Externer Sachverstand

eine Liste aller, seit 2005 verabschiedeten Gesetze Ihres Ministeriums, bei denen ein "externer Sachverstand" / Experten/ Sachverständigen außerhalb des Ministeriums, beratend eingesetzt wurden, wer diese Experten in einzelnen Fällen waren und was sie geraten haben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. März 2013
  • Frist
    9. April 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externer Sachverstand
Datum
7. März 2013 15:09
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller, seit 2005 verabschiedeten Gesetze Ihres Ministeriums, bei denen ein "externer Sachverstand" / Experten/ Sachverständigen außerhalb des Ministeriums, beratend eingesetzt wurden, wer diese Experten in einzelnen Fällen waren und was sie geraten haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, für Ihren Antrag vom 07.03.2013 a…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. März 2013 10:12
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, für Ihren Antrag vom 07.03.2013 auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz danke ich Ihnen. In Ihrem Antragsschreiben haben Sie darum gebeten, über eine eventuelle Gebührenpflicht und die Gebührenhöhe vorab informiert zu werden. Ich möchte Sie daher im Vorfeld auf Folgendes hinweisen: Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der von Ihnen zu erstattenden Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Aufwand (Personal-, Sach- und Zeitaufwand), der sich folglich erst nach Abschluss der Prüfung ergeben kann. Ich bedaure Ihnen derzeit keinen konkreten Gebührenaufwand mitteilen zu können. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrag bitte ich um Übermittlung Ihrer Postadresse. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Gabriele Frenz-Ferger __________________________ Referat 111 - Justitiariat, Informationsfreiheitsgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn Telefon: 022899 555-2450 Fax: 022899 555-2221 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet:www.bmfsfj.de