Grundlagen für die Entscheidung der Umbenennung SGB XIII zu SGB IV

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Medienberichten soll die eigentlich anstehende Benennung SGB XIII übersprungen werden und mit SGB XIV fortgeführt werden. Als Begründung wird angeführt, dass die Zahl 13 (XIII) eine "Unglückszahl" sei und es "mehrere Argumente, auch vonseiten der Betroffenenverbände" gegeben hätte.

Bitte senden Sie mir folgendes zu:
- Ihre Belege, dass die Zahl "13" signifikant mit erhöhten Unglücksfällen in Verbindung gebracht werden kann.
- Die Argumente und Begründungen der Betroffenenverbände und anderer Beteiligten zu diesem Thema.
- Pläne zur Bekämpfung der "Triskaidekaphobie" in Ihrem Ministerium.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    15. März 2019
  • Ein:e Follower:in
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An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlagen für die Entscheidung der Umbenennung SGB XIII zu SGB IV [#35731]
Datum
11. Januar 2019 10:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Medienberichten soll die eigentlich anstehende Benennung SGB XIII übersprungen werden und mit SGB XIV fortgeführt werden. Als Begründung wird angeführt, dass die Zahl 13 (XIII) eine "Unglückszahl" sei und es "mehrere Argumente, auch vonseiten der Betroffenenverbände" gegeben hätte. Bitte senden Sie mir folgendes zu: - Ihre Belege, dass die Zahl "13" signifikant mit erhöhten Unglücksfällen in Verbindung gebracht werden kann. - Die Argumente und Begründungen der Betroffenenverbände und anderer Beteiligten zu diesem Thema. - Pläne zur Bekämpfung der "Triskaidekaphobie" in Ihrem Ministerium. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Grundlagen für die Entscheidung der Umbenennung SGB XIII zu SGB IV [#35731]
Datum
11. Januar 2019 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Antrag nach IFG Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 11. Januar 2019 beantragen Sie die Zusendung von …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Antrag nach IFG
Datum
7. Februar 2019 19:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 11. Januar 2019 beantragen Sie die Zusendung von Belegen 1. dafür, dass die Zahl "13" signifikant mit erhöhten Unglücksfällen in Verbindung gebracht werden kann, 2. der Argumente und Begründungen der Betroffenenverbände und anderer Beteiligter zu diesem Thema und 3. der Pläne zur Bekämpfung der "Triskaidekaphobie" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu In-formationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Mit der Neuordnung des Sozialen Entschädigungsrechts in einem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) soll dem Empfinden vieler Menschen Rechnung getragen werden, die Entschädigungsleistungen für eine erlittene Gewalttat und damit verbundenes Leid und empfundenes Unglück nicht nach einem Dreizehnten Buch Sozialgesetzbuch beantragen möchten. Dieses Empfinden von Betroffenen wurde von Opferverbänden in Gesprächen mit dem BMAS vor der Versendung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts mit dem SGB XIV Ende November 2018 thematisiert, ohne dass entsprechende schriftliche Argumente und Begründungen der Verbände zu diesem Zeitpunkt übermittelt wurden. Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen daher nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach IFG [#35731] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. 1. Es fehl…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG [#35731]
Datum
11. Februar 2019 09:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. 1. Es fehlen leider die Belege und Grundlagen auf denen Sie die Aussage treffen, dass die Zahl "13" mit erhöhten Unglücksfällen in Verbindung gebracht werden kann. Bitte reichen Sie diese nach. 2. Bitte senden Sie mir eine Liste der Opferverbände zu, die sich gegen die Verwendung der Zahl "13" ausgesprochen haben. 3. Es fehlen leider die Pläne der zur Bekämpfung der "Triskaidekaphobie" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Bitte reichen Sie diese nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Antrag nach IFG [#35731] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlagen für di…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG [#35731]
Datum
15. März 2019 08:03
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlagen für die Entscheidung der Umbenennung SGB XIII zu SGB IV“ vom 11.01.2019 (#35731) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erneuter Antrag nach IFG Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragen erneut Zugang zu amtlichen Informationen zu fo…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Erneuter Antrag nach IFG
Datum
15. März 2019 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragen erneut Zugang zu amtlichen Informationen zu folgenden Themen: 1. Belege und Grundlagen für die Aussage, dass die Zahl "13" mit erhöhten Unglücksfällen in Verbindung gebracht werden kann. 2. Eine Liste der Opferverbände zu, die sich gegen die Verwendung der Zahl "13" ausgesprochen haben. 3. Pläne zur Bekämpfung der "Triskaidekaphobie" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Das IFG gewährt keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Ich teile Ihnen nochmals wie bereits mit meiner fristgerechten Antwort auf Ihren ursprünglichen Antrag mit, dass das BMAS nicht über die von Ihnen mit Ihrer ursprünglichen und erneuten Anfrage gewünschten amtlichen Informationen verfügt, so dass die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vorliegen. Das BMAS verfügt weder über Belege und Grundlagen, dass die Zahl 13 signifikant mit erhöhten Unglücksfällen in Verbindung gebracht werden kann. Noch gab es oder gibt es Pläne des BMAS zur Bekämpfung der "Triskaidekaphobie", der krankhaften Angst vor der Zahl 13, und folglich auch keine amtlichen Informationen über entsprechende Pläne. Eine Liste von Opferverbänden, die sich in Gesprächen gegen die Verwendung der Zahl "13" ausgesprochen haben, liegt ebenfalls nicht als amtlich vorhandene Information vor. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Erneuter Antrag nach IFG [#35731] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erneuter Antrag nach IFG [#35731]
Datum
15. März 2019 13:10
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Aus Ihrer ersten Antwort war leider nicht ersichtlich, dass die Entscheidungen in Ihrem Ministerium vollkommen ohne irgendeine Art von Beleg, ohne offizielle Stellungnahmen der Verbände und ohne Auseinandersetzung mit dem Thema stattgefunden haben. Ich danke Ihnen, dass Sie diese Arbeitsweise, die sich somit wohl auch auf andere Themenfelder übertragen lässt, schriftlich festgehalten haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>