Langenhorn73: neue Verträge, neue Planer

* alle Verträge, die von der Stadt bzw. ihren Behörden seit dem 1. August 2012 im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren Langenhorn 73 neu geschlossen bzw. ergänzt wurden.

* Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann der bisherige Planer des B-Planverfahrens Langenhorn 73 "Plankontor Stadt und Land GmbH" vom Vertrag zurückgetreten ist und welche Gründe zur Vertragskündigung bzw. Vertragsaufhebung geführt haben.

* Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Planer zukünftig die Leistungen im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren Langenhorn 73 erbringen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2013
  • Frist
    9. April 2013
  • Kosten dieser Information:
    17,50 Euro
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Stoppt Langenhorn73
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Stoppt Langenhorn73
Betreff
Langenhorn73: neue Verträge, neue Planer
Datum
7. März 2013 23:49
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
* alle Verträge, die von der Stadt bzw. ihren Behörden seit dem 1. August 2012 im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren Langenhorn 73 neu geschlossen bzw. ergänzt wurden. * Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann der bisherige Planer des B-Planverfahrens Langenhorn 73 "Plankontor Stadt und Land GmbH" vom Vertrag zurückgetreten ist und welche Gründe zur Vertragskündigung bzw. Vertragsaufhebung geführt haben. * Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Planer zukünftig die Leistungen im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren Langenhorn 73 erbringen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stoppt Langenhorn73
Mit freundlichen Grüßen Stoppt Langenhorn73
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit sendet Ihnen die BSU den parallel zum B-Planverfahren abgeschlossenen stä…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Langenhorn73: neue Verträge, neue Planer
Datum
9. April 2013 09:56
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit sendet Ihnen die BSU den parallel zum B-Planverfahren abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zusammen mit den im Vertrag genannten Anlagen. Mit freundlichem Gruß Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer untenstehenden Anfrage nach der Übersendung der Vertragsunterlagen kann ent…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Langenhorn73: neue Verträge, neue Planer
Datum
9. April 2013 09:59
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer untenstehenden Anfrage nach der Übersendung der Vertragsunterlagen kann entsprochen werden. Eine entsprechende Antwort haben Sie erhalten. Durch das Kopieren der Unterlagen, Schwärzen der Geschäftsgeheimnisse in den Verträgen und anschließende Scannen entstehen Kosten. Nach dem am 31. 10 .2012 herausgegebenen Hinweisen zur Gebührenerhebung nach Anfragen des HmbTG werden hierfür Gebühren in Höhe von 17,50 Euro erhoben. Für die Zusendung des Gebührenbescheides benötigen wir einen verantwortlichen Ansprechpartner/-in (natürliche oder juristische Person) und eine Anschrift. Wir bitte darum uns diese Angaben mitzuteilen. Mit freundlichem Gruß Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit senden wir Ihnen zusammengefasst die angefragten Unterlagen zu den abgesc…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Langenhorn73: neue Verträge, neue Planer
Datum
12. April 2013 10:08
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit senden wir Ihnen zusammengefasst die angefragten Unterlagen zu den abgeschlossenen Verträgen im Verfahren Langenhorn 73 und kündigen an, dass der Gebührenbescheid über 17,50 Euro Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die pdf. mit dem 13-Punkte Papier zur ersten Grobabstimmung ebenfalls angefügt ist. Dieses Papier ist allerdings aufgrund der neuen Grobabstimmung zum geänderten städtebaulichen Konzept und weiterer getroffener Absprachen inhaltlich nicht mehr relevant. Mit freundlichem Gruß Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0