreiheit [#35730] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beacht…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Informationsfreiheit [#35730]
Datum
25. Januar 2021 11:15
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 25. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. als Anlage senden wir Ih…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. Januar 2021
Datum
12. Februar 2021 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
698,8 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen