Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Würzburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
EDEKA Frischecenter Trabold
Randersackerer Str. 53
97072 Würzburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Würzburg [#36398]
Datum
14. Januar 2019 13:30
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: EDEKA Frischecenter Trabold Randersackerer Str. 53 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str.…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str. 53, << Adresse entfernt >>
Datum
30. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Da die Behörde gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen hat, besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art 21 DSGVO. Wir fordern Sie deshalb auf, den in Ihrem Antrag erklärten Widerspruch bis spätestens 11.02.2019 zurückzunehmen. Andernsfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG vorrausichtlich zwei Monate (bei Drittbeteiligung). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer …
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str. 53, << Adresse entfernt >> [#36398]
Datum
1. Februar 2019 19:45
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str.…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str. 53, << Adresse entfernt >>
Datum
4. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte Herrn Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzueilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Information bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrückname dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 13.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Die Bearbeitungsfrist beträgt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG voraussichtlich zwei Monate (bei Drittbeteiligung). Mit freundlichen Grüßen
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Antrag vom 01.02.2019 baten Sie um Information, falls der betroffene Betrieb…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Würzburg [#36398]
Datum
21. Februar 2019 12:33
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Antrag vom 01.02.2019 baten Sie um Information, falls der betroffene Betrieb eine Anfrage nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG stellt. Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, …
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Würzburg [#36398]
Datum
9. Juli 2019 11:19
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Würzburg“ vom 14.01.2019 (#36398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollberichte zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollberichte zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str. 53, << Adresse entfernt >>, Sachstandsfrage
Datum
12. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer per E-Mail übermittelten Sachbestandsfrage. Wir sind grundsätzlich bereit, die gewünschten Informationen an Sie zu erteilen. Weitere Schritte wurden diesbezüglich von uns bereits eingeleitet. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass in einem vergleichbaren Fall das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg im Rahmen eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes entschieden hat, dass das Rechtsschutzinteresse des Dritten höher als das Informationsinteresse des Antragsstellers zu bewerten ist. Entsprechend können wir die von Ihnen erbetenen Informationen erst nach Abschluss des in der angesprochenen Sache noch anhängigen Hauptsacheverfahrens herausgeben. Unabhängig davon steht es Ihnen frei, den Rechtsweg einzuschlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollberichte zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollberichte zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str. 53, << Adresse entfernt >>, Sachstandsfrage [#36398]
Datum
7. Januar 2020 16:19
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Würzburg“ vom 14.01.2019 (#36398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 232 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/36398 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollberichte zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollberichte zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str. 53, << Adresse entfernt >>, Sachstandsfrage [#36398]
Datum
9. Januar 2020 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir verweisen auf unser Schreiben vom 12.07.2019. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
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geschwärzt
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Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung des gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung des gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen
Datum
12. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str.…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu EDEKA Frischecenter Trabold, Randersackerer Str. 53, << Adresse entfernt >> [#36398]
Datum
28. Oktober 2021 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in, Ihr Antrag wurde mit Schreiben vom 12.10.2021 abschließend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen