Grundlagen für die Entscheidung der Umbenennung SGB XIII zu SGB IV
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Medienberichten soll die eigentlich anstehende Benennung SGB XIII übersprungen werden und mit SGB XIV fortgeführt werden. Als Begründung wird angeführt, dass die Zahl 13 (XIII) eine "Unglückszahl" sei und es "mehrere Argumente, auch vonseiten der Betroffenenverbände" gegeben hätte.
Bitte senden Sie mir folgendes zu:
- Ihre Belege, dass die Zahl "13" signifikant mit erhöhten Unglücksfällen in Verbindung gebracht werden kann.
- Die Argumente und Begründungen der Betroffenenverbände und anderer Beteiligten zu diesem Thema.
- Pläne zur Bekämpfung der "Triskaidekaphobie" in Ihrem Ministerium.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum11. Januar 2019
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15. März 2019
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